Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

3 9 2 8 0.6kt. 1929 
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Der Vorsitzende gibt über die Einzelheiten des Umbaus, der vom Bezirksrat gutgeheißen und 
am 24. September 1929 — § 190 — beschlossen wurde und z. Zt. durchgeführt wird, Aufschluß 
Der Eingang wird a n die Ostseite verlegt, wv sich daun auch die Schalterräume befinden. Der bis 
herige Schalterraum wird zu einer Kanzlei für den Sparkassenleiter umgebaut. Die Kosten des Umbaus 
sind gegenüber dem früheren Plan wesentlich niederer und werden nach der Berechnung der Oberamts 
sparkasse etwa 5000 RM. betragen. 
In: Zusammenhang mit dem Umbau bezw. dem sonstigen Ausbau der Kasse muß naturgemäß 
auch die Anschaffung von Schränken und sonstigen Einrichtungsgegenständen vorgenommen werden. 
Letzteres ist auch notwendig, weil anläßlich der Eröffnung der Zweigstelle Oberkirchberg verschiedenes 
Mobiliar dorthin abgegeben wurde. Der Wohnungswechsel des Sparkassenleiters machte eine Instand 
setzung der Kanzlei und der Dienstwohnung notwendig. Der Oberamtssparkasse wurde vom Bezirks 
rat mit Beschluß vom 18. Juni 1929 — § 148—149 —, 18. Juli 1929 — § 160 —, 24. Septem 
ber 1929 — § 190 — und 14. Oktober 1929 — § 203 — die Ermächtigung zur Vornahme der 
notwendigen Anschaffungen und zur Ausführung der erforderlichen Instandsetzungen erteilt. Der Miet 
zins für die Dienstwohnung des Sparkassenleiters wurde vom Bezirksrat mit Beschluß vom 25. April 
1929 — § 123 — auf monatlich 55 RM. festgesetzt. 
Amtsversammlungsmitglied Dipl.-Ing. Scheffold, Laupheim, sieht den Umbau als nunmehrige 
endgiltige Lösung der Frage der Unterbringung der Oberamtssparkasse an. 
Beschluß: 
Den Umbau des bisherigen Oberamtssparkassengebäudes zu billigen und den vom Bezirksrat 
gefaßten Beschlüssen zuzustimmen. 
§ 290. 
Uebernahme des (débandés König-Wilhelmstraße Nr. 22 ans die Oberamtspflege. 
Nachdem durch den Umbau des Gebäudes Nr. 50 der Mittelstraße die Lokalfrage für die Unter 
bringung der Oberamtssparkasse in befriedigender Weise gelöst ist (§ 289), kann über das Gebäude 
Nr. 22 der König-Wilhelmstraße endgiltig Bestimmung getroffen werden. Der Bezirksrat hat sich in 
der Sitzung vom 15. Oktober 1929 — § 202 — mit dieser Sache befaßt und stellt an die Amts 
versammlung den Antrag, das fragliche Gebäude mit Wirkung vom 1. Januar 1929 a b auf die 
Oberamtspslege zu dem Betrag von 46000 RM. zu übernehmen. Der Vorsitzende gibt hiezu nähere 
Erläuterungen. Von der Amtsversammlung sei ja bereits im Jahre 1926 die Unterbringung der 
Oberamtspslege und Bezirksfürsorgebehörde in dem Erdgeschoß des fraglichen Gebäudes vorgesehen 
worden. Daran werde wohl festzuhalteu sein. Zur Zeit sei allerdings, wie der Amtsversammlung 
bekannt, die Wohnung im Parterre von Oekonomierat Köninger bewohnt und mit einer Aenderung 
vorläufig nicht zu rechnen. Jedenfalls aber sei die Uebernahme a uf die Oberamtspflege das Gegebene. 
Im Hintergebäude des fraglichen Gebäudes seien seit kurzem 2 der Aufsicht des Landwirtschafts 
schulvorstands unterstehende Angestellte, ein Milchkontrollassistent und ein Ackerbaumeister untergebracht. 
Der Antrag des Bezirksrats wird nach kurzer Debatte einstimmig zum 
Beschluß 
erhoben. 
Amtsversammlungsmitglied Dipl.-Ing. Schesiold, Laupheim, führt anschließend aus, daß das 
fragliche Gebäude seinerzeit für Zwecke der Unterbringung von Beamtungen erworben worden sei und 
daß es nun auch diesem Zweck zugeführt werden soll. Der bisherige Schwebezustand müsse beseitigt 
werden. Er hält die Unterbringung sämtlicher Amtskörperschaftsbeamtungen in dem Gebäude ohne 
größere Bauarbeiten für möglich und stellt nach näheren Ausführungen über die Zweckmäßigkeit einer 
zusammenfaffenden Unterbringung der in Betracht kommenden Beamtungen den Antrag: 
1. Das Gebäude König-Wilhelmstraße Nr. 22 aus einem Wohn- in ein Amtsgebäude umzu 
wandeln und in demselben nach Möglichkeit die Amtskörgerschaftsbeamtungen unterzubringen. 
2. Den Bezirksrat zu beauftragen, die hiefür erforderlichen Maßnahmen zu treffen und falls sich 
Ziffer 1 nicht verwirklichen läßt, den Verkauf des Gebäudes zu betreiben. 
3. Der nächsten Amtsversammlung hierüber zu berichten. 
Amtsversammlungsmitglied Kekeisen, Neuhäuser und Dilger stimmen diesem Antrag zu. 
Oberamtspfleger Brunner glaubt, daß nach der finanziellen Seite durch die beantragte Regelung 
eine Verbilligung für die Amtskörperschaft nicht erreicht werde und führt u. a . die Notwendigkeit der 
Anstellung eines Hausmeisters an. 
Oberamtsbaumeister Küchle hatt die Unterbringung der Oberamtspslege und Bezirksfürsorge 
behörde ohne weiteres für möglich; falls sämtliche Beamtungen untergebracht werden sollen, ist nach 
seiner Ansicht eine Vergrößerung des Gebäudes notweudig. 
Der Antrag Schesiold wird sodann mit 22 gegen 3 Stimmen 
angenommen.
	        
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