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§ 297.
Neuregelung der Dienstaufwandsentschädigung des Oberamtsgeometers Speth.
Auf ein diesbezügliches Gesuch des Oberamtsgeometers Speth in Laupheim hat der Bezirksrat
am 15. Oktober ds. Is., § 219, beschlossen, bei der Amtsversammlung zu beantragen, die Entschädi
gung des Speth für die Stellung der erforderlichen Kanzleiräume samt Einrichtung, für Heizung,
Beleuchtung, Reinigung, Bedienung, Feuerversicherung mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse
vom 1. Oktober ds. Is. an von monatlich 40 RM auf monatlich 00 RM. zu erhöhen und den Auf
wand für Kanzleibedürfnisse ganz ans die Amtskörperschaft zu übernehmen.
Beschluß:
Den Antrag zum Beschluß zu erheben.
§ 298.
Gründung eines Bezirksfeuerwehrverbands.
Bezirksfeuerfeuerlöschinspektor Küchle hat am 22. September ds. Is. entsprechend einem Beschluß
des Bezirksrats vom 13. November vor. Is. einen Bezirksfeuerwehrverband gegründet.
Dem Verband ist mit Bezirksratsbeschluß vom 24. September ds. Is. — § 195 — vom
1. April 1929 ab ein jährlicher Amtskörperschaftsbeitrag vom 200 RM. verwilligt worden. Außerdem
sollen nach diesem Beschluß den Kommandanten und Ausschußinitgliedern anläßlich der nach der
Satzung alljährlich abzuhaltenden Versammlungen bezw. Feuerwehrtagungen Taggelder von je 6 RM.
durch die Amtskörperschaft gewährt werden.
Beschluß:
Mit dem Bezirksratsbeschluß sich einverstanden zu erklären.
§ 299.
Aufhebung der Botenmeisterstelle bei der Amtskörperschaft.
Durch die Versetzung des früheren Inhabers der Dienerstelle bei der Oberamtspflege, Oberamts-
sparkasse und Bezirksfürsorgebehörde Koch auf die Stelle des Hausverwalters an der Wanderarbeits
stätte, wurde erstgenannte Stelle auf 1. Oktober 1928 erledigt und inzwischen nicht wieder besetzt.
Die Stelle ist den Versorgungsanwärtern ausschließlich vorbehalten.
Auf den Antrag der Oberamtspslege und der Oberamtssparkasfe wurde vom Bezirksrat am
18. Juli 1929 — § 162 — beschlossen, bei der Amtsversammlung Antrag auf Aufhebung der Boten
meisterstelle zu stellen, da für die Aufhebung finanzielle und Zweckmäßigkeitsgründe sprechen und die
Geschäfte anderweitig besorgt werden können. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Stelle im Verzeichnis
der den Versorgungsanwärtern vorbehaltenen Stellen zu streichen.
Von der Amtsversammlung wird
beschlossen:
Dem Antrag entsprechend die fragliche Stelle aufzuheben.
§ 300.
Dienergefchäfte bei der Oberamtspflege.
Die Amtsversammlung nimmt von dem Bezirksratsbeschluß vom 18. Juli 1929 — § 163 —,
wornach die Dienergeschäfte bei der Oberamtspflege (einschließlich Bezirkskrankenhausverwaltung) bis
aus Weiteres durch eine auf einen halben Tag beschäftigte Hilfsperson besorgt werden,
Kenntnis.
§ 301.
Aenderung der Besoldungssatzung der Amtskörperschaft.
Infolge Aufhebung der Bvtenuieisterstelle bei der Oberamtspflege, Oberamtssparkasfe und Bezirks
fürsorgebehörde - oben § 299 — ist eine Aenderung der von der Amtsversammlung am 14. März 1929
beschlossenen Besoldungssatzung notwendig. Eine Wiederbesetzung der Stelle kommt nicht in Frage.
Von der Amtsversammlung wird