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baucimt begonnen werden, andernfalls kann dasselbe auf Kosten der in Verzug befindlichen Markungs
gemeinden durch die Amtskörperschaft beschafft werden.
Beschluß:
1 .) Dem Antrag zuzustimmen.
2 .) Zu der Satzung die Vollziehbarkeitserklärung der Ministerialabteilung für
Bezirks- und Körperschaftsverwaltung einzuholen.
§ 364.
Krisenfürsorge.
Der Bezirksrat stellt unterm 30. März 1932 —§ 598 — an die Amtsversammlung den Antrag,
auf Grund der zweiten Verordnung des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des Gesetzes über
Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 1. April 1932 an von den in Betracht kommen
den Gemeinden des Bezirks Ersatz der Aufwendungen der Amtskörperschaft in der Krisenfürsorge in
Höhe von 25% zu verlangen.
Der Antrag wird einstimmig zum
Beschluß
erhoben.
§ 365.
Voranschlag der Amtskörperschaft für 1932.
Der Vorsitzende führt aus, daß die Aufstellung des Voranschlags für das laufende Rechnungs
jahr viel Kopfzerbrechen gemacht habe. Die Befürchtungen bezüglich des vom Rechnungsjahr 1931 zu
übernehmenden Abmangels seien nicht ganz so schlimm ausgefallen, als man ursprünglich glaubte, in
sofern der Abmangel durch Sparmaßnahmen verringert werden konnte. Dieser belaufe sich auf 6105
RM. Vielleicht bringe die künftige Gesetzgebung die so dringende Entlastung der Gemeinden und Ge
meindeverbände von den Fürsorgelasten.
Der Haushaltplan ist den Amtsversammlungsmitgliedern vor der Amtsversammlung zugestellt
worden. Vom Bezirksrat wurde er am 24.725. Mai 1932 vorberaten. Dabei wurden durchgreifende
Streichungen insbesondere an den freiwilligen Leistungen der Amtskörperfchaft vorgenommen (Bezirks-
ratsbeschluß § 607 und 608).
Nach den Bezirksratsbeschlüssen betragen die Einnahmen 58 595 RM.,
die Ausgaben 357 595 RM.
der Abmangel 299 000 RM.
Oberamtspfleger Brunner macht zu den Hauptposten bezw. zu den vorgenommenen Streichungen
nähere Erläuterungen Die Fürsorgekosten belaufen sich auf insgesamt 138 530 RM.
Amtsversammlungsmitglied Kekeisen, Laupheim, kritisiert die Gewährung bon Zinszuschüssen an
die Verwaltungsaktuare zu Baudarlehen. Er ist in Bezug auf den Deckungsantrag des Bezirksrats
der Ansicht, daß die Ueberschüsse des Bezirkskrankenhauses uicht zur Entlastung der Gemeinden ver
wendet werden sollten, ist aber für heute damit eiuverstauden, weil die Gemeiudeu nicht höher belastet
werden können. In künftigen Jahren sollte hievon nicht mehr Gebrauch gemacht werden.
Bürgermeister Konrad, Laupheim, hält die Heranziehung dieser Mittel für durchaus berechtigt,
da ein etwaiger Abmangel ebenfalls von der Amtskörperschaft getragen werden müßte. Diesen Aus
führungen tritt Bezirksratsmitglied Müller bei. Es handle sich hier um ein Institut des Bezirks.
Amtsversammlungsmitglied Rupf und Adler, Laupheim wünschen die Kürzung der Beiträge an
den Gewerbeverein, Handelsverein Laupheim und den Handwerker- und Gewerbeverein Dietenheim im
gleichen Verhältnis wie bei den anderen Vereinen (nur 20°/ 0 ). Hiezu wird der Bezirksrat ermächtigt.
Auf den Antrag des Amtsversammlungsmitglieds, Dipl.-Ingenieur Scheffold, Laupheim, wird der
Voranschlag mit eineni Abmangel von 299 000 RM. — wie oben —
einstimmi g fe st g e st ellt
und — wie vom Bezirksrat beantragt — unter Zustimmung zu den beschlossenen Sparmaßnahmen
beschlossen:
1 .) Den Abmangel zu decken
a) durch Erhebung einer Amtskörperschaftsumlage auf sämtliche
40 Bezirksgemeindeu von ' 220 000 RM.
b) durch Erhebung einer Umlage auf die 36 Gemeinden, welche
der Hilfe eines Verwaltungsaktuars bedürfen von 32 000 RM.
c) durch Entnahme aus dem Fonds für den Neubau einer Land
wirtschaftsschule 20000 RM.
d) durch Entnahme aus dem Fond des Bezirkskrankenhauses für
künftige Notfälle 27 000 RM.
— 299 000 RM.