Antrag: ,
1 ., mit Wirkung vom 1. Januar 1912 an die Stelle eines Geschäftsmannes mit den Funktionen
eines Kassiers der Bezirkskrankeupflege-Versicherung, des Rechnungsverständigen der Amts-
körperschaft, des Revidenten der Oberamtssparkassenrechnuug und des Schriftführers der
Amtsversammlung und des Bezirksrats in amtskörperschaftlichen Angelegenheiten und zwar
mit Rücksicht darauf, daß bei Ausführung der Reichsversicherungs-Ordnung das Fortbestehen
der Bezirkskrankenpflege-Versicherung, bezw. die Einführung einer Landkrankenkasse fraglich
erscheint, zunächst gegen ^jährige Kündigung zu schaffen und den Jahresgehalt auf
- > 1800 M —, zahlbar aus der Amtskörperschaftskasse, welcher der von der Oberamts
sparkasse zu bezahlende Betrag für die Revision der Sparkassenrechnung wieder zu ersetzen
ist, ohne Gehaltsvorrückung festzusetzen neben Einräumung eines Dienstzimmers im Oberamts-
sparkassengebände mit freier Heizung und Beleuchtung. Auch ist es Obliegenheit des Hilfs-
beamten, in vorkommenden Fällen (Erkrankung und Urlaub) die Stellvertretung der Beamten
bei den verschiedenen Amtskörperschaftsbeamtungen zu übernehmen und die Registraturord- |
nung und Aktenausscheidung bei der Oberamtspflege und Oberamtssparkasse noch uach-
zuholen.
2 ., Bezüglich der Funktion als Kassier der Bezirkskrankenpflege-Versicherung eine Sicherheits
leistung in Höhe vom 2a00 ^/L. zu verlangen.
Von der Amtsversammlung wird diesem Antrag
zu g est im mt
mit der Bestimmung, das; Nebenäinter nur mit Genehmigung des Bezirksrats übernommen
werden dürfen und zugleich der Bezirksrat
er mä chtigt
mit dem Hilfsbeamten den erfordert. Dienstvertrag abzuschließen.
Darauf wird zur Wahl des Hilfsbeamten geschritten,
nachdem die Stellenbewerber namhaft gemacht und deren
Personalien vorgetragen waren.
In geheimer Abstimmung erhielten im 1. Wahlgang :
Verwalt.-Assistent Bulacher hier 22 Stimmen.
Stadtschultheißenamtsass. R oth in aier hier 4 „
Hienach ist Bulacher gewählt.
Als Stellvertreter des Schriftführers der Amtsver-
sammlung und des Bezirksrats in Amtskörperschaftsan
gelegenheiten hat jeweils ein Kanzleibeamter des K,
Oberamts zu fungieren.