Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

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Speth wäre a b 1. Oktober 1927 in Gruppe 5 St. 4 mit 6000 RM. Grundgehalt einzuweisen. 
Für den Beamten mit einem Besoldungsdienstalter in der früheren Gruppe IX vom 1. Juli 1895 bedeutet 
die nach der Ueberleitungsbestimmung zu Gruppe 5 vorzunehmende weitgehende Kürzung des Besol 
dungsdienstalters auf 6 Jahre eine außerordentliche Härte, die u. a. darin zum Ausdruck kommt, daß 
der 'um 20 Jahre jüngere Oberamtsgeometer des II. Vermessungsbezirks mit einem Besoldungsdienstalter 
in Gruppe IX (alt) vom 1. Juli 1911 in die gleiche Gehaltsstufe der Gruppe 5 einzuweisen ist. Der 
Bezirksrat hält einen Ausgleich dieser offensichtlichen Härte für angezeigt und stellt daher den Antrag: 
Den Oberamtsgeometer Speth mit Wirkung vom 1. Oktober 1927 a b für seine Person in 
Besoldungsgruppe 4b mit der Amtsbezeichnung „Vermessungsrat" einzuweisen und hiezu die 
Genehmigung des Innenministeriums einzuholen. Sein Besoldungsdienstalter wäre hienach in 
Gruppe 4b ebenfalls auf 1. Oktober 1921 festzusetzen, also Grundgehalt nach Stufe 5 mit 6000 RM. 
Oberamtsgeometer Eberwein, geb. am 25. April 1886. 
Seitheriges Besoldungsdienstalter in Gruppe IX vom 1. Juli 1911. Neues Besoldungsdienstalter 
in Gruppe 5:'1. Oktober 1921. Als vollbeschäftigter Oberamtsgeometer angestellt seit 1. März 1925, 
vorher zu 50°#. 
Dem Eberwein sind 2 privatrechtlich angestellte Vermessungstechniker auf Dauer bezw. unbe 
stimmte Zeit zugeteilt, hievon ist bis jetzt 1 eingestellt. 
Sein Vermesfungsbezirk umfaßt 21 Bezirksgemeinden (Einwohnerzahl zusammen 12198). 
Mit Wirkung vom 1. Oktober 1927 a b Einweisung in Gruppe 5 St. 4 mit 6000 RM. Grundgehalt. 
Zu Besoldungsgruppe 6. 
Oberamtssparkassier Konrad, Leiter der Oberamtssparkasse, geboren am 3. März 1884. 
Seitheriges Besoldungsdienstalter in Gruppe IX vom 1. Oktober 1919. 
Bleibt in Besoldungsgruppe 6 bestehen 
Ab 1. Oktober 1927 Einweisung in Besoldungsgruppe 6 St. 5 mit 5200 RM. Grundgehalt. 
Die nächste Amtsversammmlung hat sich mit der Anstellung eines neuen Leiters der Oberamts 
sparkasse zu befassen. Oberamtssparkassier Konrad hat in diesem Falle die Stelle des Kassiers (als II. 
Beamter) wahrzumachen. Diese Stelle ist in Besoldungsgruppe 8 a eingeftuft. Mit der Einreihung 
in die gen. Gruppe wäre für den Beamten eine besondere Härte verbunden. Um diese auszugleichen, 
wird beantragt, dem Oberamtssparkassier Konrad vom Zeitpunkt seines Uebertritts in Gruppe 8a 
ab, für seine Person die Bezüge der Besoldungsgruppe 7b unter Festsetzung seines Besoldungsdienst 
alters auf 1. Oktober 1909 zu gewähren mit dem bisherigen Grundgehalt von 5200 RM. (St. 10). 
Hiezu ist die Genehmigung des Innenministeriums einzuholeu. (§ 15 Vollz.-Verordnung zum K. B. G.). 
Verwaltungsaktuar Denser, geboren am 28. Dezember 1877. 
Bezirk 1. Seitheriges Besoldungsdienstalter in Gruppe IX vom 1. Juni 1908. 
Neues Besoldungsdienstalter in Gruppe 6 vom gleicheu Tage. 
Der Bezirk umfaßt 10 Gemeinden mit 5732 Einwohnern. 
Ab 1. Oktober 1927 Einweisung in Besoldungsgruppe 6 Endstufe mit 5800 RM. Grundgehalt. 
Verwaltungsaktuar Nothhelfer, Laupheim, geboren am 19. Mai 1877. 
Bezirk III. Seitheriges Besoldungsdienstalter vom 1. Juli 1908 in Besoldungsgruppe IX. 
Neues Besoldungsdienstalter in Gruppe 6 vom gleichen Tage. 
Der Bezirk umfaßt 9 Gemeinden mit 4544 Einwohnern. 
Ab 1. Oktober 1927 Einweisung in Besoldungsgruppe 6 Endstufe mit 5800 NM. Grundgehalt. 
Verwaltungsaktuar Kohler, Laupheim, geboren am 1. August 1876. 
Bezirk IV. Seitheriges Besoldungsdienstalter Besoldungsgruppe IX vom 1. Januar 1908. 
Neues Besoldungsdienstalter in Gruppe 6 vom gleichen Tage. 
Der Bezirk umfaßt 9 Gemeinden mit 4773 Einwohnern. 
Ab 1. Oktober 1927 Einweisung in Besoldungsgruppe 6 Endstu fe mit 5800 RM. Grundgehalt. 
Zu Besoldungsgruppe 7b: 
Rechnungsrat Bodenmüller, Geschäftsführer der Bezirksfürsorgebehörde, 
geboren am 18. Juni 1888. 
Der Bezirksfürsorgebehörde sind folgende Aufgaben zugewiesen: 
1. Die Soziale Fürsorge für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene, 
2. die Sozialrentnerfürsorge, 
3. Die Kleinrentnerfürsorge, 
4. Fürsorge für Schwerbeschädigte und Schwererwerbsbeschränkte.
	        
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