Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

In Anbetracht der Beschaffenheit der Kleemeisterei 
Hüttisheim und unter Berücksichtigung eines Gesuchs 
des Kleemeisters Holzner in Laupheim wurde nach 
stehender Antrag au die Amtsversammlung beschlossen: 
-u, den Kleemeisterei-Distrikt Hüttisheim als selbstständigen 
eingehen zu lassen und die Distrikte Laupheim und 
Hüttisheim zusammen zu legen und sie dem Klee 
meister Holzner in Laupheim zu übertragen, 
b - die Kleemeisterei Hüttisheim nebst Wasenplatz in ihrem 
jetzigen Bestand ihm zur Benützung zu überlassen, 
6., ihm einen Jahresgehalt von 400 M. zu gewähren bis 
zum Tode der Witwe des Tierarztes G r a f, wornach 
eine jährliche Erhöhung auf 460 A eintreten würde. 
Die sonstigen seitherigen Bezüge des Holzner zu 
belassen, mit Ausnahme der Gebühr für den Trans 
port der Tiere etc. (Ziff. 1 , 2, lit a des Gebühren 
tarifs) in welcher Beziehung sich Holzner verpflichtet 
hat, statt bis zu 4, bis zu 7 Klm. Entfernung um 
den Satz von 2 A zu fahren, sofern es sich nicht 
um Viehseuchen handelt. 
ä., den Holzner zu verpflichten, für den Fall seiner 
Abwesenheit, Verhinderung oder Krankheit einen 
ständigen Stellvertreter aufzustellen. 
Beschluß: 
zuzustimm en. 
Gratial an die Witwe Graf. 
§ 124. 
Die Witwe des Tierarzts Graf in Hüttisheim, der 
jährlich 300 A als Kleemeister aus der Amtskörperschaft 
bezogen hat, bittet um Verwilligung eines Gratials. 
Der Bezirksrat beantragt laut Beschluß vom 4. Mai 
1912 die Verwilligung eines solchen von inonatlich 5 A 
mit Wirkung vom 1. April 1912 ab. 
Beschluß: 
zuzustim m en.
	        
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