Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

Gebührenberechnungen der Katastergeometer Uebersichten 
zu fertigen und vorzulegen. Es ergab sich dabei eine 
starke Unstimmigkeit, wodurch sich die Vorberatungen 
sehr in die Länge zogen. Inzwischen war Kataster 
geometer Benz hier im Februar 1911 gestorben und 
neben genannter Regelung nun an die Frage der künftigen 
Einteilung der Katastergeometerbezirke heranzu 
treten. Der Vorsitzende bringt das in beiden Richtungen 
im Bezirksrat Verhandelte und in den Sitzungen vom 
23. Januar, 10. und 22. April und 3. Juni ds. Is. 
(§ 288, 305, 310, 345 und 346) Beschlossene zum Vortrag. 
Die Beschlüsse des Bezirksrats gehen dahin: 
I ., den Bezirk Laupheim in 3 Katastergeometerbezirke zu teilen und zwar den 
Distrikt L, umfassend die Gemeinden Laupheim, Bauftetten, Burgrieden, Bühl, 
Mietingen, Oberholzheim, Rot, Stetten, Achstetten, Hüttisheim, Dellmensingen, 
Orsenhauscn, Bußmannshausen und Großschafhausen dem Katastergeometer 
Speth in Laupheim zu übertragen, 
Distrikt II., umfassend die Gemeinden Dietenheim, Dorndorf, Illerrieden, Ober 
balzheim, Oberkirchberg, Regglisweiler, Schnürpflingen, Schwendi, Sießen, 
Sinningen, Unterbalzheim, Unterkirchberg, Wain, Wangen, Gögglingen, Unter 
weiler und Schönebürg dem Katastergeometer Baur in Dietenheim zu über 
tragen, und 
den Distrikt ill. neu zu besetzen und diesem zuzuteilen die Gemeinden Altheim, 
Baltringen, Bihlafingen, Donaustetten, Steinberg, Sulmingen, Walpertshofen, 
Wiblingen, Weinstetten und Bronnen. 
II ., das gesamte pensionsberechtigte Diensteinkommen der 3 Geometer auf 5600 A und für 
den einzelnen Distrikt wie folgt festzusetzen: 
Distrikt I . —' • 2400 A — darunter 300 A Wartgeld, 
„ II. — ? 2400 „ — „ 300 „ 
„ III.—:- 800 „ - „ 200 „ 
wobei in allen 3 Distrikten ein Amtsaufwand nicht in Abzug zu bringen ist, da ein solcher 
nicht miteingerechnet ist. 
III . , den Termin für den Bezug, von welchem ab die Erhöhung des pensionsberechtigten Ein 
kommens, bezw. hinsichtlich Distrikt III. das neufestgestellte Einkommen in Wirkung träte, 
auf den 1ten des der Tagung der Amtsversammlung folgenden Monats festzusetzen.
	        
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