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Neu-Ulm an und hat in dieser Angelegenheit unter
Leitung des Oberregiernngsrats Fetzer und Baurats
Reihling aus Stuttgart in Anwesenheit von Vertretern
der beteiligten Gemeinden, der K. Straßenbau-Inspektion
und der Mitglieder des Bezirksrats auf dem Rathaus
in Wiblingen nach vorheriger Augenscheinnahme der
ausgesteckten Projekte für den Brucken-Neubau am
8. März 1910 eine Verhandlung stattgefunden.
Das diesbezügl. Protokoll des Bezirksrats (§ 232),
wonach bei der Amtsversammlung die Gewährung eines
Beitrags bis zu '/àl der Gesamtkosten, die zu rund
71000 A veranschlagt sind, aus der Amtskorporation
unter der Voraussetzung beantragt wird, daß die Ge-
meinde Wiblingen mit allen beteiligten Gemeinden min
destens einen gleich hohen Beitrag aufbringt, wird ver
lesen. Der Vorsitzende berichtet eingehend über den
Stand der Sache und betont dabei, daß ein Staatsbei
trag von 50% zu den Brückenbaukosten zu erwarten sei
und seitens der bayr. Regierung die Forderung auf
Ablösung des ärarischen Rechts der Jllerüberfahrt bei
Wiblingen fallen gelassen und der Verzicht auf die fernere
Verpachtung der Ueberfahrt seitens des Aerars für den
Fall des Brückenbaues ohne Entschädigung in Aussicht
gestellt worden' sei.
Im Laufe der Verhandlung wird von der Amts
persammlung auch zum Ausdruck gebracht, die für das
Unternehmen gebotene günstige Gelegenheit nicht unbenützt
zu lassen, und sodann
beschlossen:
1 ., zu den Gesamtkosten des fragl. Brückenbaues einen Beitrag von einem Viertel derselben
aus der Amtskorporation zu gewähren nnd denselben durch eine Schuldaufnahme aufzu
bringen, deren Tilgung sich dem bestehenden Schuldentilgungsplan anreihen soll,
2 ., zu der Schuldaufnahme die Genehmigung der K. Kreisregierung zu erbitten.