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11. Juli 1331
Amtsversammlungsmitglied Scheffold regt noch an, zur Ermöglichung der baldigen Durchführung
des Straßenumbaus Achstetten—Oberkirchberg wegen des Staatsbeitrags eventl. vorstellig zu werden.
Sodann wird
beschlossen:
1 .) Den Abmangel mit 306 000 RM. wie folgt zu decken:
a) durch eine Umlage auf sämtliche 40 Gemeinden im Betrag von — ‘ • 240 000 RM.,
b) durch eine Umlage auf die 36 Gemeinden, welche der Hilfe eines
Verwaltungsaktuars bedürfen, von — ‘ • 38000 RM.,
c) durch Verwendung verfügbarer Restmittel vom Rechnungsjahr 1930 mit — > 16 000 RM..
g d) durch teilweise Verwendung der Ueberschüsse der Bezirkskrankenhaus-
I Verwaltung von 1931 im Betrag von — - "
e) durch Entnahme eines Betrags von — ;■ lw00RM.
aus dem Fond für den Neubau der Landwirtschaftsschule.
2 .) Zum Voranschlag die Vollziehbarkeitserklärung der Ministerialabteilung für Bezirks- und
Körperschaftsverwaltung einzuholen.
3 .) Den Bezirksrat zur Festsetzung des Hundertsatzes der Amtskörperschaftsumlage zu ermächtigen
und der am 10. Februar 1931 (§ 446) für das Rechnungsjahr 1930 vorgenommenen Fest
setzung des Hundertsatzes nachträglich zuzustimmen.
§ 344.
Voranschlag der Bezirkskrankenhausverwaltung für das Rechnungsjahr 1931.
Nach den Beschlüssen bezw. Anträgen des Bezirksrats vom 23. Juni 1931 — § 508 — betragen
für das Rechnungsjahr (Kalenderjahr) 1931 die
Einnahmen 95000 RM.
Ausgaben 87000 RM.
Ueberschuß 8000 RM.,
wovon 2000 RM. für unvorhergesehene laufende Bedürfnisse Vorbehalten, der Rest mit 6000 RM. der
Oberamtspflege zur Senkung der Amtskörperfchaftsumlage überwiesen werden soll.
Der Voranschlag wird entsprechend dem gestellten Antrag
festgestellt.
§ 345.
Ueberweifung Von Ueberschüssen der Oberamtssparkasse an die Oberamtspflege.
Der Bezirksrat hat am 9. Juni 1931 (§ 495) über die Frage der Zuweisung von Ueberschüssen
der Oberamtssparkasse an die Oberamtspflege für gemeinnützige Zwecke beraten und beantragt, aus
dem jährlichen Reingewinn der Kasse den Betrag von 5000 RM. für diese Zwecke (Verwaltungskosten
beitrag, Beiträge an soziale und gemeinnützige Vereine) erstmals für 1931 zur Verfügung zu stellen.
Beschluß:
Diesen Antrag zum Beschluß zu erheben und um Genehmigung des Innenministeriums nach
zusuchen.
§ 346.
Amtskörperschaftsbeiträge zu Brückenbauten.
Der Bezirksrat stellt folgende Anträge:
1 .) Verwilligung eines Amtskörperschaftsbeitrags an die Gemeinde Bühl von 1200 RM. zu den
Kosten der Ausbesserung der durch Hochwasser stark beschädigten Brücke über die Rot im
Zuge der Nachbarschaftsstraße Laupheim—Dietenheim. Baukostenvoranschlag 7500 RM.,
Staatsbeitrag Vs bis zu 2500 RM. (Bezirksratsbeschluß vom 16. Dezember 1931 — § 418 —).
2 .) Verwilligung eines Amtskörperschaftsbeitrags von 4000 RM. an die Gemeinden Oberbalz
heim (2100 RM.) und Sinningen (1900 RM.) zu den Kosten der Erstellung einer Brücke
über die Iller zwischen Oberbalzheim—Sinningen und Jllereichen—Altenstadt. Baukosten
rund 80 000 RM., wovon die Gemeinden Oberbalzheim und Sinningen 40 Prozent mit
32 000 RM. aufzubringen haben. Hievon entfallen auf die Gemeinde Oberbalzheim 21 Prozent
undoSumingen 19 Prozent. Aufwand auf die Zufahrtswege ca. 6 400 RM., Staatsbeitrag
Der Amtskörperschaftsbeitrag soll je hälftig in den Voranschlag 1931 und 1932 eingestellt
und zur Auszahlung gebracht werden. — Bezirksratsbeschluß vom 10. Februar und 23. Juni
1931 — § 452 und 505 —.