2-8. Juni 1930
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§ 289 vom
8. April
1930
betr. Gewährung eines jährlichen Amtskörperschaftsbeitrags von 400 RM.
an die Braunviehzuchtgenossenfchaft Laupheim vom 1. April 1930 ab.
§ 307
8. April
1930
betr. Erhöhung des Honorars für die Krankenhausschwestern vom
1. Januar 1930 a b auf monatlich 25 RM.
§ 321
3. Juni
1930
betr. Festsetzung des Gehalts der bei Oberamtsgeometer Eberwein be
schäftigten Vermessungstechniker Schmid auf monatl. 150 RM. und
Fischbach auf monatl. 190 RM. je vom 1. April 1930 an.
§ 323
3. Juni
1930
betr. Verwilligung eines Beitrags von 110 RM. an Ludwig Stern
und Moritz Bernheimer in Laupheim und von 10 RM. an Leopold
Bernheim als teilweisen Schadenersatz anläßlich der auf Anraten des
Oberamtstierarztes im Interesse der Verhütung der Weiterverbreitung
der Maul- und Klauenseuche erfolgten Abschlachtung von vier Stück
Klauenvieh.
§ 324
3. Juni
1930
betr. Verwilligung eines fortlaufenden Amtskörperschaftsbeitrags von
jährlich 200 RM. vom 1. April 1930 a b an den Pferdezuchtverein für
den Bezirk Laupheim.
§ 325
3. Juni
1930
betr. Verwilligung eines jährl. Amtskörperschaftsbeitrags von 100 RM.
vom 1. April 1930 a b an den Verkehrs? und Verschönernngsverein
Laupheim e. V.
§ 336 „
16. Juni
1930
betr. Erhöhung des Amtskörperschaftsbeitrags an den Bezirksfeuerwehr
verband von 200 RM. auf jährlich 250 RM. ab 1. April 1930.
§ 337 „
16. Juni
1930
betr. Verwilligung eines einmaligen Beitrags von 50 RM. an den
Bezirksfeuerwehrverband für Zwecke einer Gustav-Binder-Stiftung.
§ 324.
Besoldungssatzung — Besoldungsverhältnisse von Amtskörperschaftsbeamten.
Die Amtsversammlung nimmt unter Erteilung ihrer Zustimmung zu den Beschlüssen des Bezirks
rats ohne Erinnerung
Kenntnis
1. von dem Erlaß der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung vom
16. Juli 1929 Nr. 10 744 Ziff. I Letr. die Genehmigung der Einreihung der Stelle des
Oberamtsgeometers für den Vermessungsbezirk II in die Besoldungsgruppe 6 bezw. ab
1. April 1929 in die Besoldungsgruppe 5 ;
2. von dem Bezirksratsbeschluß voin 18. Juni 1929, § 128 Ziff. 2, betr. die persönliche Vor
rückung des Oberamtsgeometers Eberwein in Besoldungsgruppe 5 und die Beilegung der
Amtsbezeichnung „Vermessungsrat"; Erlaß der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körper-
schaftsverwaltung vom 16. Juli 1929 Nr. 10 744 Ziff. II ;
3. von dem Erlaß der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung vom
25. Januar 1930 Nr. 12 603/29 W betr. die Genehmigung der Einreihnng der Stelle des
Oberamtsbaumeisters in Besoldungsgruppe 6 und die Aufrechterhaltung der persönlichen Vor
rückung des Oberamtsbaumeisters Küchle für die Gruppe X alt in die Endstufe der neuen
Besoldungsgruppe 5 (Bezirksratsbeschluß von: 24. Sept. 1929 — 197 —) ;
4. von dem Erlaß des Innenministeriums vom 17. Januar 1930 Nr. IV 2170/29 betr.
a) die Nichtbeanstandung der Besoldung des Rechnungsrats Bodenmüller nach Besoldungs
gruppe 6 (Amtsversammlungsbeschluß vom 14. März 1929 § 268 Ziffer 1 )
b) betr. die Nichtgenehmigung der Besoldung des Obersekretärs Weißhaar bei der Oberamts
sparkasse nach Besoldungsgruppe 7 b und die Nichtgenehmigung der Besoldung des Oberamts-
sparkassiers Konrad nach Besoldungsgruppe 7 b (Amtsvers.-Beschluß vom 14. März 1929
— § 268 —, Ziff. 1 und 4) ;
5 von dem Erlaß des Innenministeriums vom 15. März 1930 Nr. IV 767 betr. die Nicht
genehmigung der von der Amtsversaminlung am 14. März 1929 — § 268 — beschlossenen
persönlichen" Vorrückung des Oberamtsgeometers Speth, Laupheim in Besoldungsgruppe 4b
und die Genehmigung zur ausnahmsweisen Festsetzung seines Besoldungsdienstalters in Bes.-
Gruppe 5 auf den 1. April 1919 mit Wirkung vom 1. Oktober 1927 ab;
6 von dem Bezirksratsbeschluß vom 8. April 1930 — 298 — betr. die Festsetzung des
Besoldungsdienstalters des Oberamtsgeometers Speth-Laupheim in Besoldungsgruppe 5 und
die Beilegung der Amtsbezeichnung „Vermessungsrat";