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einschließlich der Einquartierungen mit oder ohne Ver
pflegung an die Quartiergeber wird
beschlossen:
die gleiche Zulage auch für das Rechnungsjahr 1912 zu gewähren.
Wanderarbeitsstätte.
Zunr Vortrag wird gebracht eine lleüersicht über
die Einnahmen nnd Ausgaben im Rechnungsjahr 1. April
1911 bis 31. März 1912, wobei in Aussicht genommen
wird, daß mit einem in den Amtskörperschaftsvoranschlag
anfzunehmenden Betrag von 3000 A als Zuschuß, die
Kosten der Unterhaltung neben den sich ergebenden Ein-
nahmen gedeckt werden können.
Aus ein Gesuch des Hausmeisters Enderle nm
Erhöhung seiner Bezüge insbesondere um eine Vergüt
ung für Bettwäsche, Flicken, Seifen, sowie auch um
Anschaffung einer Wasch- und Windmaschine, hat der
Bezirksrat am 26. März 1912 beschlossen, vom 1. April
1912 ab eine monatliche Vergütung von 10 Jh.
für Wäsche, Flicken und (S^ g 1 ■,71^7^6^^
terem Abstand zu nehmen.
Beschluß:
zu zu stimm en.
Wanderarbeitsstätte. § 120.
Hinsichtlich der Unterstützung von Gästen der Wan
derarbeitsstätten ist seitens der Landarmenbehörde in
Ulm unterm 10. April 1912 mitgeteilt worden, daß
a., Kosten der Fußbekleidung, d. h. Schuhabgabe, bis
zum Höchstbetrag von 4 A pro Paar Schuhe,
b., der Abgabe anderweitiger Bekleidungsstücke einschließl.
Socken bis zum Gesamtbetrag von ö A für die Person,
6., der Reinigung von Ungeziefer und Heilung von Krätze
vom 1. April 1912 ab, unter Verzicht^auf den Nachweis
der Landarmeneigenschaft der Unterstützten, bann hälftig