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§ 291.
Uebernahme eines Teiles des Berwaltungsaufwands der Oberamtspflege auf die
Bezirkskrankenhausverwaltung.
Der Bezirksrat hat unterm 25. April 1929 — § 112 — beschlossen, an bie Oberamtspflege
seitens der Bezirkskrankenhausverwaltung mit Wirkung vom 1. April 1929 au einen jährlichen
Berwaltungskostenbeitrag von 3500 RM. zu leisten. Die diesbezügliche Verhandlung des Bezirks
rats wird verlesen. Der Vorsitzende macht dazn noch ergänzende Ausführungen. Durch diese Maßnahme
svll ein gewisser Ausgleich geschaffen werden. Auch werde dadurch eine entsprechende Ermäßigung der
Amtskörperschaftsumlage erreicht.
Dem Bezirksratsbeschluß wird vou der Amtsversammlung einstimmig
zu gestimmt.
§ 292.
Voranschlag der Amtskörperschaft für 1929.
Der Voranschlag der Amtskörperschaft für das Rechnungsjahr 1929 wurde vom Bezirksrat am
15. Oktober 1929 — § 205 — vorberaten. Hienach beläuft' sich der Abmangel ans 330 000 RM.,
welcher durch cine Amtskörperschaftsumlage auf sämtliche Bezirksgemeinden in Höhe von 295 000 RM.
und auf die der Hilfe der Verwaltungsaktuare bedürfenden Gemeinden in Höhe von 35000 RM.
gedeckt werden svll.
Bei der heutigen Beratung des Voranschlags gibt Oberamtspfleger Brunner Aufschluß über
einzelne wichtigere Positionen sowie über die Erhöhung der Umlage gegenüber dem Vorjahr.
Der Vorsitzende teilt mit, daß das Problem der Straßenverbesseruug z. Zt. iu Bearbeitung sei
und die nächste Amtsversammlung beschäftigen werde. Er hält die Beträge, die für sachliche Aufwen
dungen für das Straßenwesen in dem vorliegenden Voranschlag vorgesehen seien, eher für zu nieder
als zu hoch. Streichungen sollten hier nicht vorgenommen werden.
Amtsversammlungsmitglied Dipl.-Ing. Scheffold wünscht, daß vom Bezirksrat die Frage der
künftigen Verwaltung der Straßen in der Hinsicht geprüft werde, ob das Straßen- und Wasserbauamt
Ehingen nicht geneigt ist, die Verwaltung zu übernehmen. Die Straßenverbesserung müsse nach
großen Richtlinien der Planung und Projektierung durchgeführt werden. Hiefür liegen bei den
Straßen- und Wasserbauämtern die Erfahrungen im ganzen Reiche vor. Bezüglich der Kostentragung
vertritt er den Standpunkt, daß die Amtskörperschaft möglichst ohne Schuldaufnahme durchkommen
müsse, p. Scheffold hält eine Ermäßigung des Abmangels auf 325 000 RM. und eine Ermäßigung
der Umlage auf den Betrag vom Vorjahr im Hinblick auf die allgemeine schwere Finanzlage für
angezeigt. Er stellt den Antrag, den Betrag von 5000 RM. für eine Kraftfahrspritze im Voranschlag
zu streichen, sodann an dem Betrag für unvorhergesehene Ausgaben eine entsprechende Kürzung vor
zunehmen und weiterhin die vorhandenen bezw. zu erwartenden Restmittel zu verwenden.
Amtsversammlungsmitglied Anton Ganser und Bezirksfeuerlöschinspektor Küchle begründen
die Notwendigkeit der Anschaffung einer Kraftfahrspritze und wenden si ch gegen die Streichung des
Betrags von — j 5000 RM Schließlich wird mit 22 gegen 3 Stimmen beschlossen, für die An
schaffung einer Kraftfahrspritze den Betrag von —3000 RM. als erste Rate einzustellen; im übri
gen wird den Anträgen Scheffold einstimmig zugeftimmt.
Der Voranschlag wird sodann im ganzen einstimmig angenommen.
Nach demselben betragen nunmehr
die Einnahmen 57 785 RM.
die Ausgaben 382 785 RM.
der Abmangel — "• 325 000 RM.
Beschluß:
1. Diesen Abmangel zu decken:
a) durch eine Umlage auf sämtliche Bezirksgemeinden vou 280 000 RM.
b) durch Verwendung der zu erwarteudeu Restmittel vom
Rechnuugsjahr 1928 mit 10 000 RM.
c) durch eine Umlage auf dic Ver Hilfe der Verwaltungsaktuare
bedürfenden 36 Gemeinden mit 35 000 RM.
2. Zu dem Voranschlag die Vollziehbarkeitserklärnug der Minifterialabteilung für Bezirks und
Körperschaftsverwaltung einzuholen.