to
§ 112.
Zur Bezahlung der an die Quartiergeber anläßlich
der in diesem Jahre stattgehabten Einquartierung zu
bezahlenden Zulagen (20 ^ pro Mann und Tag) stehen
der Oberaintspflege nicht die erforderlichen Mittel ans
der laufenden Verwaltung zur Verfügung. Ausznbezah-
len sind etwa ">000 «Ä. und hat daher der Bezirksrat in
seinem Beschluß vom 20. November 1911 (8 01 ) bei der
Amtsversammlung
beantragt:
1 ., zn gedachtem Zweck eine Schuld von à 000 A bei der Oberamtssparkasse aufzunehmen lind
diese in Anreihung an den bestehenden Schuldentilgungsplan wieder abzutragen,
2 ., die Genehmigung der St. Kreisregierung hiezu einzuholen.
Dieser Antrag wird von der Amtsversammlung
genehmigt.
8 113.
Der Bezirksrat hat ans den in seinem Beschluß
vom 23. Nov. 1911 (§ 45) angeführten Gründen die
Geneigtheit ausgesprochen, Ausgaben der in § 49 Abs. 2
der V.-V. z. B.-O. bezeichneten Art, welche bisher von
der Oberamtspflege bezahlt wurden, von dieser auszu
scheiden und künftig ans den Betriebsüberschüssen der
Oberamtssparkasse zu bezahlen, bezw. alljährlich eine
angemessene Summe für gedachte Zwecke aus den lieber-
schlissen der Oberamtssparkasse auszuwerfen.
Denigemäß hat der Bezirksrat am 23. Nov. 1911
(§ 45)
beschlossen:
bei der Amtsversammlung zu beantragen: von den lleberschüssen der Oberamtssparkasse aus
dem Jahre 1911 auf Grund eines von der Oberaintspflege zu übergebenden Verzeichnisses der
einzelnen Sätze den Betrag von 5 000 <Ä für Ausgaben der in $ 49 Abs. 2 der V.-V. z. B. O.
bezeichneten Art zu verwenden und diesbez. Genehmigung des K. Min. d. Innern zn erbitten.
Dieser Antrag wird von der Amtsversammlnng zum
Beschluß
erhoben.