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Amtskörperschaftsverwaltung, sowie der Revision der
Oberamtssparkassenrechnung und mit Bezug auf die
hierüber vom Bezirksrat am 15. Mai d. I. (§ 321 u. ff.)
gepflogenen Verhandlungen foll von einer Neuwahl
zunächst Abstand genommen werden.
Von der Amtsversammlung wird einstimmig
beschlossen:
1 ., die Neuwahl des Schriftführers bis zum nächsten Zusammentritt der Amtsversammlung
in welcher die oben erwähnte Stellenregelung zum Vollzug kommt, auszusetzen und bis
dahin die Wahldaner des bisherigen Schriftführers Obers. Braunger auszudehnen,
2 ., bis zu demselben Zeitpunkt als Stellvertreter des Schriftführers den jeweiligen Oberamts-
Assistenten für den von diesem Amt zurückgetretenen Verwaltungsaktuar Liuk zu bestellen.
§ 89.
Die nach § 12 der Bezirksfeuerlöschordnung der
Feuerwehr des Brandplatzes nicht angehörenden Teil
nehmer ausgesetzten Vergütungen für Br andhilfe
sind gemäß früherem Amtsversammlungsbeschluß einer
Revision zu unterziehen.
Der Bezirksrat hat nun in seinem Beschluß vom
3. ds. Mts. (§ 347) bei der Amtsversammlung
beantragt:
die in § 12 der Bezirksfeuerlöschordnung aufgeführten Vergütungen nunmehr auf folgende Be
träge festzusetzen:
1 ., den Kommandanten, den Steigern und Spritzenmeistern:
a., für einen Zeitaufwand bis zu 6 Stunden 2 ^
b.. für einen Zeitaufwand von mehr als 6 Stunden 3 M,
2 ., der übrigen Mannschaft:
zu 1a., 1 -ä 20^,
zu 1b., 2 X
Zu Ziff. 1 des § 12 follen die Worte „Obmänner (Abteilungsführer)" gestrichen werden,
im Uebrigen aber die Bestimmungen des § 12 keine Aenderung erfahren; ebenso sollen die in
§ 11 der Bez.-Feuerlöschordnung aufgestellten Sätze der Transportkosten (Prämie und Fuhrlohn)
belassen werden.
Bei Erörterung des Gegenstandes wird folgender
Antrag gestellt und in die Tagesordnung mit allseitiger
Uebereinstimmung aufgenommen: