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mäßig. Für die gegenwärtige schwere Zeit bringe die in Frage stehende Kapitalbeteiligung leider
keine Erleichterung. Eveutl. müßte die Tilgung der Schuld durch die Amtskörperschaft auf spätere
Jahre verlegt bezw. vorläufig ausgesetzt werden. Bei den hohen Abschreibungen sei die OEW nach
seiner Ansicht in der Lage, neben der Verzinsung noch weitere Ueberschüsse an die angeschlossenen
Amtskörperschaften auszuschütten.
Neuhäuser empfiehlt bei der gegenwärtigen Depression, zunächst eine abwartende Haltung einzu
nehmen und stellt den Antrag auf Zurückstellung der Beschlußfassung bis zum nächsten Jahr. Dieser
Antrag wird dann wieder zurückgezogen.
Scheffold ist der Ansicht, daß auch Lei eventl. Nachlassen der Einlagen der Oberamtssparkasse
die Darlehenshingabe möglich ist. Die Landwirtschaft werde in den nächsten Jahren wohl keine großen
Ansprüche bezüglich aufzunehmender Gelder stellen. Es solle mit Vorsicht bei der Darlehenshingabe
vorgegangen werden. Im übrigen müsse die Amtskörperschaft die jetzige Gelegenheit für eine Kapital
beteiligung bei der OEW unbedingt benützen. Er beantragt eine Beteiligung bis zu 750 000 RM.
Der Bezirksrat foll ermächtigt werden, den Betrag zum geeigneten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen.
Er ist für eine möglichst rasche Wiederabtragung der Schuld bei der Oberamtssparkasse. Auch hält er
eine Beteiligung der Girozentrale für zweckinäßig.
Kekeisen tritt dem Antrag Scheffold iin Interesse der notwendigen Förderung der OEW und
im Interesse der Abwehr einer mächtigen Konkurrenz bei.
Oberamtspfleger Brunner befürwortet grundsätzlich eine Beteiligung der Amtskörperschafi, obwohl
diese zunächst kein besonders günstiges Geschäft bedeute. Er bemängelt ebenfalls die lange Unkündbar
keit seitens des Geldgebers.
Direktor Mayer nimmt zu den vorgebrachten Bedenken und Einwendungen Stellung und gibt
hiezu Aufklärung.
Auf den Antrag des Vorsitzenden und des Amtsversammlungs-Mitglieds Dipl.-Ing. Scheffold
wird sodann einstimmig
beschlossen:
1. Sich mit der Hingabe eines Darlehens durch die Amtskörperschaft bis zum Betrag von
750 000 RM. grundsätzlich einverstanden zu erklären.
2. Diesen Betrag durch die Oberamtspflege bei der Oberamtssparkasse aufzunehmen und ihn an
den Bezirksverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke in Biberach weiterzugeben.
3. Den Bezirksrat zu allen weiteren Verhandlungen und Beschlußfassungen sowie zum Abschluß
des Darlehensvertrags zu ermächtigen.
4. Zu der Darlehenshingabe bezw. zu der Schuldaufnahme die Genehmigung der Ministerial-
abteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltnng einzuholen.
Der Vorsitzende spricht Herrn Direktor Mayer den Dank für seine Anwesenheit und seine Aus
führungen aus.
§ 318.
Gewinnausschüttung dnrch den Bezirksverband OEW.
Im Zusammenhang mit der heutigen Beratung über eine Kapitalbeteiligung (Darlehenshingabe)
der Amtskörperschaft beim Bezirksverband Oberschwäb. Elektrizitätswerke (oben § 317) führt Amts-
Versammlungs-Mitglied Dipl.-Ing. Scheffold Laupheim aus, daß außer der Verzinsung der Anlehen,
wenn möglich, noch weitere Ueberschüsse an die beteiligten Amtskörperschaften ausgeschüttet werden
sollen. Der von ihm gestellte Antrag: Die Amtsversammlung begrüßt die grundsätzliche Bereitschaft
des Bezirksverbands OEW, an die Amtskörperichaften Gewinne auszuschütten. Die Amtsversammlung
gibt der Erwartung Ausdruck, daß aus dem Ergebnis 1930 mit der Gewinnausschüttung begonnen
wird, wird einstiminig angenommen und zum
Beschluß
erhoben.
§ 319.
Verschiedene Wahlen.
Im Wege einstiminig beschlossenen Zurufs werden folgende
Wahlen
vorgenommen:
a) Der 7 Vertrauensmänner in den Ausschutz für die Auswahl der Schöffen
und Geschworenen für das Kalenderjahr 1931:
1. Oberamtspfleger Brunner, Laupheim,
2. Stadtschultheiß Konrad, Laupheim,
3. Verwaltungsaktuar Kohler, Laupheim,