Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

403 5 
2 8Juni 1930 
Bei dem andern System wäre Träger des Unternehmens die einzelne Markungsgemeinde mit 
Beteiligung des Staats und der Amtskörperschaft durch eutsprecheude Beiträge. Dieses System wäre 
unter den heutigen Verhältnissen möglich. Die Gemeinden haben ein gewisses Interesse, den Umbau 
so bald wie möglich vorzuuehmen, da die Straßen dann von der Amtskörperschaft übernommen wer 
den. In besonderen Ausnahmefällen, insbesondere bei ausgesprochenen Durchgangsstraßen, wenn die 
Verhältnisse derart liegen, daß auf andere Weise nichts zu erreichen ist, sei in der Satzung vorge 
sehen, daß auch die Amtskörperschaft als Träger solcher Bauarbeiten schon vor der Uebernahme auf 
treten könne. Die Satzung stelle daher gewissermaßen eine Verbindung der beiden Systeme dar. 
Nach der neuen Straßensatzung sollen die Bezirksstraßen im Laufe der Jahre in die Unterhaltung der 
Amtskörperschaft übernommen werden. 
Vorgesehen sei für die Neuorganisation des gesamten Straßenwesens ein Zeitraum vou 20 Jah 
ren. Die Gemeinden erhalten zu den Kosten für planmäßige Straßenausbauarbeiten außerhalb Etters 
neben dem Staatsbeitrag einen Amtskörperschaftsbeitrag von V- der reinen Baukosten (ohne Grund 
erwerb). Auch zu den Kosten der erstmaligen Instandsetzung von im Znge von auszubauenden 
Nachbarschaftsstraßen befindlichen Ortsetterstraßen sind unter bestimmten Voraussetzungen Amtskörper- 
schaftsbeiträge vorgesehen. Voraussetzung für die Uebernahme der Nachbarschaftsstraßen durch die 
Amtskörperschaft, über die der Bezirksrat entscheideu soll, ist eine ordnungsmäßige Instandsetzung 
und geregelte Rechtsverhältnisse. Auch sind von der Gemeinde die in die Satzung aufgenommenen 
Uebernahmebedingungen zuvor zu erfüllen. 
Nach dem Gutachten des Baurats Bauder beim Straßen- und Wasferbauamt Ehingen sind für 
den Ausbau des Bezirksstraßennetzes 6 große Straßenzüge mit 5 Meter Fahrbahnbreite vorgesehen, 
mit einer Länge von rd. 79 Km., sodann für den Lokalverkehr rd. 68 Km. Straßen II Klasse. Die 
Kosten des Ausbaus find einschließlich der Etterstrecken auf 2,9—3 Millionen (ohne Grunderwerb) 
berechnet. 
Das Gutachten des Oberamtsbaumeisters Küchle sieht eine Einteilung des Straßennetzes vor 
mit 6 Straßenzügen I Klasse (Mindeststraßenbreite 5 Meter) mit rd. 62 Km. Länge, 8 Straßenzüge 
Klasse Ila (Mindeststraßenbreite 4,60 Meter) mit rd. 18 Km. Länge und 19 Straßenzüge Klasse II b 
(Mindeststraßenbreite 4,60 Meter) mit rd. 67 Km. Länge. Die Gesamtkosten des Umbaus find auf 
2 271000 RM. berechnet. Hierin sind die Etterstrecken nicht inbegriffen, sodaß sich die Kosten 
voranschläge im allgemeinen decken. 
Der Amtskörperschaft würden hienach unter Zugrundlegung einer Umbauzeit von 20 Jahren 
jährliche Aufwendungen erwachsen nach dein Voranschlag des Baurats Bauder von rund ca. 48 bis 
50 000 RM. und nach dem Voranschlag des Oberamtsbaumeisters Küchle vou ca. 38 000 RM. Eventl. 
müßte für den gesamten Umbau ein noch längerer Zeitraum in Aussicht genommen werden. 
Die Oberamtspflege, die sich zu der Frage insbesondere in finanzieller Hinsicht geäußert hat, 
spricht sich dahin aus, daß der Straßeuausbau nur aus lausenden Mitteln ohne Schuldaufnahmen be 
stritten werden soll. Mit der Durchführung der Straßeuverbesserung soll erst begonnen werden, wenn 
entsprechende Mittel angesammelt sind. 
Der Inhalt der Straßensatzung wird vorgetragen und gutgeheißen. 
Hierauf wird ohne weitere Aussprache mit 24 gegen 1 Stimme 
beschlossen: 
1. Die Straßensatzung, >vie bom Bezirksrat beantragt, festzustellen und sie als Bezirkssatznng zu 
errichten. 
2. Hiezu die Vollziehbarkeitserklärung der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschafts 
verwaltung einzuholen. 
§ 313. 
Nebertragung der Beaufsichtigung und Leitung des Nachbarfchaftsstraßenwesens 
im Bezirk an das Straßen- und Wasierbanamt Ehingen. 
Im Zusammenhang mit der Neuorganisation des Straßenwesens — oben § 312 — stellt der 
Bezirksrat unterm 16. Juni 1930 — § 341 — an die Amtsversammlung den Antrag, die Beanfsich- 
tigung und Leitung der Nachbarschaftsstraßenunterhaltung im Bezirk dem Straßen- und Wasferbauamt 
Ehingen auf Gruud einer zwischen dem Oberamtsvorstand und Baurat Bauder zu treffenden Verein 
barung in vorläufiger Weise vorerst auf die Dauer von drei Jahren zu übertragen. 
Der Vorsitzende gibt hierüber näheren Aufschluß. Der Oberamtsbaumeister sei bei dein immer 
mehr angewachsenen Geschäftsuinfang bereits überlastet und nicht mehr in der Lage, die Geschäfte des 
Straßenineisters, die anläßlich der Durchführung des Straßenumbaus im Bezirk erhöhte Anforderungen 
stelle, weiterhin in befriedigender Weise mitzubesorgen. Die beste und billigste Lösung sei zweifellos 
die vom Berirksrat beantragte. Die Amtskörperschaft müßte an das Straßen- und Wasserbauamt 
jährlich einen Betrag in Höhe von Vs der Besoldung eines verheirateten Beamten der Endstufe der 
Besoldungsgruppe 8a (Grundgehalt und Wohuungsgeld) abführeu. Dazu kommen noch die entstehenden 
Reisekosten. Hiebei sei in Betracht zu ziehen, daß der betr. Beamte auch auf deu Staatsstraßenstreckeu 
des Bezirks dienstlich zu tun habe.und daher vielfach amtskorperschaftliche Geschäfte hieinit verbunden
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.