e. , bie Wahl des Wohnsitzes des Arztes den beteiligten
Gemeinden zu überlassen.
Beschluß:
1 ., zu lit. a . bis c. zuzustimmen,
„ „ d. desgleichen unter Uebertragung des endgültigen Vertragsabschlusses au den
Bezirksrat,
„ „ e. desgleichen, unter Voraussetzung der Zustimmung des Bezirksrats zur Wahl des
Wohnsitzes;
2 ., zur Wahl des Tierarztes selbst den Bezirksrat nach Anhörung der Vertretung der beteiligten
Gemeinden zu ermächtigen.
eines Röntgenapparats für d. Krankenhans.
§ 126.
Mit der Anschaffung hat sich der Bezirksrat in den
Sitzungen vom 15. Januar, 26. März und 4. Mai d. I.
beschäftigt und das Bedürfnis hiezu anerkannt.
Auf Grund der Erhebungen über die Kosten der
Einrichtung wurde eine Ausgabe von etwa 5000 ^L. in
Aussicht genommeu.
Infolge sachverständiger Beratung und eingehender
Verhandlungen mit den Fabriken, war es möglich die
Anschaffung des Apparats, wie die nötigen Einrichtungen
in dem Bezirkskrankenhaus um etwa 4000 A zu be
werkstelligen.
Die Mittel stehen aus Ueberschüssen der Kranken
hausverwaltung zur Verfügung.
Beschluß:
die Anschaffung eines Röntgen Apparats für das Bezirkskrankenhaus, die Ausführung der
baulichen Veränderungen im Bezirkskrankenhaus, sowie die Aufwendung der obengenannten
Summe nachträglich zu genehmigen und den Bezirksrat zur Ausstellung eines Tarifs für
Benützung des Röntgen-Apparats zu ermächtigen.
Regelung der Kasfenarztbesoldungen.
§ 127.
. Unterem 3. August 1911 hat der Bezirksärzteverein
Laupheim die Erhöhung des Gehalts der Kassenärzte,
sowie die Einzelhonorierung bei Entbindungen und