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Das alte Krankenhaus sei primitiv und auch aus diesem Grunde sei der projektierte Anbau nicht die
geeignete Lösung. Das Verhältnis der Aerzte am Bezirkskrankenhaus sei bei der Lösung der Frage
mit ausschlaggebend.
Der leitende Arzt am Bezirkskrankenhaus, Dr. med. Bullinger, spricht sich vom ärztlichen Stand
punkt aus für den projektierten Anbau aus. Dieser würde den Bedürfnissen auf 30—40 Jahre ge
nügen. Er ist gegen die Erstellung eines besonderen Verwaltungsgebäudes. Den Einbau eines neuen
Operationssaales hält er für notwendig. Einer der bisherigen Operativnssäle würde durch Umbau in
Wegfall kommen. Das Ideal wäre nach seiner Ansicht allerdings ein neues Krankenhaus. Dessen Ko
sten würden sich aber auf 1,2—1,4 Millionen RM. belaufen.
Amtsversammlungsmitglied Rechtsteiner, Laupheim, spricht sich für den Anbau aus, andernfalls
soll, um nicht unnütz die Gelder zu verwenden, alles beim Alten belassen werden.
Amtsversammlungsmitglied Stadtschultheiß Konrad, Laupheim, ist an nnd für sich Anhänger des
Anbaus, hält es aber mit Rücksicht darauf, daß die Arztfrage am Bezirkskrankenhaus nicht geklärt ist,
sür zweckmäßig, vorläufig nichts zu unteruehmen.
Bezirksratsmitglied Müller, Dietenheim, ist derselben Ansicht; ebenso Schultheiß Handschuh,
Dietenheim.
Amtsversammlungsmitglied Scheffold, Laupheim und Bezirksratsmitglied Müller, Dietenheim,
stellen den Antrag:
Die Krankenhausangelegenheit an den Bezirksrat zurückzuverweisen zur nochmaligen Bera
tung und Vorlage an die Amtsversammlung.
Bei der Abstimmung über den weitergehenden Antrag Kekeisen auf Ausführung des Anbaus,
wird dieser mit 18 gegen 7 Stimmen
ab g elehnt
und damit der Antrag Scheffold, Müller angenommen.
Sodann wird
beschlossen:
Den Bezirksrat zu ermächtigen, die zur Beseitigung der dringendsten Mißstände im Bezirks
krankenhaus erforderlichen Maßnahmen zu treffen und die hiefür benötigten Geldmittel den vorhan
denen Reserven zu entnehmen.
§ 276.
Hilfskraft für ben Oberamtsbanmeister.
Entsprechend dem Amtsversammlungsbeschluß vom 7. Mai 1928 — § 237 — wurde vom Be
zirksrat dem Oberamtsbaumeister Küchle als Hilfskraft über die Dauer des Anbaus des Bezirks-
krankenhauses vom 1. Juni 1928 ab der geprüfte Baumeister Sellmer bei privatrechtlicher Anstellung
und Gewährung der Bezüge nach Besoldungsgruppe 8a St. 1 zugeteilt. Die Bezüge werdeu auf die
Bezirkskrankenhausverwaltung übernommen.
Dem Bezirksratsbeschluß bont 26. Mai 1928 — § 4 — wird
zu gestimmt.
§ 277.
Hilfskraft für die Bezirksfürsorgebehörde. —
Ansteliuttgsverhältuis des Bezirksfürforgebeamten Bodenmiiller.
Der Bezirksfürsorgebehörde wurde mit Bezirksratsbeschluß vom 13. September 1928 — § 24 —
Zur Erledigung rückständiger Rechnungs- und Abschlußarbeiten auf die Dauer von zwei Monaten ein
ungeprüfter Gehilfe zugeteilt und mit Beschluß von: 4. Oktober 1928 — § 34 — dessen Bezüge unter
Zugrundelegung emes Jahresgehalts von 1900 RM. sowie des Wohnunqsqelds für Ledige nach Be
soldungsgruppe 8 a St. 1 (jährlich 444 RM.) festgesetzt.
Diesen Beschlüssen, sowie dem Antrag des Bezirksrats vom 13. November 1928 — § 51 —
nachträglich ausdrücklich zu beschließen, daß die Anstellung des Nechnungsrats Bodenmüller als Bezirks
fürsorgebeamter als auf unbestiminte Zeit erfolgt gelten soll, wird
zugestimmt.
§ 278.
Bauliche Veränderungen in der Wanderarbeitsstätte.
Anläßlich einer im Herbst vor. Jrs. durch Oberreg.-Rat Mailänder in Stuttgart vorgenommeneu
Besichtigung der Wanderarbeitsstätte wurden verschiedene Mißstände festgestellt, deren Beseitigung nicht
zu umgehen ist. Dabei wurden insbesondere auch die räumlichen Verhältnisse als ungenügend bezw
unbefriedigend bezeichnet. Zur Beseitigung dieser Mängel sind verschiedene bauliche Veränderungen