14. März 1929 3^5
Anlage zu § 268 des Amtsverfammlungs- Protokolls vom 14. März 1929.
Amtskörperschaft Laupheim.
Auszug
aus dem
Protokoll öes Beztrksrats
in amtskörperschastlichen Angelegenheiten.
Verhandelt am 30. Januar 1929.
Anwesend:
Vorsitzender: Oberamtsvorstand Landrat fieberet, Mitglieder 6, Schriftführer: Obersekretär Wiest,
Oberamtspfleger Brunner.
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§ 79.
Im Anschluß an die Beratung der Besoldungssatzung wird über die Eingruppierung und die
Festsetzung des Besoldungsdienstalters der Amtskörperschaftsbeamten beraten.
Der Bezirksrat stellt an die Amtsversammlung folgende
Anträge:
Zn Gruppe 5 :
Oberamtspfleger Brunner, geb. am 17. Dezember 1886.
Neben der Oberamtspflege ist derselbe Verwalter des Bezirkskrankenhauses mit z. Zt. 110 Betten
und rund 31000 Verpflegungstagen jährlich.
Der Oberamtspflege ist angegliedert die Wanderarbeitsstätte und die Landwirtschaftsschule. Außer
dem ist der Oberamtspfleger Geschäftsführer der Tuberkulvsefürsorgestelle und Kassier des Bezirks
wohltätigkeitsvereins.
Seitheriges Besoldungsdienstalter in Gruppe IX (alt) 1. Oktober 1911. Dasselbe ist um 8 Jahre
zu kürzen und beträgt im günstigsten Falle 6 Jahre, also nach Gruppe 5: 1. Oktober 1921. Seither
Grundgehalt mit Wohnungsgeld und Franenzuschlag 5424 RM. Ab 1. Oktober 1927: Einweisung in
Besoldungsgruppe 5 Stufe 4 mit 6 000 RM. Grundgehalt.
Oberamtsbaumeister Küchle, geb. am 4. April 1875.
1 Derselbe ist zugleich Oberamtsstraßeumeister, Bezirksfeuerlöschinspektor, Oberfeuerschauer, ober-
amtlicher Wasserbautechniker und beamteter Schätzer der Gebäudebrandversicherungsanstalt, außerdem
Ortsbautechniker der Bezirksgemeinden mit Ausnahme von Laupheim.
Das Straßennetz des Bezirks umfaßt rund 160 Kilometer.
Stelle seither in Gruppe IX, Inhaber persönlich in Gruppe X, seit 1. Juli 1923, genehmigt von
der Ministerialabteilung sür Bezirks- und Körperschaftsverwaltung am 25. Juni 1924 Nr. 1488, Be -
soldungsdienstalter in Gruppe X vom 1. Mai 1910.
Neues Besoldungsdienstalter in Gruppe 5 bleibt unverändert.
Persönliche Vorrückung in Besoldungsgruppe 4 b wäre auf besonderen Beschluß und mit Geneh
migung des Innenministeriums möglich (§ 5 Abs. 3 und § 37 Abs. 2 Vollz.-Verf. z. K.B.G.).
Antrag: Einweisung in Gruppe 5 Endstufe a b 1. Oktober 1927.
Oberamtsgeometer Speth, geb. am 18. August 1866.
Seitheriges Besoldungsdienstalter vom 1. Juli 1895 in Gruppe IX (alt).
Neues Besoldungsdienstalter in Gruppe 5: 1. Oktober 1921. Als vollbeschäftigter Oberamts
geometer augestellt seit 1. März 1925, vorher zu 80 %. Dem p. Speth ist ein planmäßig angestellter
Vermessungstechniker und 2 privatrechtlich angestellte Vermessungstechniker (von letzteren bis jetzt einer
eingestellt)'auf Dauer bezw. uubestimmte Zeit zugeteilt. Sein Vermessungsbezirk umfaßt 19 Gemein
den, darunter die Stadtgemeinde Laupheim (Einwohnerzahl zusammen 15821)