f., Des Vorsitzenden der Bez.-Farrenschaubehörde und des Stellvertreters desselben auf die 3 Jahre, 1Eai
1910 bis 1913.
Entsprechend dem Vorschlag des Bez.-Rals vom 10. d. Mts. (§ 137) werden gewählt:
als Vorsitzender:
Oberamtstierarzt Sperling hier,
als Stellvertreter:
Tierarzt Schultheiß Ja n s in Schnürpflingen.
§ 26.
Durch § 1 des Bezirksstatuts vom 23. Alai 1892,
betr. die Sonntagsruhe im H a n d e l s z e w e r b e,
war für die Landgemeinden des Bezirks die Beschäftigungszeit
von Gehilfen im Handelsgemerbe an Sonn- und Festtagen
auf 472 Stunden und zwar von Vorm. 10'/- Uhr bis Nachm.
3 Uhr festgesetzt. Durch oberamtl. Entschließung vom 1.5.
Februar 1908 war die Veschäftigungszeit auf 5 Stunden und
zwar von Vorm. 10 '/a Uhr bis Nachm. 3'^ Uhr ausgedehnt
worden. Diese Verfügung hat aber zur Voraussetzung, daß das
Bezirksstatut entsprechend geändert und genehmigt wird. Der
Bezirksrat hat am 22. März d. I. (§ 111) die Erlassung
eines Statuts in entsprechend abgeänderter Fassung beschlossen,
welches der Amtsversammlung vorgetragen wird.
Hierauf wird
beschlossen:
1 ., Zu dem von dem Bezirksrat beschlossenen Bezirksstatut die Zustimmung zu geben mit der Bestim
mung, daß zu § 2 die von der K. Kreisregiergng mit Erlaß vom 14. d. Mts. Nr. 2943 hinsichtlich
der Auktionsgeschäfte verlangte Aeuderung vorgenommen wird.
2 ., Genehmigung der K. Kreisregierung mit Wirkung vom Tage der Genehmigung ab zu erbitten.
§ 2 7.
Von dem Standpunkte ausgehend, daß einerseits die
den Mitgliedern der Amtsversammlung, der Ausschüsse und
Kommissionen derselben und des Bezirksrats zustehenden
Ne i se ko st e nents chäd igun g en je nach geivähltem Reise
weg verschiedenartig berechnet werden müssen, andererseits aber
die Taggelder, Diäten und Reisekoste n sütze
gemäß der von der Amtsversammlnng am 13. Zuni 1908