Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

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nachdem der beantragte Staatsbeitrag zu den Einrichtungskosten verwilligt ist, die Geneh- 
migung des K. Ministeriums des Innern gemäß Art. 15 Abs. 4 der Bez.-O. zu erbitten. 
§ 71. 
Bezüglich des Bezirksverbandes Oberschwäbischer 
Elektrizitätswerke und der Errichtung einer elcktr. 
Ueberlandzentrale für das Oberland bringt der 
Vorsitzende den Beschluß der Amtsversammlung vom 
28. Februar 1910 uud die Bezirksratsbeschlüsse vom 
4. Juli 1910 (§ 258) und 22. April 1911 (§ 315) zum 
Vortrag, berichtet alsdann über den derzeitigen Stand 
des Unternehmens mit Bezugnahme auf die deu Amts 
versammlungsdeputierten zngegangene Druckschrift über 
die Tätigkeit des Verbauds, über die Kosten der Vor 
arbeiten, sowie über den Wert der elektrischen Kraft für 
landwirtschaftliche Betriebe und speziell der Ueberlaud- 
zentrale, z. vgl. landw. Wochenblatt Nr. 14 und 20. 
Von der Oberamtspflege sind bis jetzt ans Anweisung 
des Bezirksrats 7000 A aus den Restmittelu der Ober 
amtspflege zur Ausbezahlung gekommen und wird es 
sich vielleicht noch um 1000 A handeln. 
Die Amtsversammlung 
beschließt: 
1 ., die Beschlüsse des Bezirksrats gutzuheißen, 
2 ., eine weitere Stellungnahme sich bis zum Abschluß der Vorarbeiten vorzubehalten, 
3 ., den Bezirksrat zur Besorgung des Weiteren bis zur nächsten Amtsversammlung zu ermächtigen. 
§ 72. 
Von dem Bezirksverband der Oberschwäbischen 
Elektrizitätswerke wurde schon vor längerer Zeit 
die Absicht des Oberamtsbezirks Münsingen, dem Ver 
band als Mitglied nach Maßgabe der bestehenden 
Satzung beizutreten, mitgeteilt. 
Dem Antrag des Bezirksrats vom 22. April d. I. 
(§ 315) entsprechend wird von der Amtsversammlung
	        
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