In Anbetracht der Beschaffenheit der Kleemeisterei
Hüttisheim und unter Berücksichtigung eines Gesuchs
des Kleemeisters Holzner in Laupheim wurde nach
stehender Antrag au die Amtsversammlung beschlossen:
-u, den Kleemeisterei-Distrikt Hüttisheim als selbstständigen
eingehen zu lassen und die Distrikte Laupheim und
Hüttisheim zusammen zu legen und sie dem Klee
meister Holzner in Laupheim zu übertragen,
b - die Kleemeisterei Hüttisheim nebst Wasenplatz in ihrem
jetzigen Bestand ihm zur Benützung zu überlassen,
6., ihm einen Jahresgehalt von 400 M. zu gewähren bis
zum Tode der Witwe des Tierarztes G r a f, wornach
eine jährliche Erhöhung auf 460 A eintreten würde.
Die sonstigen seitherigen Bezüge des Holzner zu
belassen, mit Ausnahme der Gebühr für den Trans
port der Tiere etc. (Ziff. 1 , 2, lit a des Gebühren
tarifs) in welcher Beziehung sich Holzner verpflichtet
hat, statt bis zu 4, bis zu 7 Klm. Entfernung um
den Satz von 2 A zu fahren, sofern es sich nicht
um Viehseuchen handelt.
ä., den Holzner zu verpflichten, für den Fall seiner
Abwesenheit, Verhinderung oder Krankheit einen
ständigen Stellvertreter aufzustellen.
Beschluß:
zuzustimm en.
Gratial an die Witwe Graf.
§ 124.
Die Witwe des Tierarzts Graf in Hüttisheim, der
jährlich 300 A als Kleemeister aus der Amtskörperschaft
bezogen hat, bittet um Verwilligung eines Gratials.
Der Bezirksrat beantragt laut Beschluß vom 4. Mai
1912 die Verwilligung eines solchen von inonatlich 5 A
mit Wirkung vom 1. April 1912 ab.
Beschluß:
zuzustim m en.