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b) Geschäftsbericht und Bilanz 1930.
Der Geschäftsbericht 1930 ist den Bürgermeisterämtern und Bezirksratsmitgliedern gedruckt zu
gesandt worden. Derselbe weist trotz der ungünstigen Wirtschaftslage des letzten Jahres eine befrie
digende Weiterentwicklung der Kaffe aus. Sparkassendirektor Mink gibt zu verschiedenen Positionen
und Geschäftszweigen fowie über den Geschäftsgang im laufenden Jahre näheren Aufschluß. Der
ausgewiesene Reingewinn beträgt nach Vornahme größerer Abschreibungen 37 867.30 RM. und wurde
vorschriftsmäßig je hälftig der allgemeinen Rücklage und der Aufwertungsrücklage zugewiesen.
Amtsversammlungsmitglied Dipl.-Ing. Scheffold, Lanpheim, anerkennt die Weiterentwicklung der
Sparkasse. Die Unkosten sollten gesenkt werden. Er stellt sodann den Antrag:
1. Den Zinsfuß für Darlehen auf Hypotheken an Bezirksangehörige und an öffentliche Körper
schaften im Bezirk vom 1. August 1931 ab um Vi % auf 7 Va % zu senken,
2. Den Bezirksrat zu ersuchen, die weitere Herabsetzung des Zinsfußes unter Berücksichtigung
der wirtschaftlichen Lage in Erwägung zu ziehen.
Direktor Mink schlägt vor, die Angelegenheit dem Bezirksrat, der satzungsgemäß auch hiefür zu
ständig sei, zur Prüfung und Beschlußfassung zu überlassen. Einer Herabsetzung stehen z. Zt. gewisse
Schwierigkeiten entgegen. Die Habenzinsen können nicht ermäßigt werden.
Amtsversammlungsmitglied Dipl.-Ing. Kekeisen, Laupheim, hat gegen eine Ermäßigung des Zins
satzes bestimmte Bedenken.
Schließlich wird der Antrag Scheffold mit geringer Mehrheit angenommen und zum
Beschluß
erhoben.
Im übrigen nimmt die Amtsversammlung von den Ausführungen des Sparkaffendirektors zu
dem Geschäftsbericht usw. ohne Einwendung
Kenntnis.
§ 337.
Beamtenrechtliche Anstellung Ves Leiters der Zweigstelle der Oberamtssparkasse
in Dietenheim.
Dem Zweigstellenleiter Erwin Mühlich in Dietenheim wurde bei der seinerzeitigen Anstellung
spätere beamtenrechtliche Anstellung in Aussicht gestellt (vgl. Amtsversammlungsbeschluß vom 30. Okt. 1929
— § 285 —). Nach einem Erlaß des Innenministeriums vom 23. Juli 1929 Nr. IV 1789/28 au die
Ministerialabteilung für Bezirks- uud Körperschaftsverwaltung ist beamtenrechtliche Anstellung für
Zweigstellenleiter erforderlich, wenn anzunehmen ist, daß es sich bei einer Zweigstelle um eine dauernde
Einrichtung handelt. Auch sprechen wichtige öffentliche Interessen für eine beamtenrechtliche Bindung
der Zweigstellenleiter. Mühlich hat ein diesbezügliches Gesuch gestellt. Er ist Bankfachmann und war
bereits längere Zeit im Sparkaffendienst in beamtenrechtlicher und privatrechtlicher Anstellung tätig.
Der Bezirksrat stellt unterm 9. Juni 1931 — § 492 — an die Amtsversammlung den Antrag:
Den Leiter der Zweigstelle der Oberamtssparkasse in Dietenheim mit Wirkung vom 1. Januar
1931 a b beamtenrechtlich nach Besoldungsgruppe 8 a der KBO. anzustellen und zu diesem Zweck eine
neue Beamtenstelle zu errichten und diese in die Besoldungssatzung aufzunehmen. Er empfiehlt der
Amtsversammlung die Anstellung des Zweigstellenleiters Mühlich. Für den Fall der Wahl des Müh
lich wird beantragt, ihm die Dienstzeiten als planmäßiger Beamter bei der Oberamtssparkasse Ravens
burg vom 7. Februar 1920 bis 30. September 1921 und bei der Zweigstelle der Oberamtssparkasse
Waldsee in Schussenried vom 1. April 1923 bis 31. März 1927 mit insgesamt 5 Jahren 236 Tagen
auf sein Besoldungsdienstalter aus Billigkeitsgründen und zur Verineidung einer besonderen Härte
anzurechnen.
Amtsversammlungsmitglied Handschuh, Dietenheim, teilt mit, daß der dortige Gemeinderat vor
läufig keine beamtenrechtliche Anstellung des Zweigstellenleiters wünsche. Er tritt jedoch für seine
Person, ebenso Bezirksratsmitglied Müller, Dietenheim, Bürgerineister Konrad, Laupheim und Spar
kassendirektor Mink für beamtenrechtliche Anstellung ein.
Amtsversammlungsmitglied Dipl.-Ing. Scheffold, Laupheim, erklärt sich grundsätzlich gegen die
Schaffung neuer Beamtenstellen und gibt folgende Erklärung ab: Die Pensionslasten sind gegenüber
Friedenszeit um das 3—4fache gewachsen und daher fernerhin untragbar. Das Bestreben in Reich,
Land, Körperschaften und Gemeinden muß daher dahin gehen, von der Schaffung weiterer etatmäßiger
Beamtenstellen Abstand zu nehmen und freiwerdende Beamtenstellen in Angestelltenstellen umzuwandeln.
Der Antrag des Bezirksrats steht mit dieser grundsätzlichen Stellungnahme, welche die unbedingt er
forderliche Ermäßigung der öffentlichen Last gebieterisch verlangt, im Widerspruch. Ich werde denselben
daher ablehnen.
Amtsversammlungsmitglied Rechtsteiner, Laupheim, macht den Vermittlungsvorschlag, die beamten
rechtliche Anstellung erst vom 1. Januar 1932 ab vorzunehmen. Die anwesenden Bezirksratsmitglieder
erklären, daß im Hinblick auf diesen Vorschlag der Antrag des Bezirksrats erst in zweiter Änie in
Betracht gezogen werden soll.