Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

, 1 M^tSN. 
b) Geschäftsbericht und Bilanz 1930. 
Der Geschäftsbericht 1930 ist den Bürgermeisterämtern und Bezirksratsmitgliedern gedruckt zu 
gesandt worden. Derselbe weist trotz der ungünstigen Wirtschaftslage des letzten Jahres eine befrie 
digende Weiterentwicklung der Kaffe aus. Sparkassendirektor Mink gibt zu verschiedenen Positionen 
und Geschäftszweigen fowie über den Geschäftsgang im laufenden Jahre näheren Aufschluß. Der 
ausgewiesene Reingewinn beträgt nach Vornahme größerer Abschreibungen 37 867.30 RM. und wurde 
vorschriftsmäßig je hälftig der allgemeinen Rücklage und der Aufwertungsrücklage zugewiesen. 
Amtsversammlungsmitglied Dipl.-Ing. Scheffold, Lanpheim, anerkennt die Weiterentwicklung der 
Sparkasse. Die Unkosten sollten gesenkt werden. Er stellt sodann den Antrag: 
1. Den Zinsfuß für Darlehen auf Hypotheken an Bezirksangehörige und an öffentliche Körper 
schaften im Bezirk vom 1. August 1931 ab um Vi % auf 7 Va % zu senken, 
2. Den Bezirksrat zu ersuchen, die weitere Herabsetzung des Zinsfußes unter Berücksichtigung 
der wirtschaftlichen Lage in Erwägung zu ziehen. 
Direktor Mink schlägt vor, die Angelegenheit dem Bezirksrat, der satzungsgemäß auch hiefür zu 
ständig sei, zur Prüfung und Beschlußfassung zu überlassen. Einer Herabsetzung stehen z. Zt. gewisse 
Schwierigkeiten entgegen. Die Habenzinsen können nicht ermäßigt werden. 
Amtsversammlungsmitglied Dipl.-Ing. Kekeisen, Laupheim, hat gegen eine Ermäßigung des Zins 
satzes bestimmte Bedenken. 
Schließlich wird der Antrag Scheffold mit geringer Mehrheit angenommen und zum 
Beschluß 
erhoben. 
Im übrigen nimmt die Amtsversammlung von den Ausführungen des Sparkaffendirektors zu 
dem Geschäftsbericht usw. ohne Einwendung 
Kenntnis. 
§ 337. 
Beamtenrechtliche Anstellung Ves Leiters der Zweigstelle der Oberamtssparkasse 
in Dietenheim. 
Dem Zweigstellenleiter Erwin Mühlich in Dietenheim wurde bei der seinerzeitigen Anstellung 
spätere beamtenrechtliche Anstellung in Aussicht gestellt (vgl. Amtsversammlungsbeschluß vom 30. Okt. 1929 
— § 285 —). Nach einem Erlaß des Innenministeriums vom 23. Juli 1929 Nr. IV 1789/28 au die 
Ministerialabteilung für Bezirks- uud Körperschaftsverwaltung ist beamtenrechtliche Anstellung für 
Zweigstellenleiter erforderlich, wenn anzunehmen ist, daß es sich bei einer Zweigstelle um eine dauernde 
Einrichtung handelt. Auch sprechen wichtige öffentliche Interessen für eine beamtenrechtliche Bindung 
der Zweigstellenleiter. Mühlich hat ein diesbezügliches Gesuch gestellt. Er ist Bankfachmann und war 
bereits längere Zeit im Sparkaffendienst in beamtenrechtlicher und privatrechtlicher Anstellung tätig. 
Der Bezirksrat stellt unterm 9. Juni 1931 — § 492 — an die Amtsversammlung den Antrag: 
Den Leiter der Zweigstelle der Oberamtssparkasse in Dietenheim mit Wirkung vom 1. Januar 
1931 a b beamtenrechtlich nach Besoldungsgruppe 8 a der KBO. anzustellen und zu diesem Zweck eine 
neue Beamtenstelle zu errichten und diese in die Besoldungssatzung aufzunehmen. Er empfiehlt der 
Amtsversammlung die Anstellung des Zweigstellenleiters Mühlich. Für den Fall der Wahl des Müh 
lich wird beantragt, ihm die Dienstzeiten als planmäßiger Beamter bei der Oberamtssparkasse Ravens 
burg vom 7. Februar 1920 bis 30. September 1921 und bei der Zweigstelle der Oberamtssparkasse 
Waldsee in Schussenried vom 1. April 1923 bis 31. März 1927 mit insgesamt 5 Jahren 236 Tagen 
auf sein Besoldungsdienstalter aus Billigkeitsgründen und zur Verineidung einer besonderen Härte 
anzurechnen. 
Amtsversammlungsmitglied Handschuh, Dietenheim, teilt mit, daß der dortige Gemeinderat vor 
läufig keine beamtenrechtliche Anstellung des Zweigstellenleiters wünsche. Er tritt jedoch für seine 
Person, ebenso Bezirksratsmitglied Müller, Dietenheim, Bürgerineister Konrad, Laupheim und Spar 
kassendirektor Mink für beamtenrechtliche Anstellung ein. 
Amtsversammlungsmitglied Dipl.-Ing. Scheffold, Laupheim, erklärt sich grundsätzlich gegen die 
Schaffung neuer Beamtenstellen und gibt folgende Erklärung ab: Die Pensionslasten sind gegenüber 
Friedenszeit um das 3—4fache gewachsen und daher fernerhin untragbar. Das Bestreben in Reich, 
Land, Körperschaften und Gemeinden muß daher dahin gehen, von der Schaffung weiterer etatmäßiger 
Beamtenstellen Abstand zu nehmen und freiwerdende Beamtenstellen in Angestelltenstellen umzuwandeln. 
Der Antrag des Bezirksrats steht mit dieser grundsätzlichen Stellungnahme, welche die unbedingt er 
forderliche Ermäßigung der öffentlichen Last gebieterisch verlangt, im Widerspruch. Ich werde denselben 
daher ablehnen. 
Amtsversammlungsmitglied Rechtsteiner, Laupheim, macht den Vermittlungsvorschlag, die beamten 
rechtliche Anstellung erst vom 1. Januar 1932 ab vorzunehmen. Die anwesenden Bezirksratsmitglieder 
erklären, daß im Hinblick auf diesen Vorschlag der Antrag des Bezirksrats erst in zweiter Änie in 
Betracht gezogen werden soll.
	        
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