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§ 360.
Neuwahl des Bezirksrats.
Die Neuwahl des BezirksratS durch die Amtsversamiulung hat für die Kalenderjahre 1932, 1933
und 1934 zu erfolgen. Drei Mitglieder sowie deren Stellvertreter sind aus der Mitte der Amtsver
sammlung zu wählen. Von den weiteren drei ordentlichen Mitgliedern sowie deren Stellvertreter ist
je ein ordentliches Mitglied nebst Stellvertreter aus der Mitte der nicht der Amtsversammlung ange-
hörendeu.Gewerbetreibenden, Landwirte und Arbeitnehmer zu wählen.
Durch das Oberamt sind bei den in Betracht kommenden Organisationen Vorschläge eingeholt
worden. Diese werden bekanntgegeben.
In geheimer Abstimmung werden
gewählt:
a) aus der Mitte der Amtsversammlung:
als ordentliche Mitglieder:
1.) Bürgermeister Konrad, Laupheim
mit
25
Stimmen,
2.) Bürgermeister Ströbele, Bronnen
mit
21
Stimmen,
3.) Bürgermeister Gerster, Gögglingen
mit
17
Stimmen,
als Stellvertreter:
1.) Gemeinderat Rechtsteiner, Laupheim
mit
25
Stimmen,
2.) Bürgermeister Sauter, Mietingen
mit
25
Stimmen,
3.) Bürgermeister Dilger, Bihlafingen
mit
24
Stimmen.
Bezüglich der Reihenfolge der Stellvertretung wird bestimmt, daß Bürgermeister
Sauter, Mietingen als 1. und Bürgermeister Dilger, Bihlafingen als 2. Stellver
treter zu berufen ist.
b) aus der Mitte der nicht der Amtsversammlung angehörenden Gewerbe
treibenden, Landwirte und Arbeitnehmer:
als ordentliche Mitglieder:
1 .) Adolf Müller, Fabrikant, Dietenheim
2 .) Wendelin W a hl, Landwirt, Weinstetten
3 .) August Neher, Korbmacher, Oberkirchberg
als Stellvertreter:
1 .) Otto Weiß, Zwiebackfabrikant, Schwendi
2 .) Georg Hummler, Landwirt in Sulmingen
3 .) Balthasar Volz, Maurer in Dellmensingen
mit 23 Stimmen,
mit 25 Stimmen,
mit 25 Stimmen,
mit 25 Stimmen,
mit 26 Stimmen,
mit 26 Stimmen.
§ 361.
Entschädigung an die Mitglieder des Bezirksrats nnd der Amtsversammlung.
Der Bezirksrat stellt unterm 17. November 1931 (§ 555) an die Amtsversammlung den Antrag,
die Taggelder der Amtsversammlungsmitglieder, der Mitglieder des Bezirksrats, der Kommissionen
und Ausschüsse ab 1. Dezember 1931 um 30 %, die Diäten um 20 °/o zu kürzen.
Der Antrag wird einstimmig zum
Beschluß
erhoben.
§ 362.
Entschädigung der Amtskörperschastsbeamten siir auswärtige Dienstverrichtungen.
Der Bezirksrat beantragt unterm 20. Januar 1932 (§ 572) die Erlassung nachstehender Bezirks
satzung :
Bezirkssatzung für die Gewährung von Re ise ko stene n tf chüdi g un g en an
A in t s k ö r p e r f ch a f t s b e a m t e.
I. Allgemein.
Die Amtskörperschaft gewährt ihren Beamten bei auswärtigen Dienstverrichtungen, soweit nicht
nachstehend Sonderregelungen getroffen sind, oder solche durch'Dienstvertrag bestehen, Diäten und
Reisekostenentschädigungeu nach den Bestimmungen des Art. 60 Abs. 2 der Bezirksordnung in Ver-