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4. Die eventl. Unterbringung weiterer amtskörperschaftlicher Beamtungen in dem fraglichen Ge
bäude im gegebeuen Falle sich vorzubehalten.
5. Den Vorsitzenden zu ersuchen, dem Oekonomierat Köninger seine Wohnung auf einen möglichst
baldigen Zeitpunkt, spätestens auf 1. Oktober 1930 zu kündigen und ihm eventl. die teilwe ise Ueb er-
nahme des Unterschiedsb etra gs der gegen b isher etwa höheren Miete in Aussicht zu stellen.
Der Vorsitzende bringt die Niederschrift über die Verhandlung"besDFeMkZrckkZ"der^lmtsversamm-
lung zur Kenntnis. Mit der Unterbringung der vorgesehenen Beamtungen könne wohl in absehbarer
Zeit gerechnet werden. Von der Verwendung des Gebäudes als reines Amtsgebäude sollte in An
betracht der erhebli^en Umbaukosten und bei den gebotenen Sparmaßnahmen in der Ausgabenverwal
tung, jedenfalls ohne zwingende Notwendigkeit, Abstand genommen werden.
Dipl.-Ing. Kekeisen-Laupheim ist mit dem Bezirksratsbeschluß nach Lage der Verhältnisse ein
verstanden, er beantragt jedoch, die Mieten für die im Gebäude vorhandenen Wohnungen zu erhöhen.
Beschluß:
1. Der vom Bezirksrat getroffenen Regelung zuzustimmen.
2. Den Bezirksrat zu ersuchen, die Mietzinse für die verbleibenden Wohnungen entsprechend den
in der Stadt Laupheim üblichen Mieten zu erhöhen.
§ 321.
Amtskörperschaftsbeitrag an die Gemeinde Butzmannshausen
zur inneren Rot-Kanalbrücke.
Die Gemeinde Bußmannshausen mußte die Brücke über den Rotkanal (innere Brücke) im Zuge
der Nachbarschastsstroße Bußmannshausen—Orsenhausen auf Markung Bußmannshausen umbauen.
Die Kosten werden sich auf 6000 RM. (einschließlich 200 RM. für Grunderwerb und Sicherheits
mittel) belaufen.
Auf den Antrag des Bezirksrats vom 8. April 1930 — § 293 — wird
beschlossen:
Zu den reinen Baukosten einen Amtskörperschaftsbeitrag in Höhe von 25 % zu verwilligen.
§ 322.
Mitglieder der Landessürsorgebehörde sûr 1930—1936»
Nach Erlaß der Miuisterialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung vom 13. März 1930
Nr. 7989, wurde als Mitglied der Landesfürsorgebehörde für die Amtskörperschaften Saulgau, Wald
see, Biberach, Laupheim und Blaubeuren Dom 1. April 1930 bis 1936, da keine einheitliche Wahl
zustande kam, Landrat Risch in Biberach und als Stellvertreter Stadtschultheiß Lang in Waldsee
bestimmt.
Die Amtsversammlung nimmt hievon
Kenntnis.
§ 323.
Zustimmungserklärungen.
Die Amtsversammlung nimmt Kenntnis von nachstehenden Beschlüssen des Bezirksrats und er
teilt hiezu ihre nachträgliche
Zustimmung:
§ 241 Dom 11. Dezbr. 1929
§ 263 „ 29. Jan. 1930
§ 281 „ 8. April 1930
§ 282 „ 8. April 1930
§ 285 „ 8. April 1930
betr. Verwilligung eines monatlichen Gratials von 15 RM. an die
Witwe des früh. Straßenwärters Wohnhaas in Dietenheim vom
1. November 1929 ab.
betr. Verwilligung eines Amtskörperschaftsbeitrags von 100 RM. an
die Elisabethenpflege Schönebürg zu einer Weganlage.
Betr. Verwilligung einer Prämiengabe von 50 RM. an die Landwirt
schaftsschule durch die Oberamtssparkasse anläßlich der Abschlußprüfung,
betr. Verwilligung einer Prämiengabe von 100 RM. an die Gewerbe-
und Handelsschule Laupheim und von 30 RM. an die Gewerbeschule
Dietenheim für Schülerpreise 1930 durch d ie Oberamtssparkasse.
betr. Verwilligung einer Prämiengabe von 150 RM. an die Landwirt-
schastsschule durch die Amtskorperschaft.