Fach-Geburten und bei Extra-Besuchen auswärts ange
regt und bemerkt, daß bei den Kassen des Bezirks eine
entsprechende Eingabe erfolgt sei.
Unter'm 9. Januar 1912 hat der Verein auf Auf
forderung seine Eingabe näher begründet.
Verhandlungen mit den beteiligten Kassen und dem
Bezirksärzteverein führten zu folgendem Beschluß u. Antrag
des Bezirksrats vom 26. März 1912 und 17. Juni 1912:
Unter Zugrundelegung eines Satzes von 4 .16. für
jedes Mitglied der Bezirkskrankenkasse und 2 A 80 ^
der Bezirkskrankenpflegeversicherung wird die Ges. Be
lohnung der Kassenärzte des Bezirks auf 16 700 A pro
Jahr festgesetzt und soll unter Berücksichtigung des Um
fangs des Distrikts der Aerzte ff. Verteilung unter
denselben erfolgen:
1.
Sanitätsrat Dr. Sautter
jährlich
3250
A
2.
Dr. med. Funk
3250
A.
3.
Dr. med. Bullinger
ff
3250
A
4.
Distriktsarzt Dr. Günzler, Dietenheim
- '
3250
A
5.
„ Dr. Keller, Oberkirchberg
ff
2350
A
6.
„ Dr. Rieber, Schwendi
ff
1100
A.
7.
Oberarzt Dr. Geyssel, Wiblingen
250
A
Diese Belohnungssätze sollen mit dein 1. Januar
1912 in Wirksamkeit treten und der Gesaintbetrag von
16700 A zwischen der Bezirkskrankenpflege-Versicherung
und Bezirkskasse in der Weise zur Verteilung kommen,
daß erstere 7 500 A. und letztere 9 200 A der Ober
amtspflege zu ersetzen hat.
Beschluß:
z u z u st i m m e n.
Regelung des Gehalts des Oberamtsbanmeisters.
(Bei Beratung nebenstehenden Gegenstandes ist der
Deputierte Werkmaun — weil beteiligt — abgetreten.)
§ 128.
In der Amtsversammlung vom 5. Dezember 1911
wurde die Neuregelung des Gehalts des Oberamtsbau
meisters bis zur Regelung der Ortsbautechuikerfrage des
Bezirks zurückgestellt.