ZMai 1928
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um Nachzahlung des Differenzbetrags zwischen der seiner Zeit mit ihm vereinbarten Vergütung
(5 50 RM Arbeitstaggeld) und den ihm nach den Bestimmungen der Besoldungspaduung zustehenden
Bezügen mit Bezirksratsbeschluß vom 27. März 1928 — § 525 — aus Billigkeitsgründen, mit Rück
sicht auf seine Leistungen während seiner Beschäftigung bei der Oberamtssparkasse, eine Nachzahlung
von 200 RM. verwilligt.
Die Amtsversammlung erteilt zu den Bezirksratsbeschlüssen ihre
Zustimmung.
§ 242.
Erhöhung der Bezüge des Berwaltungspraktikanten Dtt.
Dem Verwaltungspraktikanten Ott bei der Oberamtspflege wurden mit Rücksicht darauf, daß er
seit Ablegung der Prüfung 3 Jahre und vorher 2 Jahre als Gehilfe bei der Oberamtspflege tätig ist,
durch Beschluß des Bezirksrats voin 10. September 1927 — § 454 — mit Wirkung vom 1. Sept. 1927
ab, für seine Person die Bezüge der Besoldungsgruppe VII St. 1, ohne Frauen- und Kinderzuschlag,
bewilligt.
Die Amtsversammlung erteilt hiezu ihre
Zustimmung.
§ 243.
Hilfskräfte bei der Bezirksfürforgebehörde.
Der Bezirksfürsorgebehörde wurde durch Bezirksratsbeschluß vom 21. Novbr. 1927 — § 486 -----
and 27. März 1928 — § 515 — zur Erledigung der rückständigen Rechnungsgeschäfte 1925, 1926
und 1927 auf die Dauer vou 2 1 2 Monaten ein ungeprüfter Gehilfe (Berwaltungskandidat) gegen
Gewährung der gesetzlichen Bezüge zugeteilt.
Unterm 10. September 1927 — § 457 — hat der Bezirksrat beschlossen, der bei der Bezirks-
fürsorqebehvrde beschäftigten ständigen Schreibgehilfin Paula Manz auf ein diesbezügliches Gesuch mit
Wirkung vom 1. Juli 1927 ab, die Bezüge der Gruppe II St. 3‘ der Besoldungsordnung (bisher
Gruppe II St. 1 ) zu gewähren.
Mit diesen Beschlüssen erklärt sich die Amtsversammlung
einverstanden.
§ 244.
Vergütung an die Mitglieder des Bezirksfürsorgeausfchuffes.
Dem Bezirksratsbeschluß vom 21. November 1927 — § 481 —, wornach den Mitgliedern des
Bezirksfürsorgeausschusses für ihre Teilnahme an den Sitzungen mit Wirkung vom 1. April 1927 ab
dieselbe Entschädigung wie den Bezirksratsmitgliedern gewährt werden soll, wird
z u g e st i m m t.
§ 245.
Notzmvendnng an Amtskörperschaftsbeamte.
Entsprechend dem Vorgehen des Staats wurde dein Hausmeister Enderle an der Wanderarbecks-
stätte und dem Oberamtspflege- 1111b Oberamtssparkassediener Mod) vom Bezirksamt unterm -1. Nov.
1927 — § 482 — eine einmalige Unterstützung von je 35 RM. verwilligt.
Beschluß:
Z ii st i in in u 11 g .
§ 246.
Zuteilung von Hilfskräften an die Oberamtsgeometer.
Dem Oberamtsgeometer Speth in Laupheim wurde mit Bezirksratsbeschluß voin 6. September
1927 — 8 460 — der Vermessungstechniker Josef Schick weiterhin bis 31. März 1928 unter den
bisherigen Anstellungsbedingungen ( — oben § 220 — ) zugeteilt Dem p. schick wurie mit
Bezirksratsbeschluß vom 21. November 1927 — 8 490 — über d>e Zeit leiner privatrechtlicheu -lu-
stellung als Taggeld (Diäten) bei auswärtigen Dienstverrichtungen für den vollen Tag über 8 Stunden