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könnte et), mit einer Ermäßigung auf ca. 182000 RM. gerechnet werden. Die Inneneinrichtung ist
in den genannten Summen nicht inbegriffen.
Das Anwesen zur „Post", Ulmerstraße Nr. 2, würde si ch nach dem Gutachten des oberamtlichen
Technikers für den Einbau einer landwirtschaftl. Winterschule eignen, doch muß mit ziemlich umfang,
reichen Einbauten bezw. Umbauten gerechnet werden. Als Erwerbspreis käme ein Betrag von ca.
110000 RM. in Frage. Die Umbaukosten werden sich auf ca. 30000 RM. und für den Fall des
Aufbaus eines weiteren Stockwerks auf den Mansardenflügel, insgesamt auf ca. 50000 RM belaufen.
Der Bezirksrat hat zu der Frage unterm 27. März ds. Jrs. - § 530 — eingehend Stellung
genommen. Er vertritt den Standpunkt, daß eine Schuldaufnahme, wie fie bei Ausführung eines der
beiden Projekte erforderlich werden wird, in Anbetracht der heutigen Notlage der Landwirtschaft und
der ungünstigen Wirtschaftslage überhaupt, für den Bezirk kaum tragbar sei. Andererseits wird die
Notwendigkeit einer guten Vorbildung der in Betracht koinmenden landwirstchaftlichen Kreye nicht
verkannt.
Der Bezirksrat hat einen Antrag an die Amtsversammlung nicht gestellt, sondern die Entschei
dung über die Frage dieser überlassen.
Von Oberamtsbaumeister Küchle werden die beiden Projekte vorgetragen und hiezu die notwen
digen Erläuterungen und Aufschlüsse gegeben.
Nach eingehender Aussprache über die Möglichkeit und Zweckmäßigkeit der Ausführung des einen oder
andern Projekts, au der sich die Mitglieder Schultheiß Handschuh, Sladtschultheiß Konrad, Fabrikant Berg
mann Oberaintsgeometer Speth, Schultheiß Ströbele, Gemeinderat Rechlsteiner, Forstmeister Neu
häuser Schultheiß Scheffotd, Schultheiß Dilger, Schultheiß Hummler, Bezirksratsmitglied Muller und
Oberamtspsleger Brunner beteiligen, ivird iin Hinblick insbesondere auf die schwere finanzielle Belastung
des Bezirks infolge der Notwendigkeit großer Schuldausnahmen, in geheimer Abstimmung dem Antrag
des Schultheißen Handschuh bezw. des Oberamtspflegers Brunner entsprechend, mit 16 gegen 8 Stimmen
beschlossen:
Den Amtsversamnilungsbeschluß vom 21. Juli 1927 (oben § 214) bezüglich der Lokalfrage (Zich 2)
aufrecht zu erhalten, nach welchem die erforderlichen Lokale durch die Stadtgemeinde gestellt werden.
§ 237.
Vorübergehende Einstellung einer Hilfskraft für den Oberamtsbaumeister.
Dem Gesuch des Oberamtsbaumeisters Küchle, ihm über die Zeit der Durchführung des Anbaus
an das Bezirkskrankenhaus und des eventl. Neubaus einer laodwirtschastlichen Winterschule, die An
stellung eines ungeprüften Gehilfen gegen tarifmäßige Bezahlung zu genehmigen, ist vom Bezirksrat
unter 27. März d. Is. — § 531 — entsprochen worden.
Die Amtsversammlung erteilt hiezu ihr
Einverständnis.
§ 238.
Uebernahme Von Stratzenftrecken in die Unterhaltung der Amtskörperschaft.
Auf der Straße von Schnürpflingen—Ammerstetten bis zur Eininünduug in die Vizinalstraße
Hüttisheim—Weinstetten ist ein regelmäßiger Krastwagenverkehr eingerichtet. Die Gemeinde Schnurps-
lingen hat aus diesem Grunde den Antrag gestellt, diese — ohne Etterstrecken - 1755 m lange
Strecke, die seither nur als Feldweg behaudelt und imterhalten wurde, als Vizinalstraße in die Unter
haltung der Amtskörperschaft zu übernehmen.
Der Bezirksrat stellt unterm 27. März 1928 - § 528 - Antrag auf Uebernahme der frag
lichen Straßenstrecke in die Unterhaltung der Amtskörperschaft entsprechend den Hiefur un Bezirk be
stehenden Bestimmungen unter der Voraussetzung, daß die fragl. Strecke entsprechend deni Antrag ce»
Ob eramtsbaumeisters umgebaut wird.
Sodann wird vom Bezirksrat unterm 25. April 1928 — § 538 der Antrag gestellt, die neu-
gebaute Straßenstrecke von Illerrieden bis zur Illerbrücke nach Vöhringen Von 800 m Länge, die dem
nächst deni Verkehr übergeben wird, ebenfalls in die Unterhaltung der Amtskörperschaft zu übernehmen.
Diese Anträge werden zum
Beschluß
erhoben. .
Schultheiß Handschuh Dietenheim stellt den Antrag, den gesamten Aufwand mir die Post- und
Jllertalstraße mit Rücksicht auf den gesteigerten Verkehr auf die Amtskörperschaft zu übernehmen.
Der Bezirksrat wirb
beauftragt,
die Angelegenheit zu prüfen und gegebenenfalls entsprechende Anträge an die Amtsverfammlung zu stellen.