Den § 11 Abs. 2 der Bezirksfeuerlöschordnung dahin abzuändern:
Die Spritze ist sobald als möglich von der die Hilfe bekommenden Gemeinde auf ihre
Kosten in die Heimatgemeinde zurückführen zu lassen.
Dieser Antrag, sowie der Antrag des Bezirksrats
in seinem Beschluß vom 3. ds. Mts. hinsichtlich der zu
Ziff. 1 und 2 erwähnten Vergütungen werden von der
Amtsversammlung zum
Beschluß
erhoben.
§ 90.
Vom Vorsitzenden wird auf Grund der Akten ° der
jetzige Stand der Angelegenheit, betr. die Frage der
Wiederbesetzung der hies. Oberamtsarztsstelle, zur
Kenntnis
der Amtsversammlung gebracht.
§ 91.
Der Vorsitzende gibt bekannt, daß das Gesuch des
Oberamtspflegers Lerch um Pensionierung als Ober-
amtssp arkassier auf 1. Mai ds. Is. abgewiesen worden
sei und derselbe nun beabsichtige, seine Pensionierung
und zwar zunächst als Oberamtssparkassier und Ver
waltungsaktuar weiter zu betreiben; daß sich Lerch nun
krank gemeldet und daher eine Stellvertretung einzutreten
habe und diese, wie in dem Beschluß des Bezirksrats
vom 3. d. M. (§ 342) niedergelegt, geregelt worden sei.
Hievon nimmt die Amtsversammlung ohne Er
innerung
Kenntnis.
Vorsitzender:
Oberamtmann Ehemann.
Schriftführer:
Obersekretär Braunger.
Zur Beurkundung:
Die anwesenden Mitglieder des Destrksrats:
Stadtschultheiß Schick.
Albrecht.
Herzog.
Steinle.
Betz.
Schilling.
Vorstehende Protokollabschrift beglaubigt
Schriftführer der Anttsversanunlnng:
Obersekretär Braunger.