Sodann kommen die heute übergebenen schriftlichen Eingaben der Gemeinden Ober- und Unter
balzheim, Sießen und Sinningen, die die weitere Beibehaltung des Provisoriums wünschen, zur Verlesung.
Amtsversammlungsmitglied Dipl.-Ing. Kekeisen beantragt Vertagung der Beschlußfassung im
Sinne der Anträge der vorgenannten vier Gemeinden, bis die zu erwartenden weiteren gesetzlichen
Bestimmungen (Steuervereinheitlichungsgesetz, Vollzugsverordnung zur Gemeindeordnung) erschienen
sind und geheime Abstimmung über diesen Antrag.
Amtsversammlungsmitglied Hermann, Unterbalzheim, glaubt nicht an eine Verbilligung durch
die beantragte Aufteilung, die Reifekosten werden voraussichtlich höher werden. Er spricht sich für
Belassung des bisherigen Zustandes aus.
Amtsversammlungsmitglied Rabus, Oberbalzheim, äußert sich im gleichen Sinne, er bittet, dem
Wunsche der vier Gemeinden gerecht zu werden und das Provisorium zu belassen oder dieses für die
Gemeinden Ober- und Unterbalzheim, Sießen und Sinningen als Definitivum zu gestalten.
Amtsversammlungsmitglied Konrad und Scheffold, Laupheim, Neuhäuser, Oberkirchberg, sprechen
für eine endgültige Lösung entsprechend den Anträgen des Bezirksrats. Unter anderem wird betont,
daß es nur der Billigkeit entspreche, wenn die 3 Verwaltungsaktuare für ihre Person in Gruppe 5
vorgerückt werden (vergl. § 349).
In geheimer Abstimmung über die vom Berirksrat gestellten Anträge wird mit 13 gegen 11
Stimmen
beschlossen:
1. Das Verwaltungsaktuariat II (Dietenheim) mit Wirkung vom 1. April 1932 ab endgiltig auf
zuheben und unter die bestehenden Verwaltungsaktuariate aufzuteiten, welche in Zukunft die
Bezeichnung Bezirk I, II und III führen. Von den in Betracht kommenden 8 Gemeinden
werden zugeteilt: Dem Bezirk I (Denser) die Gemeinde Sießen, dem Bezirk II (Nothhelfer)
die Gemeinden Dorndorf, Illerrieden, Regglisweiler und Wangen, dem Bezirk III (Kohler)
die Gemeinden Oberbalzheim, Sinningen und Unterbalzheim.
Die Verwaltungsbezirke setzen sich in Zukunft wie folgt zusammen:
Bezirk I (Denser): Achstetten, Bihlafingen, Bronnen, Burgrieden, Großschafhausen, Hüttis
heim, Orsenhausen, Rot, Schnürpflingen, Sießen und Stetten.
Bezirk II (Nothhelfer): Altheim, Dellmensingen, Donaustetten, Dorndorf, Gögglingen, Iller
rieden, Oberkirchberg, Regglisweiler, Steinberg, Unterkirchberg, Unterweiler, Wangen
und Weinstetten.
Bezirk III (Kohler): Baltringen, Baustetten, Bühl, Bußmannshausen, Mietingen, Oberbalz
heim, Oberholzheim, Schönebürg, Sinningen, Sulmingen, Unterbalzheim und Wal
pertshofen.
2. Dem Verwaltungsaktuar Kohler die Geschäfte des Rechnungssachverständigen der Amtskörper
schaft (Oberamtspflege, Bezirkskrankenhausverwaltung, Bezirksfürsorgebehörde) als ordentliche
Dienstobliegenheit (ohne besondere Belohnung) vom 1. April 1932 ab zu übertragen.
3. Den Bezirksrat zur Beschlußfassung über die eventl. Zuteilung ungeprüfter Hilfskräfte an die
Verwaltungsaktuare vorbehältlich nachträglicher Zustimmung der Amtsversammlung zu er
mächtigen.
4. Den Amtsversammlungsbeschluß vom 21. Juli 1927 (§ 199/200 Ziff. 2) betr. die spätere Ver
legung des Dienstsitzes eines Verwaltungsaktuars uach Dietenheim ausdrücklich aufrecht zu
erhalten.
5. Zu der Neueinteilung der Verwaltungsbezirke (oben Ziff. 1) die Genehmigung der Ministerial-
abteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung einzuholen.
§ 349.
Persönliche Vorrückung von Amtskörperschastsbeamten.
— Amtsversammlungs-Mitglied Drechsel, Wain ist als beteiligt abgetreten —
Im Zusammenhang mit der Aufhebung bezw. Austeilung des früheren Verwaltungsaktuariats II
(Dietenheim) ab 1. April 1932 (§ 348) kommen die Gesuche der Verwaltungsaktuare Denser, Nothhelfer
und Kohler in Laupheim um ihre persönliche Vorrückung in Besoldungsgruppe 5 — bis Stufe 5 zur
Beratung. Der Bezirk (I) des Verwaltungsaktuars Denser wird nach der beschlossenen Regelung
11 Gemeinden mit 6387 Einwohnern, der Bezirk (II) des Verwaltungsaktuars Nothhelfer 13 Gemeinden
mit 6219 Einwohnern und der Bezirk (III) des Verwaltungsaktuars Kohler 12 Gemeinden mit 6082
Einwohnern umfassen. Außerdem sind diesem Beamten die Geschäfte des Rechnungssachverständigen der
Amtskörperschaft übertragen. Die Voraussetzungen für die persönliche Vorrückung liegen bei sämtlichen
3 Beamten vor. Sie haben das 50. Lebensjahr bereits überschritten. Das Besoldungsdienstalter in
Gruppe 6 ist bei Verwaltungsaktuar Denser auf 1. Juni 1908, bei Verwaltungsaktuar Nothhelfer auf
1. Juli 1908, bei Verwaltungsaktuar Kohler auf 1. Januar 1908 festgefetzt.
Für den Fall ihrer persönlichen Vorrückung haben sich die Verwaltungsaktuare damit einverstan
den erklärt, daß die Taggelder für Besorgung außerordentlicher Verwaltungsgeschäfte in den einzelnen
Gemeinden in Zukunft in die Kaffe der Amtskörperschaft fließen. Die bisherige besondere Belohnung