Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

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einschließlich der Einquartierungen mit oder ohne Ver 
pflegung an die Quartiergeber wird 
beschlossen: 
die gleiche Zulage auch für das Rechnungsjahr 1912 zu gewähren. 
Wanderarbeitsstätte. 
Zunr Vortrag wird gebracht eine lleüersicht über 
die Einnahmen nnd Ausgaben im Rechnungsjahr 1. April 
1911 bis 31. März 1912, wobei in Aussicht genommen 
wird, daß mit einem in den Amtskörperschaftsvoranschlag 
anfzunehmenden Betrag von 3000 A als Zuschuß, die 
Kosten der Unterhaltung neben den sich ergebenden Ein- 
nahmen gedeckt werden können. 
Aus ein Gesuch des Hausmeisters Enderle nm 
Erhöhung seiner Bezüge insbesondere um eine Vergüt 
ung für Bettwäsche, Flicken, Seifen, sowie auch um 
Anschaffung einer Wasch- und Windmaschine, hat der 
Bezirksrat am 26. März 1912 beschlossen, vom 1. April 
1912 ab eine monatliche Vergütung von 10 Jh. 
für Wäsche, Flicken und (S^ g 1 ■,71^7^6^^ 
terem Abstand zu nehmen. 
Beschluß: 
zu zu stimm en. 
Wanderarbeitsstätte. § 120. 
Hinsichtlich der Unterstützung von Gästen der Wan 
derarbeitsstätten ist seitens der Landarmenbehörde in 
Ulm unterm 10. April 1912 mitgeteilt worden, daß 
a., Kosten der Fußbekleidung, d. h. Schuhabgabe, bis 
zum Höchstbetrag von 4 A pro Paar Schuhe, 
b., der Abgabe anderweitiger Bekleidungsstücke einschließl. 
Socken bis zum Gesamtbetrag von ö A für die Person, 
6., der Reinigung von Ungeziefer und Heilung von Krätze 
vom 1. April 1912 ab, unter Verzicht^auf den Nachweis 
der Landarmeneigenschaft der Unterstützten, bann hälftig
	        
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