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Beschluß:
Den Anträgen des Bezirksrats beizutreten und sie zum Beschluß zu erheben.
§ 347.
Ausban des Bezirkskrankenhaufes.
Der Bezirksrat hat sich mit der Frage des Ausbaus des Bezirkskrankenhauses durch Schaffung
der fehlenden Wirtschafts- und Betriebsräume in seinen Sitzungen vom 16. Dezbr. 1930 — § 421 —,
10. Februar 1931 — § 445 — und 23. April 1931 — § 466 — wiederholt befaßt. Der Vorsitzende
trägt die diesbezüglichen Beschlüsfe vor. Der Ausbau des Dachraums des bisherigen Neubaus ist mit
einem Aufwand von rund 5000 RM. bereits durchgeführt und sind dadurch zweckentsprechende Unter
bringungsräume für die Schwestern und das Personal geschaffen worden. Der weitere Ausbau soll
nach den Beschlüssen des Bezirksrats entsprechend den von Oberamtsbaumeister Küchle ausgearbeiteten
Projekten durch einen zweistockigen Anbau (mit entsprechendein Umbau des alten Teils) an der Nord
seite des Bezirkskrankenhauses vorgenommen, die Kapelle soll ebenfalls auf die Nordseite verlegt werden.
In den hierdurch gewonnenen Räumen (Südseite) sollen Krankenzimmer geschaffen werden. Nach
diesem Projekt können die unbedingt notwendigen Nebenräume und Einrichtungen, insbesondere eine
Kühlanlage, weitere Bäder und Waschräume geschaffen werden. Die bisherige Küche wird vergrößert
und eine Spülküche eingerichtet. Der Gesamtaufwand ist auf 50 000 RM. (Hochbau 25 000 RM.,
Inneneinrichtung wie Heizung, Maschinen, Backofen etc. 25000 RM.) berechnet. Mit einem entspre
chenden Abgebot ist noch zu rechnen. Die Mittel können den vorhandenen Reserven entnommen
werden. Den dringendsten Bedürfnissen ist dadurch abgeholfen. Der Vorsitzende gibt noch bekannt,
daß für den Ausbau MK' Stockwerks auf den älteren Teil und die Liegehalle durch den Oberamts
baumeister ebenfalls bereits ein Projekt ausgearbeitet sei, das eineu Bauaufwand von 70000 RM.
vorsieht.
Die Amtsversammlung erteilt, nachdem Oberamtsbauineister Küchle Plan und Kostenvoranschlag
erläutert hat, zu den vom Bezirksrat getroffenen Maßnahmen ohne Einwendung ihre
Z u st i in m u n g.
§ 348.
Aufhebung des Berwaltungsaktuariats II (Dietenheim) — Neueinteilnug der Ber-
Waltungsakttturiatsbezirke.
— Amtsversammlungsmitglied Drechsel, Wain, ist als beteiligt bei der Beratung und Beschlußfassung
über diesen Gegenstand abgetreten. —
Am 21. Juli 1927 — § 199/200 — hat die Amtsversammlung anläßlich der Erledigung des
Berwaltungsaktuariats II (Dietenheim) beschlossen, dieses vorläufig aufzuteilen und die Geschäfte stell
vertretungsweise besorgen zu lassen. Weiter wurde beschlossen, für den ganzen Bezirk die Bildung
von 3 Verwaltungsaktuariatsbezirken ins Auge zu fassen, wovon 2 ihren Sitz in Laupheim und 1 in
Dietenheim haben, und diese Einteilung durchzuführen, sobald sich aus irgend einem Anlaß bei dem
Verwaltungsaktuariat I, III und IV eine Aenderung ergeben sollte.
Die Regelung der Stellvertretung erfolgte dann durch den Bezirksrat in der Weise, daß vier
Gemeinden dem Berwaltungsaktuar Nothhelfer in Laupheim und 4 Gemeinden dem Schultheißen
Drechsel in Wain zugeteilt wurden. Dieser Regelung hat die Amtsversammlung am 7. Mai 1928
(§ 250) zugestimmt und beschlossen, es bis auf weiteres bei dem Provisorium zu belassen, da zunächst
die Bestimmungen der neuen Gemeindeordnung bezüglich des Rechnungswesens der Gemeinden abge
wartet werden sollen.
Die 3 Verwaltungsaktuare des Bezirks Denser, Nothhelfer und Kohler in Laupheim haben in
zwischen wiederholt den Antrag gestellt, das Verwaltungsaktuariat II endgiltig aufzuheben und die
Gemeinden unter die noch bestehenden Verwaltungsaktuariate aufzuteilen. Es sollen zugeteilt werden
dem Verwaltungsaktuariat I (Denser) die Gemeinde Sießen, dem Verwaltungsaktuariat III (Nothhelfer)
die Gemeinden: Dorndorf, Illerrieden, Regglisweiler und Wangen, dem Verwaltungsaktuariat IV
(Kohler) die Gemeinden Sinningen, Ober- und Unterbalzheim. Außerdem sollen dem Verwaltungsaktuar
Kohler die Geschäfte des Rechnungssachverständigen der Amtskörperschaft übertragen werden. Der Be
zirk I würde dann 11 Gemeinden mit 6387 Einwohnern, der Bezirk III 13 Gemeinden mit 6219 Einwoh
nern, Bezirk IV 12 Gemeinden mit 6082 Einwohnern, daneben die Geschäfte des Rechnungssachverstän
digen umfassen.
Der Bezirksrat hat zu der Frage letztmals am 23. Juni 1931 — § 511 — Stellung genommen.
Durch die Schaffung des derzeitigen Provisoriums wurde für die Amtskörperschaft eine wesentliche
Ersparnis erzielt. Es kann sich aber hier nicht um einen Danerzustand handeln. Als solcher kommt
nach Lage der Verhältnisse nur die Zuteilung der in Betracht kommenden Gemeinden an die bestehen
den Verwaltungsaktuariate in Frage. Die Vollzugsverordnung zur neuen Gemeindeordnung ist zwar
immer noch nicht erschienen und es kann nicht gesagt werden, wann dies der Fall sein wird. Der
Bezirksrat stellt Antrag auf Herbeiführung einer endgiltigen Regelung durch Aufteilung des (früheren)
Berwaltungsaktuariats II unter die bestehenden Aktuariate.
Die finanziellen Auswirkungen werden der Amtsversammlung vorgetragen. Dabei kann mit
einer Ersparnis gegenüber dem Bestehen von vier vollbeschäftigten Aktuariaten gerechnet werden.