bestehend in einem Lehnsessel, und fordert zugleich die
Amtsversammlung auf, allen Gefühlen durch Erhebung
von den Sitzen Ausdruck zu geben.
§ 92.
(Obersekretär Braunger war bei Beratung des Durch die Zuruhesetzung des Oberamtssparkassiers
nebigen Gegenstands abgetreten.) Lerch ist die Stelle der Oberamtssparkasse wieder neu
zu besetzen.
Ju dieser Hinsicht hat der Bezirksrat an die Amts-
versamiuluug folgende Anträge gestellt:
a., durch Beschlüsse vom 15. Mai 1911 (§ 321)
und vom 23. Nov. 1911 (§ 32)
je eine selbständige Kassier- und Kontrolleurstelle zu schaffen unter Trennung der Geschäfte der
Bezirkskrankenpflege-Bersicherung von letzterer;
])., durch Beschlüsse vom 15. Mai 1911 ( § 322)
un d 23. Nov. 1911 i § 32)
hinsichtlich der Gehaltsregelung des Kassiers folgende Bezirkssatzung zur Erlassung vorztlschlagen:
1., der Anfangsgehalt beträgt 3000 KL,
2 ., Gehaltsvorrückung wird nach Dienstaltersstnseu in der Weise eingeführt, daß der Kassier
je nach Ablauf von 3 Jahren um je 200 Jb., in der letzten Periode um 300 KL. bis
zum Höchstbetrag von 4500 KL. vorrückt,
3 ., die Vorrückung findet jeweils am ersten Tag des auf den Diensteintritt folgenden Ka
lendervierteljahrs statt, außer wenn die Anstellung bezw. der Diensteintritt auf den
ersten eines Kalendervierteljahres fällt, in welchem Falle die Vorrücknngsfrist von:
Tage des Diensteintritts an gerechnet wird,
4 ., die Amtsversammlung behält sich vor, das Vorrücken in die höhere Gehaltsstufe aus
triftigen Gründen auszuschließen, andererseits aber auch unter Berücksichtigung persön
licher Verhältnisse eines Kassiers die Einreihung in eine höhere Gehaltsstufe zu beschließen.
5 ., mit Beziehung auf Art. 58 der Bez.-O. eine Wahldauer von 10 Jahren festzusetzen,
6 ., die Vollziehbarkeitserklärung der M. Kreisregierung zu erbitten.
(•., durch Beschluß vom 15. Mai 1911 (§ 329)
1 ., einen Dienstvertrag, bezw. Dienstanweisung Ivie dnrchgesprochen, aufzustellen und der
Amtsversammlung zur Genehmigung vorzulegeu,
2 ., K. Ministerium des Innern Vorlage zu machen,
3 ., bezüglich der im Dienstvertrag verlangten Sicherheitsleistung von 10 000 Jb. Genehmi
gung K. Kreisregierung einznholen.