Gberamt Laupheim.
Auszug
aus dem
Protokoll der Amtsversammlung
Verhandelt am 22. November 1 930.
Anwesend:
Vorsitzender: Oberamtsvorstand Landrat Fiederer; Mitglieder: 25 (Normalzahl 25), Oberamts-
pfleger Brunner; Schriftführer: Rechn.-Rat Wiest.
Ferner: Baurat Bauder, vom Straßen- nnd Wasserbauamt Ehingen.
§ 320.
Beteiligung der Amtskörperschaft an dem Umbau der Straße Wiblingen—Dietenheim.
Zwischen den beteiligten Jllertalgemeinden und der Stadtgemeinde Ulin haben in letzter Zeit
mehrfach Verhandlungen über den Umbau der Straße Wiblingen—Dietenheim stattgefunden mit dem
Ziele, den Umbau unter Kostenbeteiligung der Gemeinden, der Amtskörperschaft und der Stadt Ulm,
sowie mit lluterstützung des Staats und der Erwerbslosenfürsorgeförderung in nächster Zeit als Not
standsarbeit durchzuführen. Der Vorsitzende berichtet über den bisherigen Gang der Entwicklung und
den derzeitigen Stand der Angelegenheit. Die Stadt Ulm bemühe sich seit inehreren Jahren um den
Umbau der Straßenstrecke Wiblingen—Dietenheim und deren Uebernahme in Staatsunterhaltung.
Auch die Amtsversammlung Laupheim habe am 30. Oktober 1929 eine Resolution im gleichen Sinne
gefaßt. Mit der Uebernahme in die Staatsunterhaltung sei jedoch laut ausdrücklicher Mitteilung des
Referenten des Innenministeriums für absehbare Zeit nicht zu rechnen.
Auf Veranlassung der Stadtgemeinde Ulm wurde durch das Straßen- und Wasserbauaint Ehingen
Plan und Kostenvoranschlag über den Straßenumbau ausgearbeitet, der im Bezirk Laupheim die Ge
meinden: Unterkirchberg, Oberkirchberg, Dorndorf, Illerrieden, Wangen, Regglisweiler und Dietenheim
berührt. Es handelt sich hiebei teilweise um ganz neue Straßenführungen. Die Kosten der Aus
arbeitung des Projekts wurden von der Stadt Ulm vorgeschossen nnd sollen bei Ausführung des Unter
nehmens von den beteiligten Gemeinden — Unternehmer — anteilsmäßig getragen werden.
Nach dein Kostenvoranschlag sind die Gesamtkosten auf 671200 RM. (einschließlich 102 500 RM.
Grunderwerbskosten) berechnet. Als Staatsbeitrag ist ein Betrag von 187 107 RM. in Aussicht ge
nommen und zwar von V» der reinen Baukosten für die Außenstrecken und von 7* der reinen Bau
kosten für die Etterstrecken. Seitens des Arbeitsamts ist bei 35378 voranschlagsmäßig errechneten
Arbeitslosentagwerken als Beitrag eine Grundförderung von 3 RM. pro Arbeitslosentagwerk, zusammen
106134 RM. und außerdem eine verstärkte Förderung von 6 RM. pro Arheitslosentagwerk, also
212 168 RM. als Darlehen, verzinslich zu 4 ° o bei 15jähriger bezw. zu 5 ° o bei 25jähriger Tilgung
in Aussicht gestellt. Der Rest mit 165 691 RM. wäre durch eine Darlehensaufnahme zu einem Zins
fuß von zur Zeit etwa 7 \ 2% aufzubringen. An Darlehen wären also insgesamt zu amortisieren rund
37 7 000 RM. Die jährliche Gesamtbelastung durch Amortisation und Verzinsung ist bei einer Tilgungs
dauer von 25—30 Jahren auf 29 000 -33000 RM., also durchschnittlich auf rund 30 000 RM. be
rechnet. Hieran sollen die Stadt Ulm, die Amtskörperschaft und die beteiligten Gemeinden je ein
Drittel übernehmen.
Die beteiligten Gemeinden haben bei einer Verhandlung am 21. Oktober 1930 in Oberkirchberg
und Dietenheim dem Straßenuinbau nach dem Entwurf des Straßen- und Wasserbauamts Ehingen
im allgemeinen grundsätzlich zugestimmt unter der Voraussetzung, daß die ihnen daraus entstehende
finanzielle Belastung nicht größer wird als ihr seitheriger Unterhaltungsaufwand auf die bestehende
Straße. Hiebei handelt es sich um einen jährlichen Betrag von 6—8000 RM. Den Aufwands
berechnungen war hiebei unter Berücksichtigung des erhofften Staatsbeitrags, einer Grundförderung
von 3 RM. pro Arbeitslosentagwerk und einer verstärkten Grundförderung durch das Arbeitsamt ein
jährlicher Aufwand von rund 30 000 RM. zu Grunde gelegt.
Am 24. Oktober ds. Is. fand in der Sache im Württ. Wirtschaftsministerium eine Besprechung
mit den beteiligten Landesstellen statt, an der Oberbürgermeister Dr. Schwammberger für die Stadt
Ulm, Landrat Fiederer und Stadtschultheiß Konrad als Vertreter der Amtskörperschaft teilnahmen.