§ 84.
Mit Bezug auf die von der Amtsversammlung am
28. Febrnar 1910 (§ 61) erteilte Ermächtigung einer
Lostrennung der Gemeinde Wiblingen vom Kassenarzt
bezirk des Dr. Keller in Oberkirchberg und Zuteilung
an den Oberarzt Dr. Geyßel in Wiblingen wird der
Inhalt des Beschlusses des Bezirksrats vom 25. April
1910 (§ 234) bekannt gegeben, nach welchem Oberarzt
Dr. Geyßel in Wiblingen als Kassenarzt für die Gemeinde
Wiblingen bestellt und demselben mit Wirkung vom
1. Mai 1910 eine Jahresbelohnung von 200 A ver-
willigt wurde, welcher Betrag an dem Gehalt des
Kassenarzts Dr. Keller in Oberkirchberg abgeschrieben
wird, und wonach Oberarzt Dr. Geyßel gleichzeitig zu
Uebernahme der Stellvertretung des Dr. Keller und
umgekehrt dieser für Dr. Geyßel verpflichtet wurde.
Die Amtsversammlung gibt ihre
Z u st i m m u n g.
§ 85.
Distriktsarzt Rieber in Schwendi hat schon
mehrfach Veranlassung zu Beanstandung gegeben, indem
er dem Trunk sehr zugeneigt ist und dadurch das Ver
trauen der Bevölkerung in weitem Maß verloren hat,
indem ihm direkte unrichtige Behandlung von Patienten
zum Vorwurf gemacht werden kann und er gegenüber
den zu seinem Distrikt gehörigen Gemeinden seinen Ver
pflichtungen nicht nachkommt.
Eine auf Grund Beschlusses des Bezirksrats erfolgte
Ermahnung ist offenbar ohne Erfolg geblieben,' es
kommt die Kündigung sehr in Frage und will nur seiner
Familienverhältnisse wegen davon Abstand genommen
werden. Dem Antrag des Bezirksrats vom 15. Mai
d. I. (§ 341) entsprechend wird, nachdem die Oeffent-
lichkeit der Beratung ausgeschlossen war,