Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

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Amtskörperschaftsverwaltung, sowie der Revision der 
Oberamtssparkassenrechnung und mit Bezug auf die 
hierüber vom Bezirksrat am 15. Mai d. I. (§ 321 u. ff.) 
gepflogenen Verhandlungen foll von einer Neuwahl 
zunächst Abstand genommen werden. 
Von der Amtsversammlung wird einstimmig 
beschlossen: 
1 ., die Neuwahl des Schriftführers bis zum nächsten Zusammentritt der Amtsversammlung 
in welcher die oben erwähnte Stellenregelung zum Vollzug kommt, auszusetzen und bis 
dahin die Wahldaner des bisherigen Schriftführers Obers. Braunger auszudehnen, 
2 ., bis zu demselben Zeitpunkt als Stellvertreter des Schriftführers den jeweiligen Oberamts- 
Assistenten für den von diesem Amt zurückgetretenen Verwaltungsaktuar Liuk zu bestellen. 
§ 89. 
Die nach § 12 der Bezirksfeuerlöschordnung der 
Feuerwehr des Brandplatzes nicht angehörenden Teil 
nehmer ausgesetzten Vergütungen für Br andhilfe 
sind gemäß früherem Amtsversammlungsbeschluß einer 
Revision zu unterziehen. 
Der Bezirksrat hat nun in seinem Beschluß vom 
3. ds. Mts. (§ 347) bei der Amtsversammlung 
beantragt: 
die in § 12 der Bezirksfeuerlöschordnung aufgeführten Vergütungen nunmehr auf folgende Be 
träge festzusetzen: 
1 ., den Kommandanten, den Steigern und Spritzenmeistern: 
a., für einen Zeitaufwand bis zu 6 Stunden 2 ^ 
b.. für einen Zeitaufwand von mehr als 6 Stunden 3 M, 
2 ., der übrigen Mannschaft: 
zu 1a., 1 -ä 20^, 
zu 1b., 2 X 
Zu Ziff. 1 des § 12 follen die Worte „Obmänner (Abteilungsführer)" gestrichen werden, 
im Uebrigen aber die Bestimmungen des § 12 keine Aenderung erfahren; ebenso sollen die in 
§ 11 der Bez.-Feuerlöschordnung aufgestellten Sätze der Transportkosten (Prämie und Fuhrlohn) 
belassen werden. 
Bei Erörterung des Gegenstandes wird folgender 
Antrag gestellt und in die Tagesordnung mit allseitiger 
Uebereinstimmung aufgenommen:
	        
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