vom 4 Juli 1927 — § 428 betr. Beschaffung neuer Dienstmäntel für die Korporationsstraßenwärter
durch die Amtskörperschaft mit einem Gesamtaufwand von ca.
1550 RM.,
vom 4. Juli 1927 — § 429 betr. Verwilligung eines Amtskörperschaftsbeitrags von 2500 RM. a11
die Gemeinde Dietenheim zu den Kosten der Erbreiterung und
Bewalzung der Jllertisserstraße (25 Prozent).
§ 232.
Abhör von Amtskörperschaftsrechnnngen.
Die geprüften Rechnungen der Oberamtspflege und Bezirksfürsorgebehörde für 1924, der Bezirks
krankenhausverwaltung für 1925, der Oberamtsspakasse für 1924 und 1925 wurden Dom Bezirksrat
einer sachlichen Prüfung unterzogen und das in Art. 77 der Bez.Ord. vorgeschriebene Abhörverfahren
durchgeführt.
Einwendungen gegen die aufgelegten Rechnungen wurden nicht erhoben.
Auf den Antrag des Bezirksrats vom 4. Juli ds. Is. — § 437 — wird
beschlossen:
Die fraglichen Rechnungen anzuerkennen und den Rechnern Entlastung zu erteilen.
§ 233.
Einreihung des Oberamtsgeonleters Speth in Besoldnngsgrnppe X.
(Amtsversammlungsmitglied OA.-Geometer Speth ist abgetreten.)
Oberamtsgeometer Speth hat auf die Ablehnung seines Gesuchs um Einreihung für seine Person
in Gruppe X der Besoldungs-Ordnung durch den Bezirksrat (Beschl. vom 12. Mai 1927 — § 410 —)
ein erneutes Gesuch an die Amtsversammlung gerichtet, welches vorgetragen wird.
Oberamtsgeometer Speth ist feit 1. März 1925 als vollbeschäftigter Oberamtsgeometer in Gruppe
IX mit einem Besoldungsdienstalter vom 1. Juli 1895 angestellt. Er steht im 61. Lebensjahre, im Jahre
1895 wurde er von der Amtsversammlung als Katastergeometer im Bezirk Laupheim angestellt, hat also
eine langjährige Dienstzeit im Bezirk zurückgelegt. Seine Dienstleistungen haben noch nie zu Beanstan-
dungen geführt. Entsprechend seinen Fähigkeiten und Dienstleistungen wäre ihm bei Verwendung im
Staatsdienst nach Ansicht des Bezirksrats, wie anch der Amtsversammlung eine Vermessungsratsstelle
übertragen worden.
Nach den zu erwartenden Richtlinien über die persönliche Vorrückung von Oberaintsgeometern
kommt seine Einweisung in Gruppe X in Frage.
Von der Amtsversammlung wird
einstimmig beschlossen:
1. Den Oberamtsgeometer Speth gemäß § 7 Abs. 4 der Besoldungsordnung mit Wirkung vom
l. April 1927 a b für seine Person in Gruppe X der Besoldungs-Ordnung mit der Amts-
bezeichnnng „Vermessungsrat" vorzurücken;
2• Hiezu die Genehmigung des Innenministeriums nachzusuchen;
4. Den Bezirksrat mit der Neufestsetzung des Besoldungsdienstalters und Einweisung in die
neuen Gehaltsbezüge zu beauftragen.
Nach Abwicklung der Tagesordnung schließt der Vorsitzende die Amtsversammlung mit Dankes-
worten a n die Mitglieder.
Vorstehende Verhandlungen beurkunden:
Der Vorsitzende:
Die anwesenden Mitglieder des Bezirksrats:
Oberamtmann Kindel
Wahl
Ter Schriftführer:
Neher
Konrad
Obersekretär Wiest.
G e r st e r
Müller
Ströbele.