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Beschluß :
Die Eröffnung bezw. Errichtung der 3 Nebenstellen gutzuheißen und den getroffenen Organisations-
Maßnahmen und Beschlüssen des Bezirksrats in vollem Umfange zuzustimmen.
§ 286.
Wichtigere Reuorgauifationsmatzregeln bei der Oberamtssparkaffe.
— Geschäftsverteilung, Dienstvertrag mit dem Sparkasseuleiter, Hilfskräfte etc. —
Die Amtsversammlung nimmt Kenntnis von dein neu ausgestellten Geschäftsverteilungsplan
bei der Oberamtssparkasse — Bezirksratsprotokoll § 141 — sowie von dem mit Sparkassendirektor
Mink abgeschlossenen Dienstvertrag — Bezirksratsprotokoll § 142 —. Sparkassendirektor Mink konnte
bei seinem Dienstantritt ain 21. Mai 1929 seine Dienstwohnung im Oberamtssparkasseugebäude uicht
sofort beziehen. Andererseits mußte auf feinen möglichst baldigeil Amtsantritt Wert gelegt werden.
Laut Bezirksratsbeschluß vom 18. Juli 1929 — ' § 140 — wurde ihm über die Zeit getrennter
Haushaltssühruug eine Aufwandsentschädigung von täglich li RM., sodann laut Bezirksratsbeschluß
vom 29. August 1929 — § 185 — in sinngemäßer Anwendung der für Staatsbeamte geltenden
Bestimmungen, ein Umzugskostenbeitrag von 385 RM. 50 Pfg. (85° o) verwilligt. Ebenso wurde dem
Oberamtssparkassier Konrad aus Billigkeitsgründen ein Umzugskostenbeitrag von 400 RM. gewährt.
— Bezirksratsbeschluß vom 18. Juni 1929 — § 138 —.
Wegen Erkrankung einer Hilfskraft war über diese Zeit, über die Urlaubszeit und die Zeit der
anderweitigen Verwendung von Obersekretär Weißhaar und Fräulein Mösle die vorübergehende An
stellung von 2 weiteren Hilfskräften erforderlich. Bezirksratsbeschluß vom 18. Juli 1929 — § 157 —,
29. August 1929 — § 181 — und 24. September 1929 — § 192 —.
Beschluß:
Zustimmung. '
§ 287.
Prüfung der Jahresrechnungen der Oberamtssparkaffe.
Der Bezirksrat hat unterm 18. Juni 1929 — § 152 — beschlossen, die Prüfung der Jahres
rechnungen der Oberamtssparkasse in stets widerruflicher Weise dem Württ. Sparkassen- und (Siro-
verband zu übertragen. Eine fachmännische Prüfung ist mit Rücksicht auf die vorschriftsmäßige Auf
stellung der Bilanz etc. geboten.
Die Amtsversammluug erteilt hiezu ihre
Zu st im inu n g.
§ 288.
Schuldaufuahme für Zwecke der Oberamtssparkaffe.
Mit Beschluß des Bezirksrats vom 29. August 1929 — § 184 — wurde die Oberamtssparkasse
entsprechend ihrem Antrag ermächtigt, bei der Württ. Girozentrale und der Württ. Notenbank Wechsel
kredite bis zur Höhe von je 100 000 RM., zusammen also 20 000 RM., in Anspruch zu uehmen, um
die für fällig werdende Wechsel notwendigen Gelder rechtzeitig beschaffen zu könneu.
Die Amtsversammlung erteilt zu der beschlossenen Schuldaufnahme ihre
Zustimmung.
§ 289.
Umbau des Oberamtssparkassengebäudes in der Mittekstratze.
Die Frage der Unterbringung der Oberamtssparkasse bezw. der Verlegung in das Gebäude der
Amtskörperschaft Nr. 22 der Köuig-Wilhelmstraße hat sowohl deu Bezirksrat wie die Amtsversammluug
schon mehrfach beschäftigt. Ein im vorigen Jahre vorgelegener Plan sûr den Umbau des bisherigen
Sparkassengebäudes wurde im Hinblick auf die schwebende Frage der anderweitigen Unterbringung
der Kasse wie auch im Hinblick darauf zurückgestellt, daß die Durchführung dieses Planes — auch im
Vergleich zum Kostenpunkt — eine befriedigende Lösung der Unterbringung wohl uicht gebracht hätte.
Von der Oberamtssparkasse wurde nun dem Bezirksrat in letzter Zeit ein neuer Vorschlag für den
Umbau des bisherigen Oberamtssparkassengebäudes unterbreitet. Nach diesem Projekt kann eine zweck
mäßigere Ausnützung der bisher zum Teil unbenützten Räume erreicht werden. Die Räumlichkeiten
für die Kasse können so gestaltet bezw. erweitert werden, daß sie deu Bedürfnisseu aus Jahre hinaus
genügen werden. Eine Verlegung der Kasse kommt uicht mehr in Frage.