Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

Antrag: , 
1 ., mit Wirkung vom 1. Januar 1912 an die Stelle eines Geschäftsmannes mit den Funktionen 
eines Kassiers der Bezirkskrankeupflege-Versicherung, des Rechnungsverständigen der Amts- 
körperschaft, des Revidenten der Oberamtssparkassenrechnuug und des Schriftführers der 
Amtsversammlung und des Bezirksrats in amtskörperschaftlichen Angelegenheiten und zwar 
mit Rücksicht darauf, daß bei Ausführung der Reichsversicherungs-Ordnung das Fortbestehen 
der Bezirkskrankenpflege-Versicherung, bezw. die Einführung einer Landkrankenkasse fraglich 
erscheint, zunächst gegen ^jährige Kündigung zu schaffen und den Jahresgehalt auf 
- > 1800 M —, zahlbar aus der Amtskörperschaftskasse, welcher der von der Oberamts 
sparkasse zu bezahlende Betrag für die Revision der Sparkassenrechnung wieder zu ersetzen 
ist, ohne Gehaltsvorrückung festzusetzen neben Einräumung eines Dienstzimmers im Oberamts- 
sparkassengebände mit freier Heizung und Beleuchtung. Auch ist es Obliegenheit des Hilfs- 
beamten, in vorkommenden Fällen (Erkrankung und Urlaub) die Stellvertretung der Beamten 
bei den verschiedenen Amtskörperschaftsbeamtungen zu übernehmen und die Registraturord- | 
nung und Aktenausscheidung bei der Oberamtspflege und Oberamtssparkasse noch uach- 
zuholen. 
2 ., Bezüglich der Funktion als Kassier der Bezirkskrankenpflege-Versicherung eine Sicherheits 
leistung in Höhe vom 2a00 ^/L. zu verlangen. 
Von der Amtsversammlung wird diesem Antrag 
zu g est im mt 
mit der Bestimmung, das; Nebenäinter nur mit Genehmigung des Bezirksrats übernommen 
werden dürfen und zugleich der Bezirksrat 
er mä chtigt 
mit dem Hilfsbeamten den erfordert. Dienstvertrag abzuschließen. 
Darauf wird zur Wahl des Hilfsbeamten geschritten, 
nachdem die Stellenbewerber namhaft gemacht und deren 
Personalien vorgetragen waren. 
In geheimer Abstimmung erhielten im 1. Wahlgang : 
Verwalt.-Assistent Bulacher hier 22 Stimmen. 
Stadtschultheißenamtsass. R oth in aier hier 4 „ 
Hienach ist Bulacher gewählt. 
Als Stellvertreter des Schriftführers der Amtsver- 
sammlung und des Bezirksrats in Amtskörperschaftsan 
gelegenheiten hat jeweils ein Kanzleibeamter des K, 
Oberamts zu fungieren.
	        
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