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der Betrag von 4.80 RM., sowie die Reisekosten nach der geltenden Reisekostenverordnung bewilligt.
Mit Rücksicht auf den erhöhten Geschästsanfall wurde dem Oberamtsgeometer Speth mit Wir
kung vom 1. Januar 1928 an, der ungeprüfte Vermessungstechniker Wegerer als weitere Hilfskraft
gegen privatrechtliche Anstellung und Gewährung eines Monatsgehalts von 160 RM. neben Ueber-
nahme sämtlicher Versicherungsbeiträge auf die Amtskörperschaft, vorerst auf die Dauer eines Jahres,
zugeteilt.
Ebenso wurde die Einstellung einer geprüften oder ungeprüften Hilfskraft auf die Dauer von 3
Monaten zwecks Erledigung der unaufschiebbaren Vermessungsarbeiten anläßlich der Rottumkorrektion
unterm 27. März ds. Is. — § 512 — vom Bezirksrat genehmigt.
Dem Oberamtsgeometer Eberwein in Laupheim wurde der bei ihm beschäftigte Vermessungs
techniker Fischbach mit Beschluß des Bezirksrats vom 21. Nov. 1927 uud 27. März 1928 — § 489
und 514 — bis 31. März 1929 unter den seitherigen Bedingungen weiterhin als Gehilfe belassen.
Beschluß:
Zustimmung.
Schultheiß Handschuh, Dietenheim regt die Wiederanstellung eines 3. Oberamtsgeometers mit dem
Dienstsitz in Dietenheim an.
Der Bezirksrat wird beauftragt, sich mit der Angelegenheit zu befassen und eventl. geeignete An
träge zu stellen.
§ 247.
Anstellung eines planmäßigen Vermessungstechnikers bei der Amtskörperschaft.
Für die Ausführung der im Bezirk des Oberamtsgeometers Speth anfallenden umfangreichen
Katasterarbeiten ist eine ständige Hilfskraft notwendig. Nebenher ist ihm die Ausführung einer An
zahl Feldbereinigungsunternehmen und Unternehmen von Wassergenosfenschaften übertragen worden.
Diese letzteren Arbeiten nehmen eine Reihe Von Jahren in Anspruch. Hilfskräfte sind unter den heutigen
Verhältnissen nur sehr schwer zu bekvinmen, insbesondere wenn ihnen nicht beamtenrechtliche Anstellung
in Aussicht steht.
Der Bezirksrat stellt unterm 21. November 1927 — § 492 — bei der Amtsversammlung An
trag auf Schaffung der planmäßigen Stelle eines Vermessungstechnikers nach Gruppe VI (alt) der Be
soldungsordnung für den Bezirk des Oberamtsgeometers Speth, mit Wirkung vom 1. April 1928 an.
Beschluß:
Die Errichtung der neuen Stelle zu genehniigen und dieselbe alsbald zu besetzen.
Auf das vom Oberamt in den Bezirkszeitungen vorsorglich erlassene Ausschreiben hat sich um
die Stelle beworben:
Josef Schick, verh. Vermessnngstechniker, 42 Jahre alt, in Laupheim.
Die Bewerbung wird der Amtsversammlung vorgetragen.
Bei der in geheimer Abstimmung vollzogenen Wahl entfallen sämtliche 25 abgegebenen Stimmen
auf Josef Schick, Vermessuugstechniker, welcher hienach einstimmig gewählt ist.
Beschluß:
Den Bezirksrat mit der Festsetzung des Besoldungsdienstalters des neugewählten Beamten, mit
der Einweisung in die ihm zustehenden Bezüge, sowie mit der Anmeldung zur Körperschaftspensions-
kasse zu beauftragen.
§ 248.
Aenderung der Besoldungssatzung der Amtskörperschast.
Infolge Neuschaffung der Stelle eines planmäßigen Vermessungstechnikers bei der Amtskörper
fchaft nach Gruppe VI (alt) der Besoldungsordnung (siehe oben 8 247) ist eine Aenderung der Besol
dungssatzung notwendig.
Die Amtsversammlung
beschließt:
1. Die Besoldungssatzung wie folgt zu ändern:
„Bei Gruppe VI ist statt des Puuktes ein Komma zu setzen und das Wort „Vermessungs
techniker" anzufügen". " a
2. Zu der Satzungsänderung die Genehmigung der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körper
schaftsverwaltung einzuholen.