Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

U März 1929 3 7 5 
Beschluß: 
1. Dem Oberamtssparkassier Konrad die Stelle des 2. Beamten bei der Oberamtssparkasse (Stelle 
Vertreter des Sparkassenleiters) mit der bisherigen Amtsbezeichnung vom Zeitpunkt des Dienste 
antritts des neuen Sparkassenleiters ab, zu übertragen. In den Anstellungs- und Dienst 
verhältnissen des bisherigen Gegenrechners (nun 3. Beamter) tritt eine Aenderung nicht ein. 
2. Den Bezirksrat mit dem Abschluß vou neuen Dienstverträgen mit dem 2. und 3. Beamten 
zu beauftragen. 
§ 264. 
Förderung des Wohnungsbaus durch die Oberamtssparkaffe. 
Der Bezirksrat hat unterm 10. Januar ds. Is. — § 63 — beschlossen, für das Jahr 1929 zur 
Förderung des Wohnungsbaus für solche Bauten, die im laufenden Jahre zur Ausführung koinmen, 
verbilligte Darlehen zur Verfügung zu stellen nach Maßgabe folgender Bedingungen: 
1. Die Ausleihung erfolgt nach dem jeweiligen Höchstsatz für Festanlagen; 
2. Von dein Zins zahlt die betr. Gemeinde jeweils 1 °, o der Schuldsumme, den Nest der Schuld 
ner — eine Beteiligung der Amtskörperschaft kommt hienach nicht in Frage; 
3. Neben der hypothekarischen Sicherheit (1. Hypothek) übernimmt die betr. Gemeinde die Selbst- 
schuldnerbürgschaft; 
4. Die Ausleihungssumme wird für das Jahr 1929 begrenzt auf 50 000 RM. und pro Wohnung 
auf ca. 2000 RM. ; 
5. Das Darlehen bleibt seitens der Oberamtssparkasse auf 10 Jahre unkündbar, der Schuldner 
kann dasselbe jederzeit gegen vierteljährliche Kündigung zurückbezahlen. Nach Ablanf der 10 
Jahre steht beiden Teilen das Recht auf vierteljährliche Kündigung zu. 
Der Bezirksratsbeschluß wird von der Amtsversammlnng unter Billigung der festgesetzten Rück 
zahlungsbedingungen 
gutgeheißen 
mit der Maßgabe, daß die Darlehenssumme bis zu insgesamt 70 000 RM. und pro Wohnungseinheit 
bis zu 4000 RM. erhöht wird. 
8 265. 
Auswertung der Sparguthaben bei der Oberamtssparkasse. 
Nach Amtsversaminlungsbeschluß vom 21. Juli 1927 — § 202 203 — werden die früheren Spar 
guthaben bei der Oberamtssparkaffe mit 15 % des Goldwerts aufgewertet. Nach dein von der Ober- 
amtssparkaffe aufgestellten Teilungsplan über die Aufwertung ergibt sich ein durch die Teilungsmasse 
nicht gedeckter Abmangel von rund 254 000 RM., für welchen die Amtskörperschaft bezw. die Stadt 
gemeinde Ulm (für Wiblingen) die Garantie zu übernehmen hat. Die Garantie soll nur in Anspruch 
genommen werden, wenn die Sparkasse den Fehlbetrag nicht aus den Ueberschüssen der Rechnungs 
jahre 1932 und si. erübrigen kann und den Betrag ganz oder teilweise zur Erfüllung ihrer Auf 
wertungsverpflichtungen benötigt 
/ Dem Antrag des Bezirksrats vom 6. ds. Mts. — § 108 — entsprechend, wird 
beschlossen: 
An dem ungedeckten Betrag voir rund 254 000 RM. unter den vorgenannten Voraussetzungen 
den auf die Amtskörperschaft Laupheim entfallenden Anteil zu übernehmen. 
Dem Bezirksrat wird sodann nahegelegt, in Härtefällen, insbesondere ärmeren Sparern gegen 
über, bei der Aufwertung inöglichst entgegenkommend zu verfahren. 
§ 266. 
Nebernahme des Amtskörperschaftsgebän-es König Wilhelmstratze auf die Oberamtspflege. 
Nach Amtsversammlnngsbeschluß vom 21. Juni 1926 — § 171 — war die vorläufige Unter 
bringung der Oberamtspflege und Bezirksfürsorgebehörde im Erdgeschoß des der Amtskörperschaft ge 
hörigen Gebäiides König Wilhelmstr. Nr. 22 vorgesehen. Dieses Provisorium ist durch Amtsversamm- 
lungsbeschluß vom 21/ Juli 1927 — § 229 — auf ein weiteres Jahr verlängert worden. Die 
Räumung der für die Unterbringung der Kanzleien vorgesehenen Wohnung des Werkmeisters Brucker 
konnte auf 1. August 1928 auf Grund einer Vereinbarung, wornach diesem als Abfindung für die 
llinzngskosten sowie als Entschädigung für die sofortige Räumung der Betrag von 650 RM. durch die 
Oberamtspflege gewährt wurde, durchgeführt werden. — Bezirksratsbeschluß vom 13. September 1928 
— § 18 —. Die fragliche Wohnung inußte jedoch inzwischen für den Vorstand der Landwirtschaftsschule, 
Oekonomierat Köninger, in Anspruch genommen werden, da die Zentralstelle für die Landwirtschaft 
die Errichtung der Schule davon abhängig machte, daß für den Schulvorstand eine standesgemäße 
Wohnung zur Verfügung gestellt wurde. Dieser hat die Wohnung am 25. August 1928 bezogen.
	        
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