Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

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§ 112. 
Zur Bezahlung der an die Quartiergeber anläßlich 
der in diesem Jahre stattgehabten Einquartierung zu 
bezahlenden Zulagen (20 ^ pro Mann und Tag) stehen 
der Oberaintspflege nicht die erforderlichen Mittel ans 
der laufenden Verwaltung zur Verfügung. Ausznbezah- 
len sind etwa ">000 «Ä. und hat daher der Bezirksrat in 
seinem Beschluß vom 20. November 1911 (8 01 ) bei der 
Amtsversammlung 
beantragt: 
1 ., zn gedachtem Zweck eine Schuld von à 000 A bei der Oberamtssparkasse aufzunehmen lind 
diese in Anreihung an den bestehenden Schuldentilgungsplan wieder abzutragen, 
2 ., die Genehmigung der St. Kreisregierung hiezu einzuholen. 
Dieser Antrag wird von der Amtsversammlung 
genehmigt. 
8 113. 
Der Bezirksrat hat ans den in seinem Beschluß 
vom 23. Nov. 1911 (§ 45) angeführten Gründen die 
Geneigtheit ausgesprochen, Ausgaben der in § 49 Abs. 2 
der V.-V. z. B.-O. bezeichneten Art, welche bisher von 
der Oberamtspflege bezahlt wurden, von dieser auszu 
scheiden und künftig ans den Betriebsüberschüssen der 
Oberamtssparkasse zu bezahlen, bezw. alljährlich eine 
angemessene Summe für gedachte Zwecke aus den lieber- 
schlissen der Oberamtssparkasse auszuwerfen. 
Denigemäß hat der Bezirksrat am 23. Nov. 1911 
(§ 45) 
beschlossen: 
bei der Amtsversammlung zu beantragen: von den lleberschüssen der Oberamtssparkasse aus 
dem Jahre 1911 auf Grund eines von der Oberaintspflege zu übergebenden Verzeichnisses der 
einzelnen Sätze den Betrag von 5 000 <Ä für Ausgaben der in $ 49 Abs. 2 der V.-V. z. B. O. 
bezeichneten Art zu verwenden und diesbez. Genehmigung des K. Min. d. Innern zn erbitten. 
Dieser Antrag wird von der Amtsversammlnng zum 
Beschluß 
erhoben.
	        
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