Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

2 8. Juni 1930 
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werden können. Da in Aussicht zu nehmen sei, daß der Straßenumban im Bezirk wohl in Bälde in 
Angriff genommen werde und hiefür umfangreiche Vorarbeiten notwendig seien, wäre es zweckmäßig, 
die Neuregelung gegebenenfalls in Bälde in Kraft treten zu lasieu. Eine Regelung in her beantragten 
Weise sei bis jetzt in den Bezirken Ehingen und Mergentheim getroffen und es seien dort gute Erfah 
rungen gemacht worden. 
Von der Amtsversammlung wird einstimmig 
beschlossen: 
Den Antrag des Bezirksrats gutzuheißen und die Beaufsichtigung und Leitung der Nachbarschafts 
straßenunterhaltung im Bezirk dem Straßen- und Wasserbauamt Ehingen mit Wirkung vom 1. Okto 
ber 1930 ab, vorerst auf die Dauer von drei Jahren (bis zum Schluß des Rechnungsjahres 1933), 
entsprechend dem vorgelegten Entwurf einer Vereinbarung, zu übertragen. 
§ 314. 
Voranschlag der Amtskörperschaft für 1930. 
Der Voranschlag der Amtskörperschaft für das Rechnungsjahr 1930 wurde vom Bezirksrat am 
3. d. M. — § 334 — vorberaten. Derselbe schließt hienach ab mit 
51925 RM. Einnahmen 
376 925 RM. A usgaben 
Der Abmangel beträgt hienach — > 325 000 RM. 
Dieser soll nach dem Antrag des Bezirksrats gedeckt werden: 
a) durch eine Amtskörperschaftsumlage auf sämtliche 40 Bezirksgemeinden von 270 000. RM., 
b) durch eine Umlage auf die 36 Gemeinden, die der Hilfe eines Verwaltungsaktuars bedürfen 
von 35000 RM., 
c) durch Verwendung verfügbarer Restmittel im Betrag von 20000 RM. 
Oberamtspfleger Brunner trägt den Voranschlag vor und gibt dazu die erforderlichen Erläute 
rungen. Kekeisen-Laupheim begrüßt die gegenüber dem Vorjahr in Aussicht genommene Ermäßigung 
der Umlage. Die von ihm gestellten Anfragen werden vom Oberamtspfleger beantwortet. 
Scheffold-Laupheim weist darauf hin, daß bei der jetzigen wirtschaftlichen Notlage die äußerste 
Sparsamkeit bei der Verwilligung von Ausgaben geübt werden müsse und weitgehendste Zurückhaltung 
geboten sei. Zur weiteren Herabsetzun g der Amtskörverschaftsumlaa^ stellt er den Antrag: Den Ver- 
à^^àchaltungskostenbeitrag des Bezirkskrankenhauses lmü 4030 R^Tsi^d ürch Entnahme von anaefalle nep 
^^M A/sinsen aus den. Reservemitteln des.Krankenhmffes sûr ü^. à R eckmunnnabr entsprechend zu er 
y ' . wdann den eingestellten Betrag aus Vermessungsgebühren der Oberamtsgeometer von 31000 NM. 
RM. zu erhöhen; weiter den Betrag für Bücher und Zeitungen (mit 3 200 RM.), den ein- 
gestellten Betrag für Arbeitgeberanteil für unständig Beschäftigte (mit 6800 RM.), den Betrag für 
Unvorhergesehenes (mit 3485 RM.) entsprechend zu kürzen und außerdem am Voranschlag der Bezirks 
fürsorgebehörde den Betrag von 2 000 RM. abzustreichen. Bei der Höhe der zu leistenden Beitrags 
anteile für die unständig Beschäftigten sei die Nachprüfung der Listen der in Betracht kommenden Ver 
sicherten angezeigt. 
Stadtschultheiß Konrad führt aus, daß die von Scheffold gestellten Anträge eine Ermäßigung der 
Amtskörperschaftsumlage um etwa 10 % gegenüber dem Vorjahr bedeuten. Er wünscht in Zukunft 
auch die Ausstellung eines Vorarischlags durch die Bezirkskrankenhausverwaltung. 
Die Anträge des Amtsversanunlungs-Mitglieds Scheffold werden, nachdem noch Oberamtspfleger 
Brunner dazu Stellung genommen hat, einstimmig angenommen und der Voranschlag festgestellt mit 
57350 RM. Einnahmen und 
369 875 RM. A usgaben 
312525 RM. Abmangel. 
Entsprechend dem Antrag Scheffold wird beschlossen: 
1. Den Abmangel zu decken: 
a) durch eine Amtskörperschaftsumlage auf sämtliche 40 Bezirksgemeinden mit 250 000 RM., 
b) durch eine Umlage auf die 36 Gemeinden, die der Hilfe eines Verwaltungs 
aktuars bedürfen mit 35 000 RM., 
c) durch Verwendung verfügbarer Restmittel mit 21000 RM., 
d) durch teilweise Verwendung der Entschädigung der Stadtgemeinde Ulm an 
läßlich der Eingemeindung von Wiblingen (mit 41 525 RM. einschließlich 
Zinsen) in Höhe von " 6 525 RM. 
2. Zu dem Voranschlag die Vollziehbarkeitserklärung der Ministerialabteilung für Bezirks- und 
Körperschaftsverwaltung nachzusuchen. 
3. Den Restbetrag aus der Abfindung anläßlich der Eingemeindung von Wiblingen nach Ulm 
mit 35000 RM. als „Fond für eine Landwirtschaftsschule" zu bestimmen und verzinslich anzulegen.
	        
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