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denen Kostenaufwand. Auch wird zur Kenntnis gebracht,
das; die am 7. Juni d. I. von der Amtsversammlung
beschlossene Bezahlung des Kaufschillings für das erwor
bene Wohnhaus mit 10 500 KL aus der Rücklage der
Oberamtssparkasse die Genehmigung des K. Minist. b. I.
erhalten hat. Jin Weiteren wird bekannt gegeben, das;
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an Staatsbeiträgen 1300 KL bezw. 1000 KL zu den
Kosten der erstmaligen Einrichtung, bezw. der lausenden
Ausgaben verwilligt worden seien und ein weiterer Bei
trag von dem Verein zur Förderung der Wanderarbeits
stätten in Aussicht stehe.
Die Aufwendungen des Bezirksrats werden von
der Amtsversammlung gutgeheißen und derselbe zugleich
zur Einleitung alles Weiteren, was zur Vervollständigung
des Wanderarbeitsstättewesens nötig ist,
ermä ch t i g t.
§ 111.
In hiesiger Stadt ist die Errichtung einer Sanitäts-
kol onne in Anregung gebracht und darf nach den bis
jetzt getroffenen Vorbereitungen für die Gründung das
Unternehmen als zur Ausführung kommend anzusehen sein.
Es wird nun auch bei der Amtskorporation um
Unterstützung der Sache nachgesucht und hat der Bezirks
rat am 23. Nov. d. I. (8 47)
beschlossen:
bei der Amtsversammlung zu beantragen,
I ., aus den Ueberschüssen der Oberamtssparkasse pro 1912 einen Beitrag von ; • 500 KL zu
verwilligen,
2 ., Genehmigung des K. Minist. d. Innern zu erbitten.
Nachdem der Vorsitzende über die entstehenden "
Kosten (erstmalige und fortlaufende) wie auch über den
Zweck, Aufgaben und Tätigkeit der Sanitätskolonne Auf
. schluß gegeben hatte, wird von der Amtsversammlung
der Antrag des Bezirksrats zum
Beschluß
erhoben.