S
a) Die Besoldungsgruppe 5 erhält den Beisatz:
„Der Leiter der Oberamtssparkasse, solange die Kasse als mittelgroße Sparkasse anerkannt ist."
b) Die Besoldungsgruppe 7b erhält den Beisatz:
„2 Beamte der Oberamtssparkasse als Stellvertreter des Sparkassenleiters, je in der Gesamtheit
seiner Dienstaufgaben, solange die Kasse als mittelgroße Oberamtssparkasse anerkannt ist."
c) Bei der Besoldungsgruppe 6 wird nach den Worten „Leiter der Oberaurtssparkasse" beigesetzt:
„solange die Kasse als kleine Sparkasse zu gelten hat."
d) Bei der Besoldungsgruppe 8 a wird nach den Worten — der Kassier und der Gegenrechner
der Oberamtssparkasse — je hinzugesetzt:
„solange die Kasse als kleine Sparkasse zu gelten hat."
2. ) Auf 1. Januar 1932 sind die bisher hauptberuflichen Straßenwärter, mit Ausnahme der
Straßenwärter Barth und Groß aus dem beamtenrechtlichen Anstellungsverhältnis in das privatrecht
liche Anstellungsverhältnis (als Straßenarbeiter) getreten. (Bezirksratsbeschluß vont 17. Nov. 1931,
§ 547). Die Besoldungsverhältnisse der Straßenwärter Barth, Schönebürg und Groß, Unterbalzheim
sind durch heutigeu Beschluß (oben § 374) neu geregelt wordeu, was auch eine Aenderung der Besot-
dungssatzung zur Folge hat.
Beschluß:
1 .) Die Besoldungssatzuug wie folgt zu ändern:
Bei Gruppe 18 ist statt „10 Straßenwärter" zu setzen: ,,2 Straßenwärter" (künftig weg
fallend). Abweichend von der Besoldungsordnung erhalten diese nur den Grundgehalt und
zwar Straßenwärter Barth nach Stufe 9, Straßenwärter Groß nach Stufe 4, ohne Wvh-
nungsgeld und Kinderzuschlag. Eine weitere Vorrückung ist ausgeschlossen."
2 .) Der weiter vom Bezirksrat beschlossenen Satzungsänderung zuzustimmen.
3 ) Die Genehmigung der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung einzu
holen.
§ 376.
Hilfskräfte der Amtskörperfchaftsbeamteu.
Die Amtsversammlung erteilt zu folgenden Bezirksratsbeschlüssen ihre
Z u st i m m u n g :
1. vom 17. November 1931 (§ 550) und vom 24/25. Mai 1932 (§ 623) betr. Zuteilung einer
Hilfskraft an Verwaltungsaktuar Nothhelfer,
2. vom 17. November 1931 (§ 551) und vom 2. März 1932 (§ 579) betr. Zuteilung einer
Hilfskraft an Verwaltungsaktuar Kohler,
3. vom 24/25. Mai 1932 (§ 622) betr. Zuteilung einer Hilfskraft an Verw.-Aktuar Denser,
4. vom 30. März 1932 (§ 601) betr. Einstellung des geprüften Vermessungstechnikers Fischbach
(anstelle des Vermessungstechnikers Ruf) durch Vermessungsrat Eberwein.
Der Amtsversammlung ist bei ihrem nächsten Zusammentritt die Höhe des tatsächlichen Gehilsen-
aufwands für die Verwaltungsaktuare im Jahresbetrag bekauntzugebeu.
§ 377.
Obdachlofenfürforge.
Die Stadtgemeinde Laupheim hat den Antrag gestellt, ab 1. April 1931 ein Drittel auf die
Amtskörperschaft zu übernehmen
a) an den Kosten der Verpflegung der Wanderer im Obdachlosenheim in Lauphenn,
b) an den Kosten der Reinigung der mittellosen Wanderer von Ungeziefer und der Heilung fol-
cher von Krätze bis zur Dauer von 5 Tagen.
Der Bezirksrat hat einen Aiitrag an die Amtsversaminlung nicht gestellt (Beschluß vom
24./25. Mai 1932, § 629).
Bürgermeister Konrad begründet den Antrag.
Hieranf wird
beschlossen:
Den Bezirksrat zu ermächtigen, in der Sache eine entgegenkommende Lösung zu treffen.
§ 378.
Beitragsgefuch der Stadtgemeinde Laupheim zu Straheuverbefferuugen.
Auf diesbezügliche Gesuche hat der Bezirksrat am 24 /25 Mai 1932 (8 628) beschlossen bei der
Amtsversaminlung den Antrag zu stellen, der Stadtgemeinde Laupheim zu den Kosten der Verbefle-