Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

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schaftsverwaltung nicht beanstandet wurde (Erl. vom 31. März 1931 Nr. 1925). Für den Dammbau 
wird die Amtskörperschast nach Lage der Sache mit einem Sonderbeitrag nicht in Anspruch genommen 
werden. 
Einstimmiger Beschluß: 
Der Bürgschaftsübernahme nachträglich zuzustimmen. 
§ 342. 
Beteiligung -er Amtskörperschast an den Nmbaukosten der Staatsstratzen-Ortsetter 
in Gögglingen, Donaustetten, Stetten und Laupheim. 
Der Bezirksrat stellt unterm 23. Juni 1931 — § 510 — den Antrag, den Gemeinden Gögg 
lingen, Donaustetten, Stetten zum Umbau ihrer an der durchgehenden Staatsstraße Nr. 49 Ulm— 
Friedrichshafen gelegenen Ortsetter einen Amtskörperschaftsbeitrag von 15 Prozent der reinen Baukosten 
(ausschließlich Grunderwerbskosten), der Stadtgemeinde Laupheim einen Amtskörperschaftsbeitrag von 
12000 RM. zu den Kosten der bereits durchgeführten Verbesserung ihrer Staatsetterstrecke zu ver- 
willigen und die Mittel hiefür dem Straßenverbesserungsfond zu entnehmen. 
Vom Vorsitzenden werden die Verhältnisse des Näheren dargelegt. Die Gesamtkosten des Umbaus, 
der sich nicht mehr weiter verschieben läßt, belaufen sich nach dem Voranschlag des Straßen- und 
Wasserbauamts Ehingew für die Gemeinde Gögglingen auf 61500 RM., Donaustetten aus 64 900 RM. 
und Stetten auf 36 500 RM., zusammen also auf — : 162 900 RM. Hiezu ist ein Staatsbeitrag von 
75 Prozent in Aussicht gestellt, sodaß den Gemeinden bei eventl. Leistung eines Amtskörperschafts 
beitrags von 15 Prozent noch 10 Prozent verbleiben würden. 
Die Stadtgemeinde müsse im vorliegenden Falle bezüglich des Amtskörperschaftsbeitrags gleich 
behandelt werden. Voranschlagsmittel stehen für fragliche Zwecke nicht zur Verfügung. An der Amts 
körperschaft sollte jedoch die dringend notwendige Verbesserung der Straßenverhältnisse in den drei 
Gemeinden nicht scheitern. 
Der Antrag des Bezirksrats wird hierauf einstimmig zum 
Beschluß 
erhoben. 
§ 343. 
Voranschlag der Amtskörperschaft für 1931. 
Der Vorsitzende macht zunächst einleitende Ausführungen. Der Voranschlag der Amtskörperschaft 
für das Rechnungsjahr 1931 wurde vom Bezirksrat am 23. Juni 1931 (§ 507) geprüft und vorberaten. 
Nach seinen Beschlüssen ergibt sich ein Abmangel von 316000 RM., zu dessen Deckung eine Amts 
körperschaftsumlage von 250000 RM. (wie im Vorjahr) erhoben werden soll. 
Der Voranschlag wird von Oberamtspfleger Brunner vorgetragen und der Amtsversammlung 
die Anträge des Bezirksrats bekannt gegeben. Der Fürsorgeaufwand allein belastet den Voranschlag 
mit 52 Prozent. 
Amtsversammlungsmitglied Dipl. Ing. Scheffold, Laupheim macht Ausführungen über die wirt 
schaftlichen Verhältnisse," die schärfste Drosselung der Ausgaben in der öffentlichen Verwaltung erfordern. 
Er beantragt, die Amtskörperschaftsumlage durch Abstriche um 10000 RM. zu ermäßigen und macht 
hiezu Vorschläge. Darnach sollen Abstriche erfolgen beim Fürsorgeaufwand von 3 000 RM. (Bezirks- 
fürsorgebehörde 2 000 RM., Jugendamt 1000 RM.), beim Aufwand auf Straßen und Wege 4 000 RM., 
beim Aufwand auf die Wanderarbeitsstätte 2 000 RM., auf die Laudwirtschaftsschule 400 RM. und 
bei Büchern etc. 600 RM. 
Oberamtspfleger Brunner nimmt hiezu Stellung und betont, daß insbesondere beim Fürsorge- 
aufwand nach den bis jetzt im laufenden Rechnungsjahre geleisteten Ausgaben eine Streichung nicht 
gemacht werden könne. 
Der Vorsitzende erklärt, daß er die Verantwortung für Abstriche ain Fürsorgeaufwand nicht über 
nehme, einen solchen Beschluß vielmehr beanstanden müßte, dagegen wäre eine Herabsetzvng des für 
den Straßenverbesserungsfvnd eingestellten Betrags von 25000 RM. inöglich. 
Baurat Bauder vom Straßen- und Wasserbauamt Ehingen hält eine Ersparnis von 2000 RM. 
beim Aufwand auf Straßen für inöglich, wenn zwei weitere vollbeschäftigte Straßenwärter abgebaut 
werden (Aufwand 1500 RM.) und ein Betrag von 500 RM. für unvorhergesehene Ausgaben fallen 
gelassen wird. 
Hierauf wird einstimmig 
beschlossen, 
an dem Betrag für den Straßenverbesserungsfond 7000 RM., bei Straßen und Wege 2000 RM., bei 
der Landwirtschaftsfchule 400 RM. und bei Bücher und Zeitungen 600 RM., zusammen 10 000 RM. 
zu kürzen und den Voranschlag mit 
62160 RM. Einnahmen und 
368160 RM. Ausgaben 
306 000 RM. Abmangel 
festzustellen.
	        
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