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2 8Juni 1930
Bei dem andern System wäre Träger des Unternehmens die einzelne Markungsgemeinde mit
Beteiligung des Staats und der Amtskörperschaft durch eutsprecheude Beiträge. Dieses System wäre
unter den heutigen Verhältnissen möglich. Die Gemeinden haben ein gewisses Interesse, den Umbau
so bald wie möglich vorzuuehmen, da die Straßen dann von der Amtskörperschaft übernommen wer
den. In besonderen Ausnahmefällen, insbesondere bei ausgesprochenen Durchgangsstraßen, wenn die
Verhältnisse derart liegen, daß auf andere Weise nichts zu erreichen ist, sei in der Satzung vorge
sehen, daß auch die Amtskörperschaft als Träger solcher Bauarbeiten schon vor der Uebernahme auf
treten könne. Die Satzung stelle daher gewissermaßen eine Verbindung der beiden Systeme dar.
Nach der neuen Straßensatzung sollen die Bezirksstraßen im Laufe der Jahre in die Unterhaltung der
Amtskörperschaft übernommen werden.
Vorgesehen sei für die Neuorganisation des gesamten Straßenwesens ein Zeitraum vou 20 Jah
ren. Die Gemeinden erhalten zu den Kosten für planmäßige Straßenausbauarbeiten außerhalb Etters
neben dem Staatsbeitrag einen Amtskörperschaftsbeitrag von V- der reinen Baukosten (ohne Grund
erwerb). Auch zu den Kosten der erstmaligen Instandsetzung von im Znge von auszubauenden
Nachbarschaftsstraßen befindlichen Ortsetterstraßen sind unter bestimmten Voraussetzungen Amtskörper-
schaftsbeiträge vorgesehen. Voraussetzung für die Uebernahme der Nachbarschaftsstraßen durch die
Amtskörperschaft, über die der Bezirksrat entscheideu soll, ist eine ordnungsmäßige Instandsetzung
und geregelte Rechtsverhältnisse. Auch sind von der Gemeinde die in die Satzung aufgenommenen
Uebernahmebedingungen zuvor zu erfüllen.
Nach dem Gutachten des Baurats Bauder beim Straßen- und Wasferbauamt Ehingen sind für
den Ausbau des Bezirksstraßennetzes 6 große Straßenzüge mit 5 Meter Fahrbahnbreite vorgesehen,
mit einer Länge von rd. 79 Km., sodann für den Lokalverkehr rd. 68 Km. Straßen II Klasse. Die
Kosten des Ausbaus find einschließlich der Etterstrecken auf 2,9—3 Millionen (ohne Grunderwerb)
berechnet.
Das Gutachten des Oberamtsbaumeisters Küchle sieht eine Einteilung des Straßennetzes vor
mit 6 Straßenzügen I Klasse (Mindeststraßenbreite 5 Meter) mit rd. 62 Km. Länge, 8 Straßenzüge
Klasse Ila (Mindeststraßenbreite 4,60 Meter) mit rd. 18 Km. Länge und 19 Straßenzüge Klasse II b
(Mindeststraßenbreite 4,60 Meter) mit rd. 67 Km. Länge. Die Gesamtkosten des Umbaus find auf
2 271000 RM. berechnet. Hierin sind die Etterstrecken nicht inbegriffen, sodaß sich die Kosten
voranschläge im allgemeinen decken.
Der Amtskörperschaft würden hienach unter Zugrundlegung einer Umbauzeit von 20 Jahren
jährliche Aufwendungen erwachsen nach dein Voranschlag des Baurats Bauder von rund ca. 48 bis
50 000 RM. und nach dem Voranschlag des Oberamtsbaumeisters Küchle vou ca. 38 000 RM. Eventl.
müßte für den gesamten Umbau ein noch längerer Zeitraum in Aussicht genommen werden.
Die Oberamtspflege, die sich zu der Frage insbesondere in finanzieller Hinsicht geäußert hat,
spricht sich dahin aus, daß der Straßeuausbau nur aus lausenden Mitteln ohne Schuldaufnahmen be
stritten werden soll. Mit der Durchführung der Straßeuverbesserung soll erst begonnen werden, wenn
entsprechende Mittel angesammelt sind.
Der Inhalt der Straßensatzung wird vorgetragen und gutgeheißen.
Hierauf wird ohne weitere Aussprache mit 24 gegen 1 Stimme
beschlossen:
1. Die Straßensatzung, >vie bom Bezirksrat beantragt, festzustellen und sie als Bezirkssatznng zu
errichten.
2. Hiezu die Vollziehbarkeitserklärung der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschafts
verwaltung einzuholen.
§ 313.
Nebertragung der Beaufsichtigung und Leitung des Nachbarfchaftsstraßenwesens
im Bezirk an das Straßen- und Wasierbanamt Ehingen.
Im Zusammenhang mit der Neuorganisation des Straßenwesens — oben § 312 — stellt der
Bezirksrat unterm 16. Juni 1930 — § 341 — an die Amtsversammlung den Antrag, die Beanfsich-
tigung und Leitung der Nachbarschaftsstraßenunterhaltung im Bezirk dem Straßen- und Wasferbauamt
Ehingen auf Gruud einer zwischen dem Oberamtsvorstand und Baurat Bauder zu treffenden Verein
barung in vorläufiger Weise vorerst auf die Dauer von drei Jahren zu übertragen.
Der Vorsitzende gibt hierüber näheren Aufschluß. Der Oberamtsbaumeister sei bei dein immer
mehr angewachsenen Geschäftsuinfang bereits überlastet und nicht mehr in der Lage, die Geschäfte des
Straßenineisters, die anläßlich der Durchführung des Straßenumbaus im Bezirk erhöhte Anforderungen
stelle, weiterhin in befriedigender Weise mitzubesorgen. Die beste und billigste Lösung sei zweifellos
die vom Berirksrat beantragte. Die Amtskörperschaft müßte an das Straßen- und Wasserbauamt
jährlich einen Betrag in Höhe von Vs der Besoldung eines verheirateten Beamten der Endstufe der
Besoldungsgruppe 8a (Grundgehalt und Wohuungsgeld) abführeu. Dazu kommen noch die entstehenden
Reisekosten. Hiebei sei in Betracht zu ziehen, daß der betr. Beamte auch auf deu Staatsstraßenstreckeu
des Bezirks dienstlich zu tun habe.und daher vielfach amtskorperschaftliche Geschäfte hieinit verbunden