b., mit beratender Stimme :
3Kx
Schultheiß Luigart, Altheim.
„ Dilger, Bihlafingen.
„ Schlecker, Bronnen.
„ Mayer, Bühl.
„ Götz, Burgrieden.
„ Hinsinger, Donaustetten.
„ Füller, Dorndorf.
„ Scheffold, Großschafhausen.
„ Eberle, Hüttisheim.
„ Stähle, Oberkirchberg.
„ Moosmayer, Rot.
„ Jans, Schnürpflingen.
,, Geiger, Sießen.
„ Kramer, Sinningen.
„ Peteler, Steinberg.
„ Müller, Stetten.
„ Hummler, Sulmingen.
„ Walcher, Unterbalzheim.
„ Schmid, Wangen.
„ Klarer, Weinstetten.
c., ordentliche, nicht aus der Mitte der Amtsversammlung gewählte Mitglieder des Bezirksrats:
Herzog, Gutsbesitzer in Hochstetten.
Albrecht, Gerbereibesitzer in Dietenheim.
Schilling, Sägewerkbesitzer in Schwendi.
Der Vorsitzende begrüßt die Amtsversammlung mit
einer Ansprache und gedenkt dabei auch der ausgeschie
denen Mitglieder. Eine Verpflichtung neuer Mitglieder
der Amtsversammlung hat nicht stattzufinden, wohl aber
eine Hinweisung der neu eingetretenen Mitglieder
Schultheiß Mensch in Bußmannshausen, Schultheiß
Eberle in Hüttisheim, Schultheiß Peteler in Stein
berg und Schultheiß Hummler in Sulmingen auf ihre
als Ortsvorsteher bereits im Gemeindedieust auf Fest
haltung der Verfassung und aus Wahrung der dadurch
begründeten Rechte der Gemeinden und Körperschaften
erfolgte Verpflichtung, was vom Vorsitzenden geschah.