Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

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§ 360. 
Neuwahl des Bezirksrats. 
Die Neuwahl des BezirksratS durch die Amtsversamiulung hat für die Kalenderjahre 1932, 1933 
und 1934 zu erfolgen. Drei Mitglieder sowie deren Stellvertreter sind aus der Mitte der Amtsver 
sammlung zu wählen. Von den weiteren drei ordentlichen Mitgliedern sowie deren Stellvertreter ist 
je ein ordentliches Mitglied nebst Stellvertreter aus der Mitte der nicht der Amtsversammlung ange- 
hörendeu.Gewerbetreibenden, Landwirte und Arbeitnehmer zu wählen. 
Durch das Oberamt sind bei den in Betracht kommenden Organisationen Vorschläge eingeholt 
worden. Diese werden bekanntgegeben. 
In geheimer Abstimmung werden 
gewählt: 
a) aus der Mitte der Amtsversammlung: 
als ordentliche Mitglieder: 
1.) Bürgermeister Konrad, Laupheim 
mit 
25 
Stimmen, 
2.) Bürgermeister Ströbele, Bronnen 
mit 
21 
Stimmen, 
3.) Bürgermeister Gerster, Gögglingen 
mit 
17 
Stimmen, 
als Stellvertreter: 
1.) Gemeinderat Rechtsteiner, Laupheim 
mit 
25 
Stimmen, 
2.) Bürgermeister Sauter, Mietingen 
mit 
25 
Stimmen, 
3.) Bürgermeister Dilger, Bihlafingen 
mit 
24 
Stimmen. 
Bezüglich der Reihenfolge der Stellvertretung wird bestimmt, daß Bürgermeister 
Sauter, Mietingen als 1. und Bürgermeister Dilger, Bihlafingen als 2. Stellver 
treter zu berufen ist. 
b) aus der Mitte der nicht der Amtsversammlung angehörenden Gewerbe 
treibenden, Landwirte und Arbeitnehmer: 
als ordentliche Mitglieder: 
1 .) Adolf Müller, Fabrikant, Dietenheim 
2 .) Wendelin W a hl, Landwirt, Weinstetten 
3 .) August Neher, Korbmacher, Oberkirchberg 
als Stellvertreter: 
1 .) Otto Weiß, Zwiebackfabrikant, Schwendi 
2 .) Georg Hummler, Landwirt in Sulmingen 
3 .) Balthasar Volz, Maurer in Dellmensingen 
mit 23 Stimmen, 
mit 25 Stimmen, 
mit 25 Stimmen, 
mit 25 Stimmen, 
mit 26 Stimmen, 
mit 26 Stimmen. 
§ 361. 
Entschädigung an die Mitglieder des Bezirksrats nnd der Amtsversammlung. 
Der Bezirksrat stellt unterm 17. November 1931 (§ 555) an die Amtsversammlung den Antrag, 
die Taggelder der Amtsversammlungsmitglieder, der Mitglieder des Bezirksrats, der Kommissionen 
und Ausschüsse ab 1. Dezember 1931 um 30 %, die Diäten um 20 °/o zu kürzen. 
Der Antrag wird einstimmig zum 
Beschluß 
erhoben. 
§ 362. 
Entschädigung der Amtskörperschastsbeamten siir auswärtige Dienstverrichtungen. 
Der Bezirksrat beantragt unterm 20. Januar 1932 (§ 572) die Erlassung nachstehender Bezirks 
satzung : 
Bezirkssatzung für die Gewährung von Re ise ko stene n tf chüdi g un g en an 
A in t s k ö r p e r f ch a f t s b e a m t e. 
I. Allgemein. 
Die Amtskörperschaft gewährt ihren Beamten bei auswärtigen Dienstverrichtungen, soweit nicht 
nachstehend Sonderregelungen getroffen sind, oder solche durch'Dienstvertrag bestehen, Diäten und 
Reisekostenentschädigungeu nach den Bestimmungen des Art. 60 Abs. 2 der Bezirksordnung in Ver-
	        
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