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§75.
Die Fallhütt e für den Kleemeistereibezirk
Laupheim gehört zu dem Anwesen der Leop. Holzner,
Kleemeisters Witwe hier und hat deren Sohn die an
fallenden Kleemeistereigeschäfte zu besorgen. Der Wasen
platz ist ein in der Nähe des Anwesens liegendes
Grundstück der Stadtgemeinde Laupheim.
Die Witwe Holzner hat ihr Anwesen an die
Güterhändler Gebr. Wörz hier verkauft und ist von
diesen die Beseitigung der Kleemeisterei beabsichtigt.
Dies hätte zur Folge die Verlegung und Erstellung
einer besonderen Kleemeisterei an anderer Stelle durch
die Amtskorporation und event, eine Verlegung des
Wasenplatzes. Nach langer Verhandlung zwischen Holzner
und Wörz und Angeboten an den Bezirksrat zum Kauf
des Anwesens ist der Stand der Sache der, daß die
Witwe Holzner das Anwesen zurückkauft und zurückerhält
unter der Voraussetzung, daß die Gebrüder Wörz seitens
der Stadt Laupheim eine Zufahrt zu P. No. 976, die
sie als Kiesgrube ausbeuten wollen, eingeräumt wird.
Die Stadtgemeinde ist dazu bereit unter der Voraus
setzung der Bezahlung eines jährlichen Pachtschillings.
Der diesbezügl. Vertrag ist noch nicht anerkannt. Der
Bezirksrat hat am 15. Mai d. I. (§ 340) beschlossen,
ihn durch die Amtsversammlung ermächtigen zu lassen,
alles je nach Abschluß der Verhandlung Nötige in eigener
Zuständigkeit zu veranlassen (darunter auch die etwaige
Verlegung der Kleemeisterei).
Die Amtsversammlung
beschließt:
die entsprechende Ermächtigung zu erteilen.
§ 76.
1 Die Gemeinde Wiblingen strebt mit Unterstützung
! einer Reihe weiter in Betracht kommenden Gemeinden
\ des unteren Bezirks die Erstellung einer tragfähigen
^Brücke über die Iller zwischen Wiblingen und