Distriktstierarztstelle für den unteren Bezirk.
§ 125.
Nachdem Tierarzt Graf in Hüttisheim verstorben
ist und Tierarzt Ja ns in Schnürpflingen infolge Alters
seine Tätigkeit wesentlich eingeschränkt hat, ist von einer
größeren Anzahl von Ortsvorstehern des unteren Bezirks
der Antrag gestellt worden, eine Distriktstierarztstelle
für den unteren Bezirk zu schaffen.
Es kommen in Betracht die Gemeinden: Altheim,
Bihlafingen, Dettmensingen, Donaustetten, Dorndorf,
Gögglingen, Hüttisheim, Illerrieden, Oberkirchberg,
Schnürpflingen, Steinberg, Unterkirchberg, Unterweiler
und Weinstetten.
In einer Versainmlung von Gemeindevertretern
wurde durch Mehrheitsbeschluß ein Wartgeld von 1000
Mark festgesetzt, zu dem ein Zuschuß der Amtskörperschaft
erbeten werden foll. Als Sitz des Tierarzts ist zunächst
Altheim vorgesehen.
In der Sitzung des Bezirksrats vom 17. Juni 1912
wurde folgender Antrag an die Amtsversammlung be
schlossen:
a., den Wartgeldzuschuß unter Annahme von 1000 A
Gesamt-Wartgeld auf 450 UL. festzusetzen:
b., für die dem Distrikt angehörigen Gemeinden die seit
her bezahlten Reisekosten der Tierärzte für tierärzt
liche Fleischbeschau in das Wartgeld für einbezogen
zu erachten, somit künftig in Wegfall kommen zu
lassen;
c., für den Fall, daß sich die Gemeinden Dellmensingen
und Illerrieden nicht beteiligen sollten, obgleich sie
nach ihrer geographischen Lage in den Bezirk einzu
beziehen sind, die Reisekosten der tierärztlichen Fleisch
beschan in diesen Gemeinden künftig nicht mehr zu
übernehmen und die Gemeinden zu deren Bezahlung
zu verpflichteu.
d., deu Dienstvertrag des Distrikstierarztes Klingler
in Dietenheim der Anstellung zu Grunde zu legen ;