Ein Vertreter der Jllertalgemeinden war nicht anwesend. Dabei wurde die Grundförderung und die
verstärkte Förderung so gut wie zugesagt. Dagegen wurde von dein Vertreter des Jnnenministerinms
(Abteilung für Straßen- und Wasserbau) ausgeführt, daß die Gewährung des nachgesuchten Staats
beitrags von 187 000 RM. insofern auf Schwierigkeiten stoßen werde, als über die vorhandenen
Mittel größtenteils verfügt sei und von der Regierung erwogen werde, die bisher zur Verfügung ge
stellten Beträge, die bereits um 10 % gekürzt werden mußten, noch weiter zu kürzen. Für den Fall,
daß der Beitrag in der in Aussicht genommenen Höhe überhaupt zugesagt werde, sei mit einer Aus
zahlung vor 1934 nicht zu rechnen.
Er (der Vorsitzende) sowie Stadtschultheiß Konrad haben in dieser Besprechung das Projekt in zu
stimmendem Sinne vertreten, gleichzeitig aber verlangt, daß das Straßenumbauprojekt Achstetten—Ober
kirchberg dem in Frage stehenden Projekt hinsichtlich des Staatsbeitrags, der Grundförderung und der
verstärkten Förderung gleichgestellt werden müsse.
Das Stadtschultheißenamt Ulin hat nm eine baldige Stellungnahme der Amtskörperschaft zu dem
Straßenumbauprojekt ersucht, da im Interesse der Arbeitslosenbeschäftigung eine alsbaldige Inangriff
nahme beabsichtigt sei. Das diesbezügliche Schreiben des Stadtschultheißenamts Ulm vom 27. Oktober
1930 kommt zur Verlesung. Dabei stellt der Vorsitzende ausdrücklich fest, daß er sowie der Stadt-
Vorstand bei der Besprechung im Wirtschaftsministerium nicht, wie in dem Schreiben ausgeführt sei,
für eine Bevorzugung sondern für eine Gleichstellung des Projekts Achstetten—Oberkirchberg eingetreten
sei. Hierüber sei Oberbürgermeister Dr. Schwammberger auch anläßlich der vorangegangenen persön
lichen Besprechung über das Straßenumbauprojekt auf dem Oberamt nicht im Unklaren gelassen worden.
Im klebrigen nimmt der Vorsitzende Bezug auf die bereits erwähnte Stellungnahme zu dem Projekt
bei der Besprechung im Wirtschaftsministerium. Die von Oberbürgermeister Dr. Schwammberger auf
gestellten Behauptungen in dieser Hinsicht seien, wie aus den ebengenannten Ausführungen hervorgehe,
vollständig unzutreffend und müssen zurückgewiesen werden.
Von den Vertretern (Ortsvorstehern) der beteiligten Jllertalgemeinden wurde unterm 3. Novbr.
nochmals zu der Frage des Straßenumbaus Stellung genommen und die Einberufung einer außer
ordentlichen Amtsversammlung beantragt. Nach den von den Gemeiuderäten der beteiligten Gemein
den Unterkirchberg, Oberkirchberg, Dorndorf, Illerrieden, Waugen, Regglisweiler und Dietenheim in
der Sache gefaßten Beschlüssen wird der Straßenumbau im Wege der Notstaudsarbeit gutgeheißen und
genehmigt unter der ausdrücklichen Voraussetzung, daß der Württ. Staat zu deu reinen Baukosten den
Beitrag von rund 187 000 RM. und das Arbeitsamt Ulm die Grundförderung von rund 106 000 RM.
und als verstärkte Förderung ein Darlehen von 212000 RM. zur Verfügung stellt, daß die Amts
körperschaft Laupheim und die Stadt Ulm je ein Drittel des jeweiligen jährlichen Aufwands für Amor
tisation und Verzinsung der aufzunehmenden Gelder übernehme und die Gemeinden jährlich zusammen
ca. 6000 RM. aufzubringen haben. Weiter soll die Oberamtspflege Laupheim die Rechnungs- und
Kassengeschäfte als Sammelkasse für den Straßenumbau übernehmen. Die Gemeinde Oberkirchberg
macht weiter zur Voraussetzung, daß der Staatsbeitrag im Jahre 1931 zur Auszahlung bereitgestellt
wird, die Gemeinde Dietenheim, daß die Ortsetterstrecke Dietenheim bis zum Beginn der Staatsstraße
in das Straßenumbauprojekt einbezogen wird. Die Gemeinde Illerrieden wünscht, daß die Linien-
führung durch den Ortsetter geht und der Gemeinde dadurch keine höheren Kosten entstehen. Die
Erfüllung der letztgenannten Wünsche der beiden Geineinden würde eine wesentliche Erhöhuna der
Gesamtkosten mit sich bringen.
,^r Vorsitzende führt weiter aus, daß er stets für den Gedanken des Umbaus der Straße
Wiblingen Dietenheim eingetreten sei. Allerdings habe er mit Rücksicht auf den bestehenden Spar
erlaß der Regierung nicht mit den Geineinden direkt verhandelt, da er nach diesen! die Geineinden
nicht zu derart hohen Ausgaben geradezu veranlasfeu könne. Ausdrücklich müsfe festgestellt werden,
daß der vorliegende Fall eine Sonderregelung darstelle. Für die Kostenbeteiligung der Amtskörper
schaft müßen bestiinmte Voraussetzungen gegeben sein. Insbesondere müsse auch bezüglich der Höhe
und der Zeit der Ausbezahlung des Staatsbeitrags eine bindende Zusage vorliegen. Falls dieser im
Rechnungsjahr 1931 voll zur Auszahlung käme, könnte er sich eventl. einverstanden erklären. Bezüglich
der Grundförderung und^der verstärkten Förderung bestehen wohl keine großen Bedenken. Es sei zu
Verlangen, daß andere Straßenbauprojekte, die für die Gesaintheit des Bezirks vielleicht noch
wichtiger leien, bezüglich des Staatsbeitrags und der Grundförderung bezw. der verstärkten Förderung
gleich behandelt und schriftliche Zusagen der in Betracht kommenden Behörden gegeben werden. Weiter
sei zu verlangen, daß bei der Durchführung des Straßenumbaus Wiblingen—Dietenheim auch Erwerbs-
* 0 ' e , Bezirks nundeftens zur Hälfte der Gesamtzahl beschäftigt werden. Eine Kostenbeteiligung
der Amtskorperichaft müße für den Fall vorzeitigen Baubeginns, bevor die zu stellenden Bedingungen
erfüllt um die Finanzierung des Unternehmens sichergestellt ist, abgelehnt und die Folgen deu betei-
Gemeinden als Unternehmer überlassen bleiben. Der Vorsitzende wünscht, daß dem Unternehmen
ein Erfolg beschieden sein möge.
- Bezirksrat hat zu der Frage am 11. ds. Mts., § 379, eingehend Stellung genommen. Er
empfiehlt der .imtsvers a mmlun g die Unterstützung des Straßenumbauprojekts unter der Voraussetzung,
daß die Übrigen Straßenbauprojekte des Bezirks hiedurch nicht beintrüchtigt iverden, daß insbesondere
me Strecke Achstetten—Gberkirchberg bezüglich des Staatsbeitrags, der Erwerbslosenförderuiig und
der verstärkten Forderung dem erstgenannten Projekt gleichgestellt' wird und hiefür schriftliche Zusagen
der beteiligten Behörden vorliegen. Er geht davon aus, daß die für eine Beteiligung der Amtskörper-
iGäst weiter notwendigen Bedingungen durch Beschluß der Amtsversaminlunq festgelegt werden. Nach
Ansicht des Bezirksrats kommt die Uebernahme der Rechnungs- und Kassenführung für den Straßen
umbau durch die Oberamtspflege aus grundsätzlichen Erivägungen und mit Rücksicht darauf nicht in
Betracht, daß die beteiligten Gemeinden die Bauherren sind.