6 ., eine Ermäßigung, bezw. Neuregelung des Gehalts bei event. Aenderung oder Verkleinerung
der Verwalt. Akt.-Bezirke wird sich vörbehalten,
7 ., die Vollziehbarkeitserklärung der St. Kreisregierung zu erbitten.
§ 95.
Ter Bezirksrat hat in seinem Beschluß vom 23.
Nov. 1911 (§ 41 ) den Antrag gestellt:
den Bezirksrat mit dem Abschluß und dem Vollzug der nötige» Dienstverträge, bezw. Dienst-
anweisungen zu bevollmächtigen und zu bestimmen, daß in die Dienstverträge ausgenommen
wird, daß die Verwaltungsnktnare eine Ortsvorsteherstelle und ein Land- oder Neichstagsmandat
nicht annehmen dürfen.
Dieser Antrag wird von der Aintsversammlung
genehmigt.
§ 96.
Entsprechend der Bezirkssatznng loben § 94) ist von
dem Bezirksrat durch Beschluß vom 23 Novemb. 1911
(8 35) beantragt, den Gehalt für den IV. Verwaltungs-
aktuariatsbezirk folgendermaßen festzusetzen:
1 ., vom Anfangsgehatt von 2 400 A steigt der Gehalt alle 3 Jahre nm je 200 A, in der
letzten Stufe um 300 A bis zur Höhe vou 4 500 M.,
2 ., die Verpflichtung des Beitritts zur Körperschaftspensionskasse mit dein in Ziff. 1 festgesetzten
Gehalt wird anerkannt,
3 ., die Dienstaufwandsentschädigung wird auf SOO A jährlich festgesetzt.
' Dieser Antrag wird von der Aintsversammlung zuin
Beschluß
erhoben.
8 97.
Es wird nun die Wahl des Verwaltungsaktuars
für bett IV. Bezirk nach vorausgegangener Namhaftma
chnng der Bewerber und Bekanntgabe der Personalien
in geheimer Abstimmung vorgenommen und fielen hiebei
auf
Oberamtssparkassenkontrolleur Kohler 13 Stimmen,
Verwaltungsassistent Bul a cher 13 Stimmen.