Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

14. März 1929 3^5 
Anlage zu § 268 des Amtsverfammlungs- Protokolls vom 14. März 1929. 
Amtskörperschaft Laupheim. 
Auszug 
aus dem 
Protokoll öes Beztrksrats 
in amtskörperschastlichen Angelegenheiten. 
Verhandelt am 30. Januar 1929. 
Anwesend: 
Vorsitzender: Oberamtsvorstand Landrat fieberet, Mitglieder 6, Schriftführer: Obersekretär Wiest, 
Oberamtspfleger Brunner. 
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§ 79. 
Im Anschluß an die Beratung der Besoldungssatzung wird über die Eingruppierung und die 
Festsetzung des Besoldungsdienstalters der Amtskörperschaftsbeamten beraten. 
Der Bezirksrat stellt an die Amtsversammlung folgende 
Anträge: 
Zn Gruppe 5 : 
Oberamtspfleger Brunner, geb. am 17. Dezember 1886. 
Neben der Oberamtspflege ist derselbe Verwalter des Bezirkskrankenhauses mit z. Zt. 110 Betten 
und rund 31000 Verpflegungstagen jährlich. 
Der Oberamtspflege ist angegliedert die Wanderarbeitsstätte und die Landwirtschaftsschule. Außer 
dem ist der Oberamtspfleger Geschäftsführer der Tuberkulvsefürsorgestelle und Kassier des Bezirks 
wohltätigkeitsvereins. 
Seitheriges Besoldungsdienstalter in Gruppe IX (alt) 1. Oktober 1911. Dasselbe ist um 8 Jahre 
zu kürzen und beträgt im günstigsten Falle 6 Jahre, also nach Gruppe 5: 1. Oktober 1921. Seither 
Grundgehalt mit Wohnungsgeld und Franenzuschlag 5424 RM. Ab 1. Oktober 1927: Einweisung in 
Besoldungsgruppe 5 Stufe 4 mit 6 000 RM. Grundgehalt. 
Oberamtsbaumeister Küchle, geb. am 4. April 1875. 
1 Derselbe ist zugleich Oberamtsstraßeumeister, Bezirksfeuerlöschinspektor, Oberfeuerschauer, ober- 
amtlicher Wasserbautechniker und beamteter Schätzer der Gebäudebrandversicherungsanstalt, außerdem 
Ortsbautechniker der Bezirksgemeinden mit Ausnahme von Laupheim. 
Das Straßennetz des Bezirks umfaßt rund 160 Kilometer. 
Stelle seither in Gruppe IX, Inhaber persönlich in Gruppe X, seit 1. Juli 1923, genehmigt von 
der Ministerialabteilung sür Bezirks- und Körperschaftsverwaltung am 25. Juni 1924 Nr. 1488, Be - 
soldungsdienstalter in Gruppe X vom 1. Mai 1910. 
Neues Besoldungsdienstalter in Gruppe 5 bleibt unverändert. 
Persönliche Vorrückung in Besoldungsgruppe 4 b wäre auf besonderen Beschluß und mit Geneh 
migung des Innenministeriums möglich (§ 5 Abs. 3 und § 37 Abs. 2 Vollz.-Verf. z. K.B.G.). 
Antrag: Einweisung in Gruppe 5 Endstufe a b 1. Oktober 1927. 
Oberamtsgeometer Speth, geb. am 18. August 1866. 
Seitheriges Besoldungsdienstalter vom 1. Juli 1895 in Gruppe IX (alt). 
Neues Besoldungsdienstalter in Gruppe 5: 1. Oktober 1921. Als vollbeschäftigter Oberamts 
geometer augestellt seit 1. März 1925, vorher zu 80 %. Dem p. Speth ist ein planmäßig angestellter 
Vermessungstechniker und 2 privatrechtlich angestellte Vermessungstechniker (von letzteren bis jetzt einer 
eingestellt)'auf Dauer bezw. uubestimmte Zeit zugeteilt. Sein Vermessungsbezirk umfaßt 19 Gemein 
den, darunter die Stadtgemeinde Laupheim (Einwohnerzahl zusammen 15821)
	        
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