Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

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§ 262. 
Anstellung eines Leiters bei der Oberamtssparkaste. 
Geheime Sitzung — Art. 32 1 Bez.-Ord. 
Der Vorsitzende legt auf Grund des Prüfungsberichts über die vom 24.—28. September 1928 
vorgenommene Hauptprüfung, sowie einer Aeußerung des Württ. Sparkassen^ und Giroverbands in 
eingehender Weise die Verhältnisse bei der Oberamtssparkasse dar. Darnach hat sich die Kasse in den 
letzten Jahren nicht in der wünschenswerten Weise entwickelt. Während sie sonst an 7. Stelle im Lande 
stand, steht sie heute unter 70 Kassen an 45. Stelle. Die dringendste Aufgabe liegt in der Durch 
führung einer großzügigen Organisation der Kasse und der damit im Zusammenhang stehenden Werbe 
tätigkeit. Eine Aufgabe von einschneidender Bedeutung, deren Lösung in absehbarer Zeit anzustreben 
ist, ist die von der Amtsversammlung im Jahre 1927 beschlossene Errichtung der Zweigstelle Dietenheim. 
Der Vorsitzende betont besonders, daß es sich bei der Organisation und Hebung der Oberamts 
sparkasse um wichtige Bezirksinteressen handle, die in den Vordergrund gestellt werden müssen. Eine 
leistungsfähige Sparkasse sei eine Vorbedingung dafür, daß der Bezirk den heute gestellten erhöhten 
Anforderungen leichter nachzukommen vermöge. 
Der Bezirksrat hat sich am 13. November 1928 — § 47 — mit den Verhältnissen bei der 
Oberamtssparkasse in eingehender Beratung befaßt und beschlossen, an die Amtsversammlung Antrag 
auf Anstellung eines Leiters mit den notwendigen Voraussetzungen zu stellen. 
Die Stelle wurde vom Oberamt im Staatsanzeiger ausgeschrieben. Auf dieses Ausschreiben sind 
24 Bewerbungen und zwar 8 von Notariats- und Verwaltungsleuten und 16 von Bankleuten ein 
gegangen. In den letzten Tagen ist sodann noch eine weitere Bewerbung von einem Bankbeamten 
eingekommen. 
Der Vorsitzende gibt die Namen der nach der eingeholten Aeußerung des Württ. Sparkassen- und 
Giroverbands eventl. in Betracht kommenden Bewerber bekannt. Der Bezirksrat schlügt nach wieder 
holter eingehender Prüfung der Bewerbungen der Amtsversammlung den Verwalter Mink bei der 
Zweigstelle der Oberamtssparkasse Ravensburg in Weingarten vor. 
In der Aussprache wird u. a. angeregt, die Leitung der Oberamtssparkasse dem Oberamtspsleger, 
neben Beibehaltung seiner bisherigen Aemter, zu übertragen. Dieser Vorschlag, gegen den vom Vor 
sitzenden mehrfache Bedenken geltend gemacht werden, findet jedoch keine Mehrheit. 
Beschluß: 
1. Dem Antrag des Bezirksrats entsprechend die Leiterstelle bei der Oberamtssparkasse neu zu 
besetzen und die Wahl sofort vorzunehmen. 
2. Dem anzustellenden Beamten die Amtsbezeichnung „Sparkassendirektor" zu geben und die 
Anstellungszeit auf 3 Jahre festzusetzen (Art. 58 Abs. 1 Bez.-Ord.) 
Hierauf wird die Oeffentlichkeit der Sitzung wieder hergestellt. 
Bei der in geheimer Abstimmung vorgenommenen Wahl entfallen von 24 abgegebenen Stimmen auf 
Josef Mink, Verwalter der Zweigstelle der Oberamtssparkasse Ravensburg in Weingarten 19 Stimmen. 
Josef Stuber, Bankprokurist in Ulm 4 Stimmen. 
Oberamtspfleger Brunner 1 Stimme. 
2 Stimmzettel waren unbeschrieben (Stimmenthaltung). 
Verwalter Josef Mink ist hienach zum Sparkassendirektor gewählt. 
Beschluß: 
1. Zu der Wahl die Bestätigung der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwal 
tung nachzusuchen. 
2. Den Dienstantritt auf spätestens 1. Juli 1929, wenn irgend möglich jedoch schon früher fest 
zusetzen. 
3. Den Bezirksrat mit dem Abschluß des Dienstvertrags, Festsetzung des Besoldungsdienstalters, 
Einweisung in die Gehaltsbezüge sowie mit allem weiteren zu beauftragen. 
Der Vorsitzende gibt dem Wunsche Ausdruck, daß die Wahl zum Wohle des Bezirks ausschlagen 
möge. 
§ 263. 
Versetzung des Oberamtssparkastiers Konrad aus die Stelle des 2. Beamten. 
Nachdem die Stelle des Leiters der Oberamtssparkasse neu besetzt worden ist — § 262 — ist 
über die anderweitige Verwendung des Oberamtssparkassiers Konrad Beschluß zu fassen.' 
Ein Ausscheiden eines der seitherigen beiden Beamten kommt nicht in Frage, da die Anstellung 
eines 3. Beamten im Interesse der weiteren Entwicklung der Kasse als notwendig erachtet wird Die 
Anstellung eines solchen wird auch vom Württ. Sparkassen- und Giroverband seit mehreren Jahren 
anläßlich der Hauptprüfungen verlangt.
	        
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