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§ 77.
Im Juni 1910 hat die Gemeinde Dietenheim durch
Hochwasser der Iller großen Schaden erlitten und
sind ihr folgende außerordentliche Kosten erwachsen:
1 ., für die Heranziehung von Pionieren zur Zeit der
Ueberschwemmung zu Rettungsarbeiten
— ; - 353 A 18 4
2., für Wiederherstellung einer Brücke an der Straße
Dietenheim—Illertissen und Instandsetzung dieser
Straße — > 2048 A 78 4
3 ., für Wiederherstellung des Hochwasserschutzdammes
auf Markung Dietenheim —' - 4681 A 41 ^
4., desgl. auf Markung Unterbalzheim zum Betreff
für Dietenheim auf Grund früherer Vereinbarung
— : - 743 A 96 4
—'- 7827 A 33 4
Die Gemeinde bittet um einen Beitrag zu diesen
Kosten aus Mitteln der Amtskörperschaft. Vom K. Mi
nisterium des Innern sind ihr zu den Kosten unter
Ziff. 3 und 4 oben — > 1600 A Staatsbeitrag ver-
willigt worden. Unter Berücksichtigung des Umstandes,
daß es sich hier um ein auf Notlage sich stützendes Bei
tragsgesuch handelt, wurde vom Bezirksrat nach längerer
Beratung am 15. Mai 1911 (§ 331)
beschlossen:
bei der Amtsversammlung zu beantragen, der Gemeinde Dietenheim zu den aus Anlaß der
Hochwasserkatastrophe erwachsenen Kosten einen Beitrag von 2000 A und zwar 1800 A aus
lausenden Mitteln der Amtskorporation und 200 A aus der Oberamtssparkasse mittelst Zins
nachlaß aus der bei dieser zu oben genanntem Zweck aufgenommenen Gemeindeschuld zu ver-
willigen.
Es wird der Antrag auf Verwilligung eines
Beitrags von 2500 A gestellt, welcher mit 6 Stimmen
durchfällt, dagegen wird der weitere Antrag auf Ver
willigung von 2200 A und zwar 1800 A aus Mitteln
der Oberamtspflege nnd 400 A durch Zinsnachlaß aus
der Schuld bei der Oberamtssparkasse einstimmig ange
nommen.