beschlossen:
die Schußgelder für die Erlegung schädlicher Vögel in dem seitherigen Umfange und
Betrage auch für das Rechnungsjahr 1911 zu gewähren.
§ 69.
Schon seit Jahren wird bei militärischen Ein
quartierungen eine Zulage von 20 ^ pro Mann und
Tag ohne Unterschied des Ranges einschließlich der Offi
ziere und ohne Unterschied der Einquartierung mit oder
ohne Verpflegung an die Quartiergeber bezahlt.
Der Bezirksrat hat uach Beschluß vom 15. Mai d. I.
(§ 336)
beantragt:
diese Zulage auch für das Rechnungsjahr 1911 zu gewähren.
Beschluß:
diesem Antrag zuzustimmen.
§ 70.
Nach Beschluß der Amts-Versammlung vom
28. Februar 1910 (§ 53) wurde der Bezirksrat ermäch
tigt, das Erforderliche zur Errichtung und Durch-
I führung hinsichtlich der Wanderarbeitsstätte
zu besorgen.
Zu gedachtem Zweck wurde ein Wohnhaus um den
Kaufpreis von 10500 UL angekauft. Die hierüber vom
'-Bezirksrat gepflogenen Verhandlungen vom 6. Juni 1910
(§ 244) und 15. Mai 1911 (§ 334) kommen zum Vor
trag und wird nach Darlegung der getroffenen Einricht
ungen der Betriebsführung und der Anstellungsverhältnisse
des gewählten Hausmeisters von der Amtsversammlung
beschlossen:
1 ., die Maßnahmen des Bezirksrats nachträglich gutzuheißen,
2 ., dem Antrag des Bezirksrats entsprechend den Kaufschilling für das erworbene Wohnhaus
mit 10500 A aus der Rücklage der Oberamtssparkasse zu bezahlen, da es sich hier um
ein gemeinnütziges, den Bezirksaugehörigen zu gut kommendes Unternehmen handelt, und