Gebührenberechnungen der Katastergeometer Uebersichten
zu fertigen und vorzulegen. Es ergab sich dabei eine
starke Unstimmigkeit, wodurch sich die Vorberatungen
sehr in die Länge zogen. Inzwischen war Kataster
geometer Benz hier im Februar 1911 gestorben und
neben genannter Regelung nun an die Frage der künftigen
Einteilung der Katastergeometerbezirke heranzu
treten. Der Vorsitzende bringt das in beiden Richtungen
im Bezirksrat Verhandelte und in den Sitzungen vom
23. Januar, 10. und 22. April und 3. Juni ds. Is.
(§ 288, 305, 310, 345 und 346) Beschlossene zum Vortrag.
Die Beschlüsse des Bezirksrats gehen dahin:
I ., den Bezirk Laupheim in 3 Katastergeometerbezirke zu teilen und zwar den
Distrikt L, umfassend die Gemeinden Laupheim, Bauftetten, Burgrieden, Bühl,
Mietingen, Oberholzheim, Rot, Stetten, Achstetten, Hüttisheim, Dellmensingen,
Orsenhauscn, Bußmannshausen und Großschafhausen dem Katastergeometer
Speth in Laupheim zu übertragen,
Distrikt II., umfassend die Gemeinden Dietenheim, Dorndorf, Illerrieden, Ober
balzheim, Oberkirchberg, Regglisweiler, Schnürpflingen, Schwendi, Sießen,
Sinningen, Unterbalzheim, Unterkirchberg, Wain, Wangen, Gögglingen, Unter
weiler und Schönebürg dem Katastergeometer Baur in Dietenheim zu über
tragen, und
den Distrikt ill. neu zu besetzen und diesem zuzuteilen die Gemeinden Altheim,
Baltringen, Bihlafingen, Donaustetten, Steinberg, Sulmingen, Walpertshofen,
Wiblingen, Weinstetten und Bronnen.
II ., das gesamte pensionsberechtigte Diensteinkommen der 3 Geometer auf 5600 A und für
den einzelnen Distrikt wie folgt festzusetzen:
Distrikt I . —' • 2400 A — darunter 300 A Wartgeld,
„ II. — ? 2400 „ — „ 300 „
„ III.—:- 800 „ - „ 200 „
wobei in allen 3 Distrikten ein Amtsaufwand nicht in Abzug zu bringen ist, da ein solcher
nicht miteingerechnet ist.
III . , den Termin für den Bezug, von welchem ab die Erhöhung des pensionsberechtigten Ein
kommens, bezw. hinsichtlich Distrikt III. das neufestgestellte Einkommen in Wirkung träte,
auf den 1ten des der Tagung der Amtsversammlung folgenden Monats festzusetzen.