Von den Vertretern (Ortsvorstehern) der beteiligten Jllertalgemeinden wurde unterm 3. Novbr.
nochmals zu der Frage des Straßenumbaus Stellung genommen und die Einberufung einer außer
ordentlichen Amtsversammlung Beantragt. Nach den von den Gemeinderäten der beteiligten Gemein
den Unterkirchberg, Oberkirchberg, Dorndorf, Illerrieden, Wangen, Regglisweiler und Dietenheiin in
der Sache gefaßten Beschlüssen wird der Straßenumban im Wege der Notstandsarbeit gutgeheißen und
genehmigt unter der ausdrücklichen Voraussetzung, daß der Württ. Staat zu deu reinen Bankosten den
Beitrag von rund 187 000 RM. und das Arbeitsamt Ulm die Grundförderung von rund 106 000 RM.
und als verstärkte Förderung ein Darlehen von 212000 RM. zur Verfügung stellt, daß die Amts-
kvrperschaft Laupheim uud die Stadt Ulm je ein Drittel des jeweiligen jährlichen Aufwands für Amor
tisation und Verzinsung der aufzunehmenden Gelder übernehme und die Gemeinden jährlich zusammen
ea. 6 000 RM. aufzubringen haben. Weiter soll die Oberamtspflege Laupheim die Rechnungs- und
Kasfengeschäfte als Sammelkasse für den Straßenumbau übernehmen. Die Gemeinde Oberkirchberg
macht weiter zur Voraussetzung, daß der Staatsbeitrag im Jahre 1931 zur Auszahlung bereitgestellt
wird, die Gemeinde Dietenheim, daß die Ortsetterstrecke Dietenheim bis zum Beginn der Staatsstraße
in das Straßenumbanprojekt einbezogen wird. Die Gemeinde Illerrieden wünscht, daß die Linien
führung durch deu Ortsetter geht und der Gemeinde dadurch keine höheren Kosten entstehen. Die
Erfüllung der letztgenannten Wünsche der beiden Gemeinden würde eine wesentliche Erhöhung der
Gesamtkosten mit sich bringen.
Der Vorsitzende führt weiter aus, daß er stets für deu Gedanken ves Umbaus der Straße
Wibliugen—Dietenheim eingetreten sei. Allerdings habe er mit Rücksicht auf den bestehenden Spar
erlaß der Regierung nicht mit den Gemeinden direkt verhandelt, da er nach diesem die Gemeinden
nicht zu derart hoheu Ausgaben geradezu veranlassen könne. Ausdrücklich müsse festgestellt werden,
daß der vorliegende Fall eine Sonderregelung darstelle. Für die Kostenbekeiligung der Amtskörper
schaft müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Insbesondere müsse auch Hezüglich der Höhe
und der Zeit der Ausbezahlung des Staatsbeitrags eine bindende Zusage vorliegen. Falls dieser im
Rechnungsjahr 1931 voll zur Auszahlung käme, könnte er sich eventl. einverstanden erklären. Bezüglich
der Grundförderung und der verstärkten Förderung bestehen wohl keine großen Bedenken. Es sei zu
verlangen, daß andere Straßenbauprojekte, die für die Gesamtheit des Bezirks vielleicht uoch
wichtiger seien, bezüglich des Staatsbeitrags und der Grundförderung bezw. der verstärkten Förderung
gleich behandelt und schriftliche Zusagen der in Betracht kommenden Behörden gegeben werden. Weiter
sei zu verlangen, daß bei der Durchführung des Straßennmbaus Wiblingen—Dietenheim auch Erwerbs
lose des Bezirks mindestens zur Hälfte der Gesamtzahl beschäftigt werden. Eine Kostenbeteiligung
der Aintskörperschast müsse für den Fall vorzeitigen Baubeginns, bevor die zu stellenden Bedingungen
erfüllt und die Finanzierung des Uuternehinens sichergestellt ist, abgelehnt nnd die Folgen den betei
ligten Gemeinden als Unternehmer überlassen bleiben. Der Vorsitzende wünscht, daß dem Unternehmen
ein Erfolg beschieden sein möge.
Der Bezirksrat hat zu der Frage am 11. ds. Mts., $ 379, eingehend Stellung genommen. Er
empfiehlt der Amtsversammlung die Unterstützung des Straßenumbauprojekts unter der Voraussetzung,
daß die übrigen Straßenbauprojekte des Bezirks hiedurch nicht beeinträchtigt werden, daß insbesondere
die Strecke Achstetten—Oberkirchberg bezüglich des Staatsbeitrags, der Erwerbslosenförderung und
der verstärkten Förderung dem erstgenannten Projekt gleichgestellt wird und hiefür schriftliche Zusagen
der beteiligten Behörden vorliegen. Er geht davon aus, daß die für eine Beteiligung der Amtskörper
schaft weiter notwendigen Bedingungen durch Beschluß der Amtsversaiumlung festgelegt werden. Nach
Ansicht des Bezirksrats kommt die Uebernahme der Rechnungs- und Kassenführung für den Straßen-
umbau durch die Oberamtspflege aus grundsätzlichen Erwägungen und mit Rücksicht darauf nicht in
Betracht, daß die beteiligten Gemeinden die Bauherren sind.
Der Vorsitzende gibt bekannt, daß nach einem Beschluß des Gemeinderats Ulm die Stadt Ulm
eine Kostenbeteikignug im Betrag von jährlich 10 000 RM. aus etwa 30 Jahre zugesagt habe unter
der Voraussetzung, daß Reich und Staat die erwarteten Beiträge leisten, die Amtskörperschaft Laupheim
sich ebenfalls mit rund 7* der jährlichen Kosten beteiligt nnd der restliche Aufwand von den an der
Straßenstrecke Unterkirchberg—Dietenheim gelegenen Gemeinden aufgebracht wird. Außerdem wird
die Stadt Ulm den sie als Markungsinhaberin treffenden Anteil an den Umbaukosten übernehmen.
Baurat Bauder vom Straßen- und Wasserbauamt Ehiugeu erläutert das Projekt vom technischeu
Staudpunkt aus. Er bespricht dabei die bisherigen Straßenverhältnisse auf der Strecke Wiblingen-
Dietenheim, die neue Linienführung und die vorgesehenen Verbesserungen Nach dem vorliegenden
Plan werden die Visierverhältnisse verbessert und die Linienführung zügiger gestaltet. Auf verschiedenen
Markungen ist eine Verlegung des bisherigen Straßenzugs notwendig. Der geplante Ausban entspreche
den Bedingungen der Straßenbauverwaltung. Weitere Aenderungen bedeuten wesentliche Mehrkosten.
Die Führung' der neuen Straße durch den Ortsetter Illerrieden sei aus mehrfachen Gründen nicht
möglich. Der von der Gerneinde Dietenheim ausgehende Plan der Einbeziehung der dortigen Orts
etterstrecke in das Projekt soll bei den heutigen Verhandlungen außer Betracht gelassen werden, da
auch bis jetzt keine Unterlagen vorhanden seien. Diese Angelegenheit müsse für sich behandelt werden.
Er sei bereit, hiefür einen besonderen Planentwurf ohue Kosten auszuarbeiten
Der Vorsitzende dankt Herrn Baurat Bauder für seine erläuternden Ausführungen. Er stehe auf
dem Standpunkt, daß das Unternehmen im Interesse der Straßeuverbesserung und der Arbeitslosen
beschäftigung so gut wie möglich gefördert werden soll. Jedoch müssen die notwendigen Voraus
setzungen und Sicherheiten gegeben sein.